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Nicht liberales im Schweizer Waffenrecht
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Nicht liberales im Schweizer Waffenrecht
Auch im Waffenrecht der Schweiz gibt es strenge Ansätze. Was ich weiß ist, das für Schreckschusswaffen wohl z.T. ein Waffenerwerbschein (WES) benötigt wird. Ist das so korrekt?
Sind Griffstücke, Magazine usw. in der Schweiz wie bei uns frei erhältlich?
Gibt es andere Fallstricke?
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Sind Griffstücke, Magazine usw. in der Schweiz wie bei uns frei erhältlich?
Gibt es andere Fallstricke?
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Re: Nicht liberales im Schweizer Waffenrecht
Tja auch bei uns ist nicht alles Gold was glänzt.
Bei den Schreckschusswaffen bin ich nicht sicher, bin aber der Meinung: Ja braucht einen WES.
Davon abgesehen, dass sie nicht in der Öffentlichkeit getragen werden darf, ohne die erforderliche Bewilligung.
Griffstücke gelten als "wesentliches Waffenbestandteil" und benötigen eine Erwerbsberechtigung.
Ausnahme im Austausch, alt gegen neu.
Magazine sind (noch) frei, egal für was, wie viele und welches Fassungsvermögen.
Im Gegensatz zu Euch sind z.B. Laser verboten, können aber mit Sondergenehmigung erworben werden, das selbe mit Schalldämpfer.
Sonst gibt es noch das ende oder andere, ist halt schwierig aus dem FF zu beantworten.
Gruss SwissShot.
Bei den Schreckschusswaffen bin ich nicht sicher, bin aber der Meinung: Ja braucht einen WES.
Davon abgesehen, dass sie nicht in der Öffentlichkeit getragen werden darf, ohne die erforderliche Bewilligung.
Griffstücke gelten als "wesentliches Waffenbestandteil" und benötigen eine Erwerbsberechtigung.
Ausnahme im Austausch, alt gegen neu.
Magazine sind (noch) frei, egal für was, wie viele und welches Fassungsvermögen.
Im Gegensatz zu Euch sind z.B. Laser verboten, können aber mit Sondergenehmigung erworben werden, das selbe mit Schalldämpfer.
Sonst gibt es noch das ende oder andere, ist halt schwierig aus dem FF zu beantworten.
Gruss SwissShot.
Re: Nicht liberales im Schweizer Waffenrecht
Eine Schreckschusswaffe ist zwar eine Waffe laut Waffengesetz , WES ( Waffenerwerbschein )wird aber nicht benötigt. Der Kauf wird aber dem Waffenbüro der KaPo ( Kantonspolizei ) gemeldet.
SwissShot hat teilweise recht was Griffstücke angeht. Alles was als " wesentlicher Waffenbestandteil " definiert ist braucht einen WES.
Bei Langwaffen , z.B. AR15 Lower, ist das Griffstück kein wesentlicher Waffenbestandteil. Bei Kurzwaffen braucht man einen WES für das Griffstück.
Im Prinzip gibt es 3 Stufen .
1- meldepflichtige Waffen - schriftlicher Vertrag und Meldung an die KaPo - z.B. Schreckschusspistole, Repetiergewehre , Soft-Air
2- bewilligungspflichtige Waffen - Waffenerwerbschein -z.B. Revolver, Pistole , Halbautomaten , Pump Action Schrotflinte
3- verbotene Waffen - Kantonale Ausnahmebewilligung - Vollautomaten , Panzerfaust , Maschinengewehr , Laser , Schalldämpfer
Es gibt keine Einschränkungen bezüglich Magazinkapazität, Länge der Waffe , usw ...
Zum führen einer Waffe braucht man einen WTS ( Waffentragschein ), als Privatperson ist die Chance einen zu bekommen gleich 0 .
Eine schöne Infobroschüre gibt es hier
https://www.ejpd.admin.ch/dam/data/fedp ... uere-d.pdf
SwissShot hat teilweise recht was Griffstücke angeht. Alles was als " wesentlicher Waffenbestandteil " definiert ist braucht einen WES.
Bei Langwaffen , z.B. AR15 Lower, ist das Griffstück kein wesentlicher Waffenbestandteil. Bei Kurzwaffen braucht man einen WES für das Griffstück.
Im Prinzip gibt es 3 Stufen .
1- meldepflichtige Waffen - schriftlicher Vertrag und Meldung an die KaPo - z.B. Schreckschusspistole, Repetiergewehre , Soft-Air
2- bewilligungspflichtige Waffen - Waffenerwerbschein -z.B. Revolver, Pistole , Halbautomaten , Pump Action Schrotflinte
3- verbotene Waffen - Kantonale Ausnahmebewilligung - Vollautomaten , Panzerfaust , Maschinengewehr , Laser , Schalldämpfer
Es gibt keine Einschränkungen bezüglich Magazinkapazität, Länge der Waffe , usw ...
Zum führen einer Waffe braucht man einen WTS ( Waffentragschein ), als Privatperson ist die Chance einen zu bekommen gleich 0 .
Eine schöne Infobroschüre gibt es hier
https://www.ejpd.admin.ch/dam/data/fedp ... uere-d.pdf
Re: Nicht liberales im Schweizer Waffenrecht
Danke @Achim67 die Broschüre habe ich gesucht und nicht gefunden.
Gruss SwissShot.
Gruss SwissShot.
- Glock1768
- .50 BMG
- Beiträge: 2346
- Registriert: Sa 13. Aug 2016, 17:02
- Wohnort: NÖ, Bezirk Bruck ad Leitha
Re: Nicht liberales im Schweizer Waffenrecht
soft-air ist meldepflichtig
9x19: 2x CZ 75 Shadow Mamba, 2x Glock 17 Gen4, Glock 19 Gen4, 2x Glock 34 Gen4, Glock 43, Tactical 73 TAC-9
.357: S&W 686-3
.22: TSG.22, CZ 75 Kadett II, CZ 455 Evolution
.223: Howa M 1500 Archangel, Troy PAR National, Springfield AR15
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.223: Howa M 1500 Archangel, Troy PAR National, Springfield AR15
Re: Nicht liberales im Schweizer Waffenrecht
Wie läuft das mit der Munition? In Ö kann man die meiste Munition (d.h. ausser für FFW und VM-Langwaffenmun.) ab 18 kaufen.
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Re: Nicht liberales im Schweizer Waffenrecht
Teleskopschlagstock. WES pflichtig ,
führen nur mit Trageschein wie für eine schusswaffe. Ist ja in Deutschland noch richtig soft. Da darf er wenigstens ins abgeschlossene handschuhfach.
Jet protector: kauf wie softair,
Mitführen trageschein.
OTF und Buterfly verboten.
Normale Springer verboten( es sei denn du bist ein einarmiger bandit) kein witz!
Dolche und bayonette (2 schneidig) unter 30 cm klingenlänge verboten ( ausnahmen für ordonanzbayonett!?) Ich meine ja
führen nur mit Trageschein wie für eine schusswaffe. Ist ja in Deutschland noch richtig soft. Da darf er wenigstens ins abgeschlossene handschuhfach.
Jet protector: kauf wie softair,
Mitführen trageschein.
OTF und Buterfly verboten.
Normale Springer verboten( es sei denn du bist ein einarmiger bandit) kein witz!
Dolche und bayonette (2 schneidig) unter 30 cm klingenlänge verboten ( ausnahmen für ordonanzbayonett!?) Ich meine ja
Re: Nicht liberales im Schweizer Waffenrecht
rhodium hat geschrieben:Wie läuft das mit der Munition? In Ö kann man die meiste Munition (d.h. ausser für FFW und VM-Langwaffenmun.) ab 18 kaufen.
Wie es genau nach Buchstaben des Gesetzes ist, kann ich nicht sagen.
Wenn Du bei einem Händler zum ersten mal Munition kaufst, wird er mindestens einen Strafverzeichnisauszug verlangen.
Sonst kannst Du alle Munition kaufen, ausser natürlich die Verbotenen.
Verbotene Munitionsarten:
• Munition mit Hartkerngeschossen;
• Munition mit Geschossen, die einen Explosiv oder Brandsatz enthalten;
• Munition mit einem oder mehreren Geschossen zur Freisetzung von Stoffen, welche die Gesundheit von Menschen auf Dauer schädigen;
• Munition, Geschosse und Flugkörper für militärische Abschussgeräte mit Sprengwirkung;
• Munition mit Geschossen zur Übertragung von Elektroschocks;
• Munition für Faustfeuerwaffen mit Deformationswirkung.
Wichtig ist das u.a. TM und HP bei FFW verboten sind, aus Gewehren nicht.
Zum Beispiel darf ich 357 Mag. mit HP-Geschossen aus dem UHR verschiessen, aber nicht aus dem Revolver.
Gruss SwissShot.
-
- .357 Magnum
- Beiträge: 134
- Registriert: Di 31. Mai 2016, 10:04
Re: Nicht liberales im Schweizer Waffenrecht
Hoi,
Wo findet man in der Österreichischen Rechtssprechung nochmal den Passus betreffend das Führen von nicht-Schusswaffen? Der Fokus scheint primär auf das Führen von Feuerwaffen / Waffenpass zu liegen, aber ich hätte gerne gewusst, welche sonstigen Waffen in AT geführt werden dürfen. Die Diskussion bezüglich der CH Rechtssprechung hat mich daran erinnert, dass ich noch recht klaffende Wissenslücken habe..
Danke!
Wo findet man in der Österreichischen Rechtssprechung nochmal den Passus betreffend das Führen von nicht-Schusswaffen? Der Fokus scheint primär auf das Führen von Feuerwaffen / Waffenpass zu liegen, aber ich hätte gerne gewusst, welche sonstigen Waffen in AT geführt werden dürfen. Die Diskussion bezüglich der CH Rechtssprechung hat mich daran erinnert, dass ich noch recht klaffende Wissenslücken habe..
Danke!
Re: Nicht liberales im Schweizer Waffenrecht
Munitionsangebot ist auch ziemlich beschränkt im Vergleich.
https://www.fedpol.admin.ch/dam/data/fedpol/sicherheit/waffen/verbotene_Munition/munitionsverzeichnis-d.pdf
https://www.fedpol.admin.ch/dam/data/fedpol/sicherheit/waffen/verbotene_Munition/munitionsverzeichnis-d.pdf
Gerechte Menschen sollten ihr Haus nicht ohne Waffe verlassen.
© Pavel Kosorin (*1964), tschechischer Schriftsteller und Aphoristiker
© Pavel Kosorin (*1964), tschechischer Schriftsteller und Aphoristiker
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- .357 Magnum
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- Registriert: Di 31. Mai 2016, 10:04
Re: Nicht liberales im Schweizer Waffenrecht
Huck_Finn hat geschrieben:Munitionsangebot ist auch ziemlich beschränkt im Vergleich.
https://www.fedpol.admin.ch/dam/data/fedpol/sicherheit/waffen/verbotene_Munition/munitionsverzeichnis-d.pdf
Die Auswahl finde ich etwas seltsam.. MagTech .38 SJSP ist ok, aber .357 SJSP nicht.. Hmm..
Re: Nicht liberales im Schweizer Waffenrecht
Huck_Finn hat geschrieben:Munitionsangebot ist auch ziemlich beschränkt im Vergleich.
https://www.fedpol.admin.ch/dam/data/fedpol/sicherheit/waffen/verbotene_Munition/munitionsverzeichnis-d.pdf
Nur der vollständigkeitshalber, die Liste ist nicht das ganze erhältliche/erlaubte Angebot, es fehlen alle FMJ, Wadcutter und alle Gewehrmunition.
angryscientist hat geschrieben:Die Auswahl finde ich etwas seltsam.. MagTech .38 SJSP ist ok, aber .357 SJSP nicht.. Hmm..
Die 38'iger wird die Bedingungen für ein Verbot nicht erfühlen.
Als Munition für Faustfeuerwaffen mit Deformationswirkung gilt eine Munition, bei der sich das Geschoss beim Testbeschuss auf 10 Meter in Glyzerinseife so deformiert, dass:
a. der Masseverlust bezogen auf die Nominalgrösse des Geschosses mehr als 5 Prozent beträgt;
b. der grösste Durchmesser nach dem Schuss grösser als der Nominaldurch messer ist; und
c. die Stauchung nach dem Schuss mehr als 10% der Geschosslänge vor dem Schuss beträgt.
Gruss SwissShot.