Ich weiss nix davon, dass ein WP zwischen Kat A oder B unterscheided. Wenn man die Genehmigung zu Kat A hat und einen WP, darf man diese auch führen. Oder stimmt das etwas nicht?burggraben hat geschrieben:Das könnte ein mittelschweres Problem für diejenigen unter uns werden welche die Pistole führen und die großen Mags haben, weil eine Kat A Waffe führen wird es nicht spielen.
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Wie viele 10+ Magazine kaufen?
Re: Wie viele 10+ Magazine kaufen?

Re: Wie viele 10+ Magazine kaufen?
zu allererst ist kat A nicht kat AKGR84 hat geschrieben: Ich weiss nix davon, dass ein WP zwischen Kat A oder B unterscheided. Wenn man die Genehmigung zu Kat A hat und einen WP, darf man diese auch führen. Oder stimmt das etwas nicht?
es gibt kat A militaerisch und kat A verboten
der waffenpass erlaubt das fuehren von waffen der kat B (steht auch drauf)
fuer das fuehren von waffen der kat A militarisch brauchst eine genhemigung des BMLVS
ob fuer das fuehren von waffen der kat A verboten ueberhaupt ein waffenpass vorgesehen ist weiss ich nicht, erinnere mich grad nicht an einen gesetzestext dazu ...
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Re: Wie viele 10+ Magazine kaufen?
Asso na dann ... ich hab leider keinen, sonst hätt ich nachgeschautgewo hat geschrieben:
der waffenpass erlaubt das fuehren von waffen der kat B (steht auch drauf)

- burggraben
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Re: Wie viele 10+ Magazine kaufen?
So wie gewo schon gesagt hat: Am WP steht auch die Kategorie und es wird schon ein paar mit Kat A geben - vielleicht für den Super-Spion, Leibwächter von der allerhöchsten Politik oder so, aber praktisch gesehen gibts nur den Kat B Waffenpass. Das Problem entsteht jetzt wenn die Kategorie A7 (= HC Mags) auf einen Schlag viele Leute die vorher keine Kat A hatten zu Kat A Besitzern macht. Ich kann mir nicht vorstellen dass Kat A(7) WPs ausgestellt werden, hauptsächlich wegen der Optik - da kann man zu leicht eine reißerische Schlagzeile draus machen. Also dürfen WP Besitzer entweder keine HC Mags für ihre Pistolen haben oder die Pistole wechselt fliegend die Kategorie. Andere Möglichkeit sehe ich nicht.
Re: Wie viele 10+ Magazine kaufen?
Gehts um Besitz oder Eigentum? Is nämlich ein großer Unterschied. Besitzen is beim führen eh nicht,
- burggraben
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Re: Wie viele 10+ Magazine kaufen?
Versteh nicht was du meinst. Unterschied Besitz / Eigentum ist klar, aber in dem Fall spielt es wohl keine Rolle und es wird auf Besitz hinauslaufen, egal wer das Eigentum an HC Mags hat. Sprich, ohne die Sportschützen/Altbestand Ausnahmegenehmigung wirst du sie dir auch nicht ausleihen (=Besitz ohne Eigentum) dürfen. Kannst ja auch kein Kat A Sturmgewehr ausleihen nur mit Kat B WBK (außer auf einem Schießstand wo das Waffenrecht nicht gilt).oJo hat geschrieben:Gehts um Besitz oder Eigentum? Is nämlich ein großer Unterschied.
Versteh ich auch nicht. Wenn du das Magazin führst dann besitzt du es in dem Moment auch gerade.oJo hat geschrieben:Besitzen is beim führen eh nicht,
Wenn ich raten müsste, dann ist es sehr wahrscheinlich dass WP Inhaber zukünftig keine 33er Mags mehr als Ersatzmagazin führen dürfen. Man braucht sich also nur soviel auf Lager legen wie man für daheim und den Schießstand braucht.
Re: Wie viele 10+ Magazine kaufen?
Aber wenn du das Magazin nicht führst, hast du auch kein Besitzproblem, somit Waffe ganz normal B.
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Re: Wie viele 10+ Magazine kaufen?
Wenn das Magazin zuhause im Tresor liegt, besitzt man es dennoch, auch wenn man gerade unterwegs ist, weil man dann immer noch volles Gewahrsam am Magazin hat und sich ein potenzieller Dieb um Besitz an deinem Magazin zu erlangen dein Gewahrsam erst brechen müsste.oJo hat geschrieben:Aber wenn du das Magazin nicht führst, hast du auch kein Besitzproblem, somit Waffe ganz normal B.
Wie man schon aus den vorigen Kommentaren herauslesen konnte: Es kommt darauf an wie die Richtlinie umgesetzt wird, ob eine Waffe nur durch den Besitz dauerhaft zu A wird oder nur solange wie das große Magazin angesteckt ist (fliegender Kategoriewechsel).
Das ist dann nicht nur interessant bezüglich WP sondern auch ob man seine Waffe an andere Person mit Kat B WBK außerhalb von Schießstätten verleihen darf.
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Und gaaaanz viele superböse Kat A Magazine
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Re: Wie viele 10+ Magazine kaufen?
Stimmt, daran hab ich noch gar nicht gedacht. Verleihen an einen Kat B WBKler ginge dann ja auch nicht mehr wenn die Waffe permanent Kat A7 wird. Der fliegende Kategoriewechsel hat auch seine Probleme, aber langsam schaut er fast wir die bessere Alternative aus. Unglaublich wieviel extra Bürokratie die Umstufung in A verursacht an die man zuerst gar nicht denkt.mastercrash hat geschrieben:Das ist dann nicht nur interessant bezüglich WP sondern auch ob man seine Waffe an andere Person mit Kat B WBK außerhalb von Schießstätten verleihen darf.
Re: Wie viele 10+ Magazine kaufen?
Hallo,gewo hat geschrieben:zu allererst ist kat A nicht kat AKGR84 hat geschrieben: Ich weiss nix davon, dass ein WP zwischen Kat A oder B unterscheided. Wenn man die Genehmigung zu Kat A hat und einen WP, darf man diese auch führen. Oder stimmt das etwas nicht?
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Und wie verhält es sich mit einem Waffenpass der in den 70ern ausgestellt wurde ? da gab es noch keine Kategorien
Weidmannsheil
Robert
Elect clowns. Get a circus.
Robert
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Re: Wie viele 10+ Magazine kaufen?
keine ahnungarnstein hat geschrieben: Hallo,
Und wie verhält es sich mit einem Waffenpass der in den 70ern ausgestellt wurde ? da gab es noch keine Kategorien
aber eine WBK bzw. WP sind eigentlich bescheide mit ausweischarakter
ein bescheid entwickelt, wenn er kein ablaufdatum hat, eine unbegrenzte wirkung in die zukunft
wenn du a baubescheid fuer dein haus bekommst und drei jahre spaeter aenderns die flaechenwidmung dann musst ja auch ne ein stockwerk abtragen
wie das aber mit kat A ist
man koennte sich wohl auch auf den standpunkt stellen dass wenn es noch keine kategorien gab
das BMI fuer die ausstellung von waffenpaessen zustaendig war
und dir einen ausgestellt hat
dass dieser dann nur fuer jene spaeter geschaffenen kategorien gelten kann die im waffengesetz geregelt worden sind
eine berechtigung zum fuehgren von kat A militaerisch kann nur das BMLVs ausstellen
von diesem hast du keine genehmigung erhalten
weder vor noch nach einfuehrung der kriegsmaterialverordnung ..
schwieriges thema
da muessten sich die legistiker vom BMI mal reinhaengen
aber da hast ja auch bei vier leut sechs meinungen vermute ich
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Re: Wie viele 10+ Magazine kaufen?
Das hört sich ja schon richtig idiotisch an... ähnlich wie einige andere Regelungen im WaffG... wäre daher eine gute Gelegenheit das WaffG noch sinnfreier zu gestalten.woolf hat geschrieben:Zwei WBK-ler, mit je einem AUG, einer hat große Magazine, der andere nicht. Eines ist Kat A, das andere Kat B...ich kann mir nicht vorstellen das sowas vor dem VwGH hält.
Das sinnvollste wärs wohl das ähnlich zu gestalten wie mit gewöhnlichen Taschenlampen. Liegen sie im Schrank sind sie nicht waffenrelevant, nimmt man Kabelbinder und bindet sie an ein Gewehr werden sie (und/oder das Gewehr) vorübergehend zu Kat A.
Magazine in welcher Form auch immer für waffentechnisch relevant zu erklären ist sowieso sinnfrei, ähnlich als wollte man alle Taschenlampen verbieten, weil die ja jemand ans Gewehr kleben könnte. Bringt aber wenig hier ständig zu spekulieren, es wird noch dauern bis wir näheres wissen.
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Re: Wie viele 10+ Magazine kaufen?
Interessehalber: Was steht auf so einem alten WP als Berechtigungsumfang drauf? Einfach "ist berechtigt 2 Schusswaffen zu erwerben, besitzen, führen und einzuführen" ohne Kategorieangabe?arnstein hat geschrieben: Hallo,
Und wie verhält es sich mit einem Waffenpass der in den 70ern ausgestellt wurde ? da gab es noch keine Kategorien
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Re: Wie viele 10+ Magazine kaufen?
"Der Inhaber des Waffenpasses ist berechtigt, N genehmigungspflichtige Schusswaffen zu erwerben, zu besitzen, zu führen und einzuführen"burggraben hat geschrieben:Interessehalber: Was steht auf so einem alten WP als Berechtigungsumfang drauf? Einfach "ist berechtigt 2 Schusswaffen zu erwerben, besitzen, führen und einzuführen" ohne Kategorieangabe?arnstein hat geschrieben: Hallo,
Und wie verhält es sich mit einem Waffenpass der in den 70ern ausgestellt wurde ? da gab es noch keine Kategorien
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