gewo hat geschrieben:unbedeutsam
wenn ich von wien nach salzburg immer um 30km/h zu schnell unterwegs bin dann ist das EIN verstoss
lediglich das finanzstrafrecht kennt die neuerliche bestrafung zb an jedem weiteren tag weil es sich um eine abgabe handelt
(an dem man zb in einer kurzparkzone ohne schein steht)
Er war mit unterschiedlichen Geschwindigkeiten unterwegs... Außerdem wennst wegen sowas - wobei das wirklich ein hausgemachtes Problem ist - die ERMK anschleppst bin ich gespannt wann der nächste
ACHTUNG EXTREMBEISPIEL Amokläufer, Massenmörder, Attentäter, Terrorist etc. daher kommt und auch meint, dass das ja wohl nur ein Delikt war, weil ein Blutrausch....
Das Beispiel ist etwas extrem da wir hier einerseits von einer Verwaltungsübertretung und beim anderen von einem Strafdelikt reden.
Edith:
Die Entscheidung des LVWG vor allem die Begründung würd mich interessieren.... Hab jetzt auf die schnelle nämlich nichts gefunden. Gerne auch die AZ wenn es dich nicht stört
