Und wo kommt das her?gewo hat geschrieben: und wenns nicht das gelindeste mittel war .
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Waffe nicht ziehen bei Bedrohung?
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Waffe nicht ziehen bei Bedrohung?
Im Forum zu diskutieren ist wie mit Tauben Schach zu spielen.
Re: Waffe nicht ziehen bei Bedrohung?
aus der rechtssprechungFFWGK hat geschrieben:Und wo kommt das her?gewo hat geschrieben: und wenns nicht das gelindeste mittel war .
ich empfehle ris.gv.at zum selbststudium
die rechtslage die besonders gscheite gerne im vortrag erklaeren hat halt leider leider mit der judikatur wenig gemein ....
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Re: Waffe nicht ziehen bei Bedrohung?
Nur her mit den Urteilen...
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Re: Waffe nicht ziehen bei Bedrohung?
bin ich deine auskunftsperson oder was?FFWGK hat geschrieben:Nur her mit den Urteilen...
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Re: Waffe nicht ziehen bei Bedrohung?
Nun ja. Wenn du einen Begriff einführst den es so im Notwehrparagraphen nicht gibt und den Gerichten unterstellst, rechtwidrige Urteile zu sprechen, frage ich schonmal nach. Nochdazu wo deine Rechtauskünfte ja nicht immer...sagen wir mal...so treffen wie deine Preise.
Wenn du unten irgendwo "gelindestes Mittel" findest nehme ich alles zurück. VVG gilt aber ned, gö? NOTWEHR!
(1) Nicht rechtswidrig handelt, wer sich nur der Verteidigung bedient, die notwendig ist, um einen gegenwärtigen oder unmittelbar drohenden rechtswidrigen Angriff auf Leben, Gesundheit, körperliche Unversehrtheit, sexuelle Integrität und Selbstbestimmung, Freiheit oder Vermögen von sich oder einem anderen abzuwehren. Die Handlung ist jedoch nicht gerechtfertigt, wenn es offensichtlich ist, daß dem Angegriffenen bloß ein geringer Nachteil droht und die Verteidigung, insbesondere wegen der Schwere der zur Abwehr nötigen Beeinträchtigung des Angreifers, unangemessen ist.
(2) Wer das gerechtfertigte Maß der Verteidigung überschreitet oder sich einer offensichtlich unangemessenen Verteidigung (Abs. 1) bedient, ist, wenn dies lediglich aus Bestürzung, Furcht oder Schrecken geschieht, nur strafbar, wenn die Überschreitung auf Fahrlässigkeit beruht und die fahrlässige Handlung mit Strafe bedroht ist.
Wenn du unten irgendwo "gelindestes Mittel" findest nehme ich alles zurück. VVG gilt aber ned, gö? NOTWEHR!
(1) Nicht rechtswidrig handelt, wer sich nur der Verteidigung bedient, die notwendig ist, um einen gegenwärtigen oder unmittelbar drohenden rechtswidrigen Angriff auf Leben, Gesundheit, körperliche Unversehrtheit, sexuelle Integrität und Selbstbestimmung, Freiheit oder Vermögen von sich oder einem anderen abzuwehren. Die Handlung ist jedoch nicht gerechtfertigt, wenn es offensichtlich ist, daß dem Angegriffenen bloß ein geringer Nachteil droht und die Verteidigung, insbesondere wegen der Schwere der zur Abwehr nötigen Beeinträchtigung des Angreifers, unangemessen ist.
(2) Wer das gerechtfertigte Maß der Verteidigung überschreitet oder sich einer offensichtlich unangemessenen Verteidigung (Abs. 1) bedient, ist, wenn dies lediglich aus Bestürzung, Furcht oder Schrecken geschieht, nur strafbar, wenn die Überschreitung auf Fahrlässigkeit beruht und die fahrlässige Handlung mit Strafe bedroht ist.
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Re: Waffe nicht ziehen bei Bedrohung?
die sache ist eigentlich ganz einfachFFWGK hat geschrieben:...Nochdazu wo deine Rechtauskünfte ja nicht immer...sagen wir mal...so treffen wie deine Preise.
du wirst dich zumindestens mit zweiteren nicht mehr rumschlagen mussen
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Re: Waffe nicht ziehen bei Bedrohung?
Stimmt, ist einfach. Deine Rechtskenntnisse übersteigen das Stammtischniveau kaum. Ich werde aber trotzdem weiter bei dir einkaufen
Rechtauskünfte werde ich auch in Zukunft eher nicht von dir einholen!

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Re: Waffe nicht ziehen bei Bedrohung?
viel erfolg dabeiFFWGK hat geschrieben:Stimmt, ist einfach. Deine Rechtskenntnisse übersteigen das Stammtischniveau kaum. Ich werde aber trotzdem weiter bei dir einkaufenRechtauskünfte werde ich auch in Zukunft eher nicht von dir einholen!
der weg wird umsonst sein
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Re: Waffe nicht ziehen bei Bedrohung?
Wennst mich nicht bedienst hast ja Zeit etwas Literatur zu wälzen 
Schade dass das morgen alles weg sein wird
Brauchst ned eingeschnappt sein. Wenn es soooo viele Urteile gibt in denen Richter das "gelindeste Mittel" eingefordert hätten könntest ja einige posten...

Schade dass das morgen alles weg sein wird

Brauchst ned eingeschnappt sein. Wenn es soooo viele Urteile gibt in denen Richter das "gelindeste Mittel" eingefordert hätten könntest ja einige posten...
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Re: Waffe nicht ziehen bei Bedrohung?
Bin mal gespannt ob du die Kurve noch kriegst 

Trust ██ ███. █ ███ your █████ ███ government.
-
- .50 BMG
- Beiträge: 608
- Registriert: Do 28. Apr 2016, 17:27
Re: Waffe nicht ziehen bei Bedrohung?
Strafrecht 2. Semester Jus, ist recht einfach: Sobald eine Notwehrsituation vorliegt (die die Bagatellgrenze von wegen "es offensichtlich ist, daß dem Angegriffenen bloß ein geringer Nachteil droht") darf das sicherste Mittel verwendet werden, das geeignet ist den Angriff sofort und endgültig zu beenden (auch wenn es den Tod des Täters zur Folge hat). Stehen mehrere gleich sichere Mittel zur Auswahl, so ist das gelindeste Mittel aus diesen sichersten zu wählen.FFWGK hat geschrieben:Wenn es soooo viele Urteile gibt in denen Richter das "gelindeste Mittel" eingefordert hätten könntest ja einige posten...
So ist das sowohl laut Lehre, als auch in der Judikatur und nicht anders (war selbst bei ein paar Verhandlungen 1. Instanz beim LG Innsbruck bei Notwehrfällen zuschauen).
Glock 19 Gen 4 @ 9x19
Beretta 92 S @ 9x19
AR-15 M4 @ 5.56x45
Und gaaaanz viele superböse Kat A Magazine
Beretta 92 S @ 9x19
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Re: Waffe nicht ziehen bei Bedrohung?
Wie schön das alles seit gestern Abend eskaliert ist und das nur weil Einer zu faul ist in https://www.ris.bka.gv.at/ zu suchen.
Re: Waffe nicht ziehen bei Bedrohung?
Nach diesem Fauxpas bist du selbst schuld. Was erwartest du dir jetzt von gewo nach dieser Meldung? Gehen dir die Argumente aus, dass du nicht mehr sachlich bleiben kannst?FFWGK hat geschrieben:Wennst mich nicht bedienst hast ja Zeit etwas Literatur zu wälzen
Schade dass das morgen alles weg sein wird
Brauchst ned eingeschnappt sein. Wenn es soooo viele Urteile gibt in denen Richter das "gelindeste Mittel" eingefordert hätten könntest ja einige posten...
Re: Waffe nicht ziehen bei Bedrohung?
so geht mir auch, entweder haben einige nerven wie STAHLseile oder...bino71 hat geschrieben:Dann wäre schon Bedrohung, als der Portier aufspringt und sich gegenüber dem Kunden im Wortgefecht aufbaut.
Was wir machen ist Dampfplaudern und wie BigBen schreibt:
Das kann niemand seriös beurteilen solange er nicht selbst dabei war bzw. alle Fakten kennt...somit erübrigen sich solche Fragen eigentlich.
Das Gericht wird es klären.
Aber ich finde die verschiedenen Sichtweisen und Ansichten der Foren-User sehr interessant.
mal angenommen das ganze würde in einer trafik, bank oder waffengeschäft passieren und der supersympatische kunde hat stress , ist nit gut drauf, stress mit der frau, vollmond oder alles zusammen und zeigt wild gestikulierend mit dem finger auf euch (was das "DICH hol ich mir" nicht so abwegig macht) um ein paar sekunden später bei euch hinter dem tresen zu stehn....

Re: Waffe nicht ziehen bei Bedrohung?
"Der 43-Jährige erklärte ihm (dem Parksünder) , dass es das Auto nur gegen Geld oder gegen einen Verzicht auf Rechtsmittel gegen die Besitzstörungsklage gebe. Beide Varianten sagten dem 36-Jährigen nicht zu, er begann zu streiten, weil er sein Auto trotzdem haben wollte."steps hat geschrieben:wie würdet ihr das in diesem fall sehen:
http://www.krone.at/1713795
Ist zwar Off Topic, vielleicht hätte es auch genügt, dem vermeintlichen Parksünder zu erklären, auf welchen Gesetzestext es beruht, dass ihm der Verzicht auf ein Rechtsmittel abgepresst werden darf. Hätte dann vielleicht schon im Vorfeld zur Deeskalation geführt. Vielleicht provoziert man aber auch nur allzu gerne...
On Topic:
Ansonsten gut dass es nur eine Gaspistole war.
Man stelle sich das vor, ein Geschäftsmann der vielleicht für viele Arbeitnehmer (die mindestens auch jeder 3-Kinder haben) zu sorgen hat, wird von einem Angestellten über den Haufen geschossen, nur weil er sein Auto welches er für die Arbeit benötigt, wieder haben möchte.
Es besteht die Möglichkeit, daß meine Beiträge >nicht von mir< abgeändert oder verfälscht wurden. Nennt sich "Userrisiko"
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Dulce bellum inexpertis
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Dulce bellum inexpertis