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Fragen bezüglich Heirat und Waffenüberlassung
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Fragen bezüglich Heirat und Waffenüberlassung
Hallo Leute!
Meine Lebensgefährtin und ich werden im Juni heiraten.
Muss meine Zukünftige da sie meinen Nachnamen annimmt
eine neue WBK beantragen?
Die 2. Frage betrifft eine Waffenüberlassung innerhalb
unserer Lebensgemeinschaft.
Derzeitiger Stand:
Meine 2 Plätze belegt mit
Glock 19 und Benelli M2
Ihre 2 Plätze belegt mit
Steyr AUG Z3 und Beretta Cx4
Wir würden gerne die Plätze
tauschen bzw im Zentralwaffenregister ändern lassen!
Sprich meine Benelli M2 wandert auf ihre Karte und ihr
Steyr AUG auf meine Karte.
Wie kann muss man in dieser Sache vorgehen?
Schon mal vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!
Gesendet von iPhone mit Tapatalk
Meine Lebensgefährtin und ich werden im Juni heiraten.
Muss meine Zukünftige da sie meinen Nachnamen annimmt
eine neue WBK beantragen?
Die 2. Frage betrifft eine Waffenüberlassung innerhalb
unserer Lebensgemeinschaft.
Derzeitiger Stand:
Meine 2 Plätze belegt mit
Glock 19 und Benelli M2
Ihre 2 Plätze belegt mit
Steyr AUG Z3 und Beretta Cx4
Wir würden gerne die Plätze
tauschen bzw im Zentralwaffenregister ändern lassen!
Sprich meine Benelli M2 wandert auf ihre Karte und ihr
Steyr AUG auf meine Karte.
Wie kann muss man in dieser Sache vorgehen?
Schon mal vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!
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Re: Fragen bezüglich Heirat und Waffenüberlassung
Zum Plätze tauschen einfach einen Überlassens Meldung an die für dich zuständige Behörde schicken. Da kannst auch gleich wegen der Namensänderung nachfragen.
Re: Fragen bezüglich Heirat und Waffenüberlassung
ad. 1
Mit der Heiratsurkunde auf die BH gehen und dort eine "neue" Beantragen.
Kostet halt wieder.....
ad. 2
Anzeige gemäß § 28 Abs 2 WaffG -> http://waffg.info/files/28WaffG.pdf
Ausfüllen und der BH übermitteln.
Lg
Fr4gg3l
Mit der Heiratsurkunde auf die BH gehen und dort eine "neue" Beantragen.
Kostet halt wieder.....
ad. 2
Anzeige gemäß § 28 Abs 2 WaffG -> http://waffg.info/files/28WaffG.pdf
Ausfüllen und der BH übermitteln.
Lg
Fr4gg3l
Re: Fragen bezüglich Heirat und Waffenüberlassung
hi
kaufvertrag machen
an die behoerde schicken
feddich
betreffend der namensaenderung gehe ich davon aus dass keine neuausstellung erforderlich ist
das ist sie auch fuer die fuehrerschein nicht
warum sollte sie es fuer die WBK noetig sein .?
die WBK ist eine bescheidausfertigung mit ausweischarakter
bin fast sicher dass die aalte bleiben kann
auch im reisepass und personalausweis muss man die namensaenderung nur durchfuehren lassen wenn man ihn zum grenzuebertritt verwenden will ...
kaufvertrag machen
an die behoerde schicken
feddich
betreffend der namensaenderung gehe ich davon aus dass keine neuausstellung erforderlich ist
das ist sie auch fuer die fuehrerschein nicht
warum sollte sie es fuer die WBK noetig sein .?
die WBK ist eine bescheidausfertigung mit ausweischarakter
bin fast sicher dass die aalte bleiben kann
auch im reisepass und personalausweis muss man die namensaenderung nur durchfuehren lassen wenn man ihn zum grenzuebertritt verwenden will ...
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
- kemira
- Supporter .45 ACP Black Talon
- Beiträge: 6823
- Registriert: Mo 10. Mai 2010, 10:43
- Wohnort: Los Karawancos
Re: Fragen bezüglich Heirat und Waffenüberlassung
Lt. Auskunft unserer Sachbearbeiterin muss die WBK bei Namensänderung durch Heirat NICHT neu ausgestellt werden.
illegitimi non carborundum
...the Brotherhood of Blackpowder...
...the Brotherhood of Blackpowder...
Re: Fragen bezüglich Heirat und Waffenüberlassung
Vielen Dank!
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Re: Fragen bezüglich Heirat und Waffenüberlassung
Ich hab die Auskunft bekommen, dass es keine Verpflichtung gibt, jedoch es zielführend ist, wenn der Name auf der WBK mit dem Namen auf dem Ausweisdokumentes übereinstimmt.
Hab die Empfehlung bekommen vllt. noch gleich Zubehör oder eine Erweiterung machen zu lassen
Hab die Empfehlung bekommen vllt. noch gleich Zubehör oder eine Erweiterung machen zu lassen

- Glock1768
- .50 BMG
- Beiträge: 2526
- Registriert: Sa 13. Aug 2016, 17:02
- Wohnort: NÖ, Bezirk Bruck ad Leitha
Re: Fragen bezüglich Heirat und Waffenüberlassung
gewo hat geschrieben:betreffend der namensaenderung gehe ich davon aus dass keine neuausstellung erforderlich ist
das ist sie auch fuer die fuehrerschein nicht
warum sollte sie es fuer die WBK noetig sein .?
die WBK ist eine bescheidausfertigung mit ausweischarakter
bin fast sicher dass die aalte bleiben kann
sehe ich auch so.
Meine Frau hat Ihren FS auch nicht ändern lassen ... sie hat sich eine Kopie in A5 unserer Heiratsurkunde zu den Ausweisen dazugelegt, falls mal notwendig ... war aber noch nie der Fall
-
- .357 Magnum
- Beiträge: 113
- Registriert: Fr 16. Dez 2016, 06:32
Re: Fragen bezüglich Heirat und Waffenüberlassung
Bezirk SE- nahezu Idente Probleme
1) Namensänderung muss NICHT gemacht werden, kann man ja nach spätestens 5 Jahren im Zuge einer Erweiterung machen
2) Überlassungsvereinbarung zusammen schreiben, unterschreiben und auf der BH eintragen lassen. wird ohne jeglichen Fragen gemacht.
1) Namensänderung muss NICHT gemacht werden, kann man ja nach spätestens 5 Jahren im Zuge einer Erweiterung machen
2) Überlassungsvereinbarung zusammen schreiben, unterschreiben und auf der BH eintragen lassen. wird ohne jeglichen Fragen gemacht.