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Ab wann kommt ein Kaufvertrag zustande?
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Ab wann kommt ein Kaufvertrag zustande?
Verstehe es zwar immer noch nicht, aber egal. Weshalb viel Lärm um nichts? Pacta sunt servanda. Wenn jeder die Einstellung wie du teilen würde, na dann gute nacht Rechtsstaat. Klagen und gewinnen. Der lernt daraus.
- burggraben
- .50 BMG
- Beiträge: 1477
- Registriert: Di 5. Jul 2016, 17:53
Re: Ab wann kommt ein Kaufvertrag zustande?
Nachdem man die gewünschte Waffe sowieso nicht mehr bekommt wärs mir schlicht und einfach um die Zeit zu schade da lang zu klagen.
Re: Ab wann kommt ein Kaufvertrag zustande?
Kostet keine Zeit,nur Geld und eine halbe Stunde für die vorbereitende tagsatzung.
Re: Ab wann kommt ein Kaufvertrag zustande?
Jetzt mach mal halblang, den Spruch mit der Rechtsstaatlichkeit kannst du behalten. Lies bitte einfach, was bereit dasteht:aragorn hat geschrieben:Verstehe es zwar immer noch nicht, aber egal. Weshalb viel Lärm um nichts? Pacta sunt servanda. Wenn jeder die Einstellung wie du teilen würde, na dann gute nacht Rechtsstaat. Klagen und gewinnen. Der lernt daraus.
- Aufwand- Nutzen vs "Prinzip"
- Mögliche Einreden vs Vertragstreue
- Schadenshöhe
Wenn du der Meinung bist, dass es gut wäre unter unter den genannten Voraussetzungen und aus einem Gerechtigkeitsgedanken heraus ein Fass aufzumachen, bitteschön. Ich würde es wahrscheinlich ebenfalls tun, aber ich bin mir auch des Risikos bewusst und würde jemand anderen jedenfalls deutlich darauf hinweisen;
Wenn die Waffe noch da ist und der Beklagte nicht wehrhaft ist, dann geht es gut für den TO aus und das auch noch mit Minimalaufwand. Wenn sich der Verkäufer aber querstellt (siehe Paddys Beitrag), dann kommt es zu einem weiteren "Prinzipienprozess", der die RO ein Stück weit lahmlegt und alles andere als günstig, schnell und nervenschonend ist. Für den TO bleibt am Ende kaum etwas übrig, bzw sollte er sich dann doch nicht auf den Prozess einlassen, dann sind die bisherigen Kosten frustriert. Und damit meine ich viel Lärm um nichts.
Was den Beklagten betrifft, so verabscheue ich persönlich den Gedanken das Zivilrecht als als Strafrecht zu missbrauchen und plädiere für ausschliesslich nützliche Klagen. Ein Arschloch wird nicht einsichtig, weil er die Kosten übernimmt, der bleibt einfach weiterhin ein Arschloch und merkt sich seine Fehler für das nächste mal, damit er sie nunmehr erfolgreich kaschieren und umgehen kann. Ein Nicht- Arschloch rückt sowieso mit der geschuldeten Sache heraus. Dieses einem Bußegedanken zugrundeliegende "aus Prinzip" als pädagogische Maßnahme ist mE nicht zielführend, stattdessen Zeitverschwendung und mitunter ein Grund für die teils mangelhafte Effektivität der RO.
Ob der TO dieses Risiko "aus Prinzip" eingehen will, ist seine Entscheidung. Ebenso gefällt mir diese Gratis- Rechtsberatungsmentalität nicht, weil ja sowieso ein Rechtsschutz vorhanden ist. Warum nicht (nur) den fragen, anstatt in einem Waffenrechts(unter)forum eine Frage der österreichischen Zivilrechtlichsdogmatik stellen. Hier wird eh nur gestritten.
Aber weil's eh schon zu spät ist, der TO ja eigentlich eine einige Frage gestellt hat und es sich lediglich um eine Information handelt:
Mit Angebot und Annahme - und all deren Voraussetzungen. Das ist dann der Titel = Kaufvertrag und somit die schuldrechtliche Grundlage für die Übergabe.
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Beiträge zu rechtlichen Themen entsprechen meiner persönlichen Einschätzung und sind nicht als Rechtsberatung, verbindlicher Ratschlag, oder sachkundige Auskunft zu betrachten.
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Re: Ab wann kommt ein Kaufvertrag zustande?
Ich denke mir in sochen Fällen immer, wer weiß für was es gut ist, was soll's, soll nix schlimmeres passieren im Leben. Sicher ist es ärgerlicht und nicht korrekt wenn sich jemand nicht an eine Abmachung hält, aber desswegen vor Gericht zu ziehen nur weil man eine Rechtschutsversicherung hat ist in diesem Fall in meinen Augen übertrieben. Aber das ist nur meine Meinung.
Re: Ab wann kommt ein Kaufvertrag zustande?
Schlimm, wenn man sowas gewähren lässt und nicht auf sein Recht pocht. Dann wären wir im wilden Westen.
Re: Ab wann kommt ein Kaufvertrag zustande?
aragorn hat geschrieben:Schlimm, wenn man sowas gewähren lässt und nicht auf sein Recht pocht. Dann wären wir im wilden Westen.
Ob es halt immer sinn macht auf sein recht zu pochen sei mal dahingestellt... nicht umsonst sagt man dass auf dem Grabstein des Radfahrers steht "Er hatte Vorrang"...
Guns are like Potato Chips, you can't have just ONE...
Re: Ab wann kommt ein Kaufvertrag zustande?
Ja, verstehe was du meinst und gebe dir auch recht!
Re: Ab wann kommt ein Kaufvertrag zustande?
Ganz offen.
Meine Frau und ich haben schon jede Menge über Willhaben verkauft, verschenkt oder gekauft.
Wenn wir jedes mal, wenn uns so ein Kasperl egal ob Verkäufer oder Käufer abgesprungen ist, weil er sich einfach tot oder dumm stellt, einen Rechtsweg beschreiten würden, dann würden wir nichts anderes mehr tun, als uns mit Juristen herzumzuschlagen.
Wie auch schon vor mir mehrfach geschrieben wurde, nur aus gekränkter Eitelkeit und Gerechtigkeitswunsch ohne tatsächlich auch monetär geschädigt worden zu sein, DAS würde ich mir jedenfalls nicht antun.
Ich kann mir übrigens auch nicht vorstellen, dass sich deine Rechtsschutzversicherung sowas antut.
Meine Frau und ich haben schon jede Menge über Willhaben verkauft, verschenkt oder gekauft.
Wenn wir jedes mal, wenn uns so ein Kasperl egal ob Verkäufer oder Käufer abgesprungen ist, weil er sich einfach tot oder dumm stellt, einen Rechtsweg beschreiten würden, dann würden wir nichts anderes mehr tun, als uns mit Juristen herzumzuschlagen.
Wie auch schon vor mir mehrfach geschrieben wurde, nur aus gekränkter Eitelkeit und Gerechtigkeitswunsch ohne tatsächlich auch monetär geschädigt worden zu sein, DAS würde ich mir jedenfalls nicht antun.
Ich kann mir übrigens auch nicht vorstellen, dass sich deine Rechtsschutzversicherung sowas antut.