arnstein hat geschrieben:Hallo,
Und wie verhält es sich mit einem Waffenpass der in den 70ern ausgestellt wurde ? da gab es noch keine Kategorien
keine ahnung
aber eine WBK bzw. WP sind eigentlich bescheide mit ausweischarakter
ein bescheid entwickelt, wenn er kein ablaufdatum hat, eine unbegrenzte wirkung in die zukunft
wenn du a baubescheid fuer dein haus bekommst und drei jahre spaeter aenderns die flaechenwidmung dann musst ja auch ne ein stockwerk abtragen
wie das aber mit kat A ist
man koennte sich wohl auch auf den standpunkt stellen dass wenn es noch keine kategorien gab
das BMI fuer die ausstellung von waffenpaessen zustaendig war
und dir einen ausgestellt hat
dass dieser dann nur fuer jene spaeter geschaffenen kategorien gelten kann die im waffengesetz geregelt worden sind
eine berechtigung zum fuehgren von kat A militaerisch kann nur das BMLVs ausstellen
von diesem hast du keine genehmigung erhalten
weder vor noch nach einfuehrung der kriegsmaterialverordnung ..
schwieriges thema
da muessten sich die legistiker vom BMI mal reinhaengen
aber da hast ja auch bei vier leut sechs meinungen vermute ich