Was ich auf der WKO Seite gefunden habe ist die Gewährleistung in Österreich prinzipiell 2 Jahre, kann jedoch bei beweglichen Gegenständen (wie z.B. einem Gebrauchtwagen auf die Hälfte der Zeit (also ein Jahr) heruntergesetzt werden. Das gilt jedoch nur wenn das nachweislich im beidseitigen Einverständnis ausgehandelt und schriftlich festgehalten wird, dh. irgendwo in den AGBs versteckt, auf die der Kaufvertrag verweis, reicht nicht aus.Evilcannibal79 hat geschrieben: ...
Garantie ist eine freiwillige Sache, Gewährleistung ist gesetzl. geregelt.
Ich glaub das ist bei einem Gebrauchten 6 Monate.
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Vetragsrecht bei Gebrauchtwagenkauf
Re: Vetragsrecht bei Gebrauchtwagenkauf

Re: Vetragsrecht bei Gebrauchtwagenkauf
im prinzip jaKGR84 hat geschrieben:Was ich auf der WKO Seite gefunden habe ist die Gewährleistung in Österreich prinzipiell 2 Jahre, kann jedoch bei beweglichen Gegenständen (wie z.B. einem Gebrauchtwagen auf die Hälfte der Zeit (also ein Jahr) heruntergesetzt werden. Das gilt jedoch nur wenn das nachweislich im beidseitigen Einverständnis ausgehandelt und schriftlich festgehalten wird, dh. irgendwo in den AGBs versteckt, auf die der Kaufvertrag verweis, reicht nicht aus.Evilcannibal79 hat geschrieben: ...
Garantie ist eine freiwillige Sache, Gewährleistung ist gesetzl. geregelt.
Ich glaub das ist bei einem Gebrauchten 6 Monate.
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aber beweislastumkehr - wie bei neuwaren - nach sechs monaten
auf gut deutsch: alles was in den ersten sechs monaten auftritt muss er zahlen - wenn du ein privater bist (fuer gewerblich genutze waren gilt der konsumentenschutz nicht
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Re: Vetragsrecht bei Gebrauchtwagenkauf
Nur weil manche Händler das mit der Beweislast als Freibrief verstehen, heißt es nicht, das danach kein Anspruch mehr möglich ist. Es ist nämlich entgegen mancher Behauptungen kein Gutachten nötig, sondern es muss nur glaubhaft belegt sein, dass der Mangel nicht selbstverursacht ist.
Re: Vetragsrecht bei Gebrauchtwagenkauf
erklaer das dem richteroJo hat geschrieben:Es ist nämlich entgegen mancher Behauptungen kein Gutachten nötig, sondern es muss nur glaubhaft belegt sein, dass der Mangel nicht selbstverursacht ist.
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Re: Vetragsrecht bei Gebrauchtwagenkauf
deshalb ja die 6 Monate, alles danach ist eine Streitfrage....
"Ich hab hier 6 kleine Freunde, die alle schneller laufen als du ... "
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