Ich habe von der Firma einen Bedarfsnachweis bekommen wo draufsteht : einschränkend auf seine Dienstzeit und Tätigkeit in unserem Unternehmen .... .
Wegen der Tätigkeit ist es mir bewusst nur die Einschränkung auf die Dienstzeit macht mich gerade stutzig.
Bedeutet das jetzt das ich nur während des Dienstzeit es führen darf aber nach Dienstschluss es nicht ??
![Kopf antippen :tipphead:](./images/smilies/vogel.gif)
Und wie sieht es in Wien aus wenn ich schon eine WBK mit 2 Plätze besitze und ich beim Waffenpass 2 Plätze haben möchte laut § 23 Abs 2.
Danke im Voraus
![Very Happy :D](./images/smilies/icon/biggrin.gif)