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Wenn der GIS Mann zweimal klingelt...
Re: Wenn der GIS Mann zweimal klingelt...
Rundfunkgebührengesetz, obiger Paragraph:
(5) Besteht der begründete Verdacht, daß eine Mitteilung bzw. Angabe gemäß § 2 Abs. 5 unrichtig ist, oder wird eine solche trotz Mahnung verweigert, so hat die Gesellschaft eine Überprüfung der Gebührenpflicht seitens der örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu veranlassen, die dabei § 86 Abs. 4 und 5 des Telekommunikationsgesetzes 2003, BGBl. I Nr. 70/2003, sinngemäß anzuwenden hat.
Telekommunikationsgesetz 2003, BGBl. I Nr. 70/2003
§ 86.
(4) Die Fernmeldebehörden sind berechtigt, Telekommunikationsanlagen, insbesondere Funkanlagen
und Telekommunikationsendeinrichtungen, oder deren Teile hinsichtlich der Einhaltung der Bestimmun-
gen dieses Gesetzes und der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Verordnungen und Bescheide zu über-
prüfen. Den Organen der Fernmeldebüros, die sich gehörig ausweisen, ist zu diesem Zweck das Betreten
der Grundstücke oder Räume, in denen sich solche Anlagen befinden oder dies zu vermuten ist, zu gestat-
ten. Ihnen sind alle erforderlichen Auskünfte über die Anlagen und deren Betrieb zu geben. Bewilli-
gungsurkunden sowie die gemäß § 15 ausgestellten Bestätigungen sind auf Verlangen vorzuweisen.
(5) Wenn es die Prüfung von Funkanlagen erfordert, sind diese auf Verlangen des Fernmeldebüros
vom Bewilligungsinhaber auf seine Kosten an dem dafür bestimmten Ort und zu dem dafür bestimmten
Zeitpunkt zur Prüfung bereitzustellen. Funkanlagen können auf Kosten des Bewilligungsinhabers auch an
Ort und Stelle geprüft werden, wenn dies wegen der Größe oder technischen Gestaltung der Anlage oder
des finanziellen Aufwandes zweckmäßig ist.
(5) Besteht der begründete Verdacht, daß eine Mitteilung bzw. Angabe gemäß § 2 Abs. 5 unrichtig ist, oder wird eine solche trotz Mahnung verweigert, so hat die Gesellschaft eine Überprüfung der Gebührenpflicht seitens der örtlich zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu veranlassen, die dabei § 86 Abs. 4 und 5 des Telekommunikationsgesetzes 2003, BGBl. I Nr. 70/2003, sinngemäß anzuwenden hat.
Telekommunikationsgesetz 2003, BGBl. I Nr. 70/2003
§ 86.
(4) Die Fernmeldebehörden sind berechtigt, Telekommunikationsanlagen, insbesondere Funkanlagen
und Telekommunikationsendeinrichtungen, oder deren Teile hinsichtlich der Einhaltung der Bestimmun-
gen dieses Gesetzes und der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Verordnungen und Bescheide zu über-
prüfen. Den Organen der Fernmeldebüros, die sich gehörig ausweisen, ist zu diesem Zweck das Betreten
der Grundstücke oder Räume, in denen sich solche Anlagen befinden oder dies zu vermuten ist, zu gestat-
ten. Ihnen sind alle erforderlichen Auskünfte über die Anlagen und deren Betrieb zu geben. Bewilli-
gungsurkunden sowie die gemäß § 15 ausgestellten Bestätigungen sind auf Verlangen vorzuweisen.
(5) Wenn es die Prüfung von Funkanlagen erfordert, sind diese auf Verlangen des Fernmeldebüros
vom Bewilligungsinhaber auf seine Kosten an dem dafür bestimmten Ort und zu dem dafür bestimmten
Zeitpunkt zur Prüfung bereitzustellen. Funkanlagen können auf Kosten des Bewilligungsinhabers auch an
Ort und Stelle geprüft werden, wenn dies wegen der Größe oder technischen Gestaltung der Anlage oder
des finanziellen Aufwandes zweckmäßig ist.
Aut viam inveniam aut faciam
Re: Wenn der GIS Mann zweimal klingelt...
Hier steht nur explizit das Betretungsgebot, aber definitiv kein Durchsuchungsmandat,. sprich er darf deine Räume betreten, aber NICHT in deine Kästen schauen, sprich du lässt ihn einmal durch deine Wohnung laufen und sagst ihm dann, er solle sich schl..entfernen..
Aut viam inveniam aut faciam
Re: Wenn der GIS Mann zweimal klingelt...
Was hast du erwartet, das jemand vom Amt kommt und in deiner Unterwäsche nach Fernsehern sucht?
Re: Wenn der GIS Mann zweimal klingelt...
oJo hat geschrieben:Was hast du erwartet, das jemand vom Amt kommt und in deiner Unterwäsche nach Fernsehern sucht?
Nein, aber man kann ja die Glotze in einen Kasten stellen, dann hat der Kontrollator den "Schlauch"

Re: Wenn der GIS Mann zweimal klingelt...
Balistix hat geschrieben:Wieso sind Zwangsmaßnahmen zur Durchsetzung geltenden Rechts immer nur dann ein bananenrepublikanischer Skandal, wenn sie nicht ins eigene Weltbild passen?
Seit wann darf eine nicht staatliche Organisation agieren, als wäre sie eine Behörde?
Psssst!
Corruptissima re publica plurimae leges.
"Wir sind jetzt ein Imperium, und wenn wir handeln, so erschaffen wir unsere eigene Realität." Karl Rove
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Re: Wenn der GIS Mann zweimal klingelt...
aurum hat geschrieben:Balistix hat geschrieben:Wieso sind Zwangsmaßnahmen zur Durchsetzung geltenden Rechts immer nur dann ein bananenrepublikanischer Skandal, wenn sie nicht ins eigene Weltbild passen?
Seit wann darf eine nicht staatliche Organisation agieren, als wäre sie eine Behörde?
Na servus, davon redet ja keiner. Oben hat das ein anderer User schon gut erklärt, bei berechtigten Zweifeln schaltet die GIS die Behörde ein. Dafür gibt es auch eine gesetzliche Grundlage.
ASL - Verein - SSC Stetten
22lr - 9x19 - 38spl - 357mag - 45ACP
Aussagen zu rechtlichen Inhalten sind lediglich meine persönliche Einschätzung und weder Rechtsberatung noch kundige Auskunft.
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Re: Wenn der GIS Mann zweimal klingelt...
Balistix hat geschrieben:aurum hat geschrieben:Balistix hat geschrieben:Wieso sind Zwangsmaßnahmen zur Durchsetzung geltenden Rechts immer nur dann ein bananenrepublikanischer Skandal, wenn sie nicht ins eigene Weltbild passen?
Seit wann darf eine nicht staatliche Organisation agieren, als wäre sie eine Behörde?
Na servus, davon redet ja keiner. Oben hat das ein anderer User schon gut erklärt, bei berechtigten Zweifeln schaltet die GIS die Behörde ein. Dafür gibt es auch eine gesetzliche Grundlage.
Die anmaßende Frechheit ist schon die Belästigung durch die GIS. Es muß reichen, wenn die GIS eine ordentliche Abmeldung bekommt. Da steht alles drin.
Psssst!
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Re: Wenn der GIS Mann zweimal klingelt...
aurum hat geschrieben:Balistix hat geschrieben:aurum hat geschrieben:Seit wann darf eine nicht staatliche Organisation agieren, als wäre sie eine Behörde?
Na servus, davon redet ja keiner. Oben hat das ein anderer User schon gut erklärt, bei berechtigten Zweifeln schaltet die GIS die Behörde ein. Dafür gibt es auch eine gesetzliche Grundlage.
Die anmaßende Frechheit ist schon die Belästigung durch die GIS. Es muß reichen, wenn die GIS eine ordentliche Abmeldung bekommt. Da steht alles drin.
Ich versteh nciht, wie oft wir das hier noch besprechen müssen, wer korrekt anmeldet oder korrekt eine Auskunft gibt, dass keine Rundfunkempfangsgeräte vorhanden sind, bekommt auch keinen Besucht. Den bekommt man, wenn man schwarz fernsehet oder eben meint man muss auf seinem eigenen Ministaatsgebiet keinem Auskunft geben.
Re: Wenn der GIS Mann zweimal klingelt...
oJo hat geschrieben:Ich versteh nciht, wie oft wir das hier noch besprechen müssen, wer korrekt anmeldet oder korrekt eine Auskunft gibt, dass keine Rundfunkempfangsgeräte vorhanden sind, bekommt auch keinen Besucht. Den bekommt man, wenn man schwarz fernsehet oder eben meint man muss auf seinem eigenen Ministaatsgebiet keinem Auskunft geben.
Das ist absoluter Unfug - ich kenn persönlich genug Leute die nur Radio gemeldet haben weil sie nur Radio haben...und die haben sehr wohl Besuch bekommen der nachsehen wollte ob auch wirklich kein Fernseher da war.
Auch Leute die garnichts melden weil sie nichts haben gelten generell mal als verdächtig und erhalten Besuch.
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf
- Glock1768
- .50 BMG
- Beiträge: 2526
- Registriert: Sa 13. Aug 2016, 17:02
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Re: Wenn der GIS Mann zweimal klingelt...
kommt uns dieser Generalverdacht nicht irgendwie bekannt vor ???
Re: Wenn der GIS Mann zweimal klingelt...
BigBen hat geschrieben:oJo hat geschrieben:Ich versteh nciht, wie oft wir das hier noch besprechen müssen, wer korrekt anmeldet oder korrekt eine Auskunft gibt, dass keine Rundfunkempfangsgeräte vorhanden sind, bekommt auch keinen Besucht. Den bekommt man, wenn man schwarz fernsehet oder eben meint man muss auf seinem eigenen Ministaatsgebiet keinem Auskunft geben.
Das ist absoluter Unfug - ich kenn persönlich genug Leute die nur Radio gemeldet haben weil sie nur Radio haben...und die haben sehr wohl Besuch bekommen der nachsehen wollte ob auch wirklich kein Fernseher da war.
Auch Leute die garnichts melden weil sie nichts haben gelten generell mal als verdächtig und erhalten Besuch.
Aber nicht von der Behörde, sondern vom GIS-Vertreter. Der geht meistens auch zu den Leuten die angemeldet sind, weil er halt Geld für jede Anmeldung bekommt.
Re: Wenn der GIS Mann zweimal klingelt...
oJo hat geschrieben:BigBen hat geschrieben:oJo hat geschrieben:Ich versteh nciht, wie oft wir das hier noch besprechen müssen, wer korrekt anmeldet oder korrekt eine Auskunft gibt, dass keine Rundfunkempfangsgeräte vorhanden sind, bekommt auch keinen Besucht. Den bekommt man, wenn man schwarz fernsehet oder eben meint man muss auf seinem eigenen Ministaatsgebiet keinem Auskunft geben.
Das ist absoluter Unfug - ich kenn persönlich genug Leute die nur Radio gemeldet haben weil sie nur Radio haben...und die haben sehr wohl Besuch bekommen der nachsehen wollte ob auch wirklich kein Fernseher da war.
Auch Leute die garnichts melden weil sie nichts haben gelten generell mal als verdächtig und erhalten Besuch.
Aber nicht von der Behörde, sondern vom GIS-Vertreter. Der geht meistens auch zu den Leuten die angemeldet sind, weil er halt Geld für jede Anmeldung bekommt.
Das ist richtig, meine Aussage bezog sich rein auf den GIS-Vertreter, sorry falls das missverständlich war.
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- burggraben
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- Beiträge: 1478
- Registriert: Di 5. Jul 2016, 17:53
Re: Wenn der GIS Mann zweimal klingelt...
BigBen hat geschrieben:Auch Leute die garnichts melden weil sie nichts haben gelten generell mal als verdächtig und erhalten Besuch.
Ich hab kein Radio und kein TV, nur Internet. Hatte eine zeitlang nur Radio gemeldet als man für den Internetanschluss noch Radio-pflichtig war. Nach dem Erkenntnis dass ein Internetanschluss nicht Radio-Gebühr-pflichtig ist, habe ich dann komplett abgemeldet. Kontrollieren kam keiner, ich denke es hängt teilweise auch von der Gegend ab ob jemand kommt oder nicht. In dichter besiedelten Gegenden wird es mehr GIS-Kontrolleure geben. Wär mir aber egal ob jemand kommt, darf sich auch alles anschauen - ich hab ja wirklich keinen TV und kein Radio.
Mit der Rückforderung der Gebühren für die Jahre wo ich zu Unrecht Radio-Gebühr bezahlt habe war ich nicht erfolgreich. Ich hätte der GIS beweisen müssen dass ich in einer vohrigen Kommunikation schonmal angegeben hätte nur Internet zu haben. Als rechtstreuer Bürger hab ich aber einfach normal nur Radio angemeldet wie es halt bei Internetanschluss damals Pflicht war.
Re: Wenn der GIS Mann zweimal klingelt...
BigBen hat geschrieben:oJo hat geschrieben:BigBen hat geschrieben:
Das ist absoluter Unfug - ich kenn persönlich genug Leute die nur Radio gemeldet haben weil sie nur Radio haben...und die haben sehr wohl Besuch bekommen der nachsehen wollte ob auch wirklich kein Fernseher da war.
Auch Leute die garnichts melden weil sie nichts haben gelten generell mal als verdächtig und erhalten Besuch.
Aber nicht von der Behörde, sondern vom GIS-Vertreter. Der geht meistens auch zu den Leuten die angemeldet sind, weil er halt Geld für jede Anmeldung bekommt.
Das ist richtig, meine Aussage bezog sich rein auf den GIS-Vertreter, sorry falls das missverständlich war.
Ja same here, meine Bezog sich rein auf die Behörde, tut mir ebenfalls Leid wenn das nicht klar war.
burggraben hat geschrieben:BigBen hat geschrieben:Auch Leute die garnichts melden weil sie nichts haben gelten generell mal als verdächtig und erhalten Besuch.
Ich hab kein Radio und kein TV, nur Internet. Hatte eine zeitlang nur Radio gemeldet als man für den Internetanschluss noch Radio-pflichtig war. Nach dem Erkenntnis dass ein Internetanschluss nicht Radio-Gebühr-pflichtig ist, habe ich dann komplett abgemeldet. Kontrollieren kam keiner, ich denke es hängt teilweise auch von der Gegend ab ob jemand kommt oder nicht. In dichter besiedelten Gegenden wird es mehr GIS-Kontrolleure geben. Wär mir aber egal ob jemand kommt, darf sich auch alles anschauen - ich hab ja wirklich keinen TV und kein Radio.
Mit der Rückforderung der Gebühren für die Jahre wo ich zu Unrecht Radio-Gebühr bezahlt habe war ich nicht erfolgreich. Ich hätte der GIS beweisen müssen dass ich in einer vohrigen Kommunikation schonmal angegeben hätte nur Internet zu haben. Als rechtstreuer Bürger hab ich aber einfach normal nur Radio angemeldet wie es halt bei Internetanschluss damals Pflicht war.
Es war ja nie Pflicht, es wurde lediglich vor Gericht festgestellt dass Internet keine Radioabgabe rechtfertigt. Wenn du also Radio angemeldet hast, hast du Radio angemeldet. Ich weiß schon, dass die GIS oft erzählt hat, das für Internet der Radiobeitrag zu entrichten sei, das war halt deren "Interpretation". Du hättest jederzeit das machen können, was jetzt zum Umschwung geführt hat = vor Gericht durchstreiten dass dein PC kein Rundfunkempfangsgerät ist.
Re: Wenn der GIS Mann zweimal klingelt...
oJo hat geschrieben:Ich versteh nciht, wie oft wir das hier noch besprechen müssen, wer korrekt anmeldet oder korrekt eine Auskunft gibt, dass keine Rundfunkempfangsgeräte vorhanden sind, bekommt auch keinen Besucht. Den bekommt man, wenn man schwarz fernsehet oder eben meint man muss auf seinem eigenen Ministaatsgebiet keinem Auskunft geben.
Genau so ist es nicht. Meine Frau hat auch eine "Leermeldung" abgeben und trotzdem wollte die GIS kontrollieren. Ich hab dem Herrn bestimmt erklärt, daß er nicht in die Wohnung darf und uns nicht weiter belästigen soll. Das ist die Frechheit.
Am neuen Wohnsitz kam noch kein Lästiger von der GIS. Vom Ministaatsgebiet habe ich nichts geschrieben.
Psssst!
Corruptissima re publica plurimae leges.
"Wir sind jetzt ein Imperium, und wenn wir handeln, so erschaffen wir unsere eigene Realität." Karl Rove
Corruptissima re publica plurimae leges.
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