Nein, eine Vergewaltigung unmittelbar neben mir impliziert keinen Einsatz der Waffe um Hilfe zu leisten! Und genau das ist der depperte Hilfssherrif denn ich angesporchen habe: "erst mal die Knarre ziehen und dann red ma weiter"...Maddin hat geschrieben:Keine Ahnung welches Verständnis du vom gesunden Menschenverstand hast. Aber wenn jemand neben dir vergewaltig wird impliziert das für dich keinen Einsatz der Waffe um Hilfe zu leisten ? Wie hirngewaschen ist denn diese Welt geworden bitte ?
Ohne Vorsatz auf die Verletzung/Tötung würdest du ja nichtmal zur Prüfung auf eine gerechtfertigte Notwehrsituation kommen. In dem Falle wäre also höchstes eine Notwehrüberschreitung zu diskutierten. Da sie bei einem Messerangreifer nur aus Angst erfolgen wird können, höchstens eine fahrlässige Tötung.
Es sollte stattdessen versucht werden die Situation ohne Einsatz der Waffe (was jedoch nicht die Bereithaltung für einen späteren Einsatz ausschließt) zu klären, indem der Täter aus sicherer Entfernung aufgefordert wird sein Tun zu unterlassen.
Den zweiten Absatz verstehe ich mangels Sinnzusammenhang und Satzbau nicht, wenn du den noch mal erläutern könntest, wäre das ganz gut.
Wenns nicht gerade ein Solid zur Elefantenjagd ist, würde ich eher sagen 100%. Und eine blutende Beinarterie zu versorgen ist lustig, das kann ich aus Erfahrung sagen. Und sollte dann noch Gefahr bestehen, dass der "Patient" aggressiv ist, sage ich mal die Chance auf eine adäquate Versorgung durch einen Einzelnen ist quasi 0.rhodium hat geschrieben:Nebenbei: ein Schuss mit einer guten Jagdpatrone in das Bein? ... ich denke die Chance ein Gefäss zu erwischen ist groß.