.. hatte zunächst die 2 schüssige mit laser, nun seit einem jahr die vierer mit laser ..
meine frage:
darf man die jpx4 geladen mit sich führen oder doch nicht ?!
und wenn ja, weiss' dies auch die polizei ?
danke euch.
Das Forum ist wieder in Betrieb. Es wurde auf die aktuellsten Server und Datenbankversionen aktualisert und auf einen schnelleren Server verlegt.
Uns werden immer noch vereinzelt Pronbleme wegen "zu viele falsche Einloggversuche" gemeldet. Wenn Euch sowas grundlos passiert dann bitte um Rückinfo an uns.
Solltet Ihr auf weitere Probleme stossen bitte um Info entweder an admin@pulverdampf.com oder telefonisch an 0043 676 5145029 (gewo), danke.
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frage zur JPX4 LE Jet Defender ..
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frage zur JPX4 LE Jet Defender ..
lg.
sascha
sascha
Re: frage zur JPX4 LE Jet Defender ..
Ich vermute mal ein bisschen ins blaue:
kein Projektil deshalb kein Führ-Verbot nach WaffG.
aber Pfefferspray/Waffe deshalb eher nicht bei Veranstaltungen, Luftverkehr und könnte von Hausrechten/AGB umfasst sein.
kein Projektil deshalb kein Führ-Verbot nach WaffG.
aber Pfefferspray/Waffe deshalb eher nicht bei Veranstaltungen, Luftverkehr und könnte von Hausrechten/AGB umfasst sein.