So, auch beim 2. durchlese entspricht der Fall nicht den Suchkriterien. Es ist ganz explizit kein Notwehr Fall. Es wurde die Notwehr als solches nicht zugestanden, nicht das Mittel mit der sie ausgeübt wurde.
Findet jemand einen Fall indem eine gerechtfertigte Notwehrhandlung zu einer strafbaren Handlung wurde weil das falsche Werkzeug (gelindestes Mittel, verhältnismäßig,... was auch immer) verwendet wurde?
Darum gehts mir, von Anfang an...
@cas81
Danke für deine Mühe und Sachlichkeit.
Deine Antwort auf 1 bis 3 würde ich gern noch mit dir diskutieren, aber vielleicht nicht hier?
Bis zum Beweis des Gegenteils bleibe ich bei meiner Meinung, dass ich auf die Gesundheit eines Angreifers auf ein notwehrfähiges Gut keine Rücksicht nehmen muss.
Wie hier zB
https://m.noen.at/tulln/freispruch-kopf ... p-11396605Gibt es da schon was rechtskräftiges?
Oder wie es der Profi _Jack_ dem Laien gegenüber ausdrückt
_Jack_ hat geschrieben: Aber glaubst du ernsthaft, dass du in Österreich schießen darfst, wenn eine Ermahnung nachgewiesener maßen auch gereicht hätte.
Wer will im Angriffsfall in Sekundenbruchteilen was nachweisen oder nachgewiesen haben?
Eine .45 hat bestimmt gereicht...
Im Forum zu diskutieren ist wie mit Tauben Schach zu spielen.