Die Frage war, wie kulant oder eben nicht Behörden reagieren ... Und da ist es egal ob 2b oder 2bino71 hat geschrieben:Darf ich Fragen, warum Einige nicht verstehen, daß es in diesem Thread um §23 Abs 2b und nicht um §23 Abs 2 geht?
Hinweis zur Formulierung Eurer Beiträge betreffend der geplanten Waffenrechtsänderung: viewtopic.php?f=20&t=60130
Erweiterung nach Paragraph 23 Abs 2 b
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- Glock1768
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Re: Erweiterung nach Paragraph 23 Abs 2 b
- Glock1768
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Re: Erweiterung nach Paragraph 23 Abs 2 b
Ja, das habe ich ... Gleich mit der Info, das sich mein Anwalt und der Verein schon darauf freuen ... Ich lasse mich nur sehr ungern verarschen ...Shadow02 hat geschrieben:Glock1768 hat geschrieben:Das ist so von der BH und der Tageslaune der Personen dort abhängig
Gleiche BH: Freund vor kurzem von 2 auf 7 mit 11 listen und 1,5 Jahren erweitert ... Ich wollte jetzt nach 2,5 Jahren mit 30 listen mit sehr gutem Platzierungen und Empfehlungen von 4 auf 8 erweitern und die wollen nicht Mal meiner Unterlagen in Empfang nehmen mit dem Verweis "keine Chance auf Erweiterung" ... Das ist Willkür vom feinsten
Nur kurze Nachfrage: Habt Ihr eh schön brav um einen negativen Bescheid gebeten. Denn nur dann kann man auch was machen. "Einspruch"
Re: Erweiterung nach Paragraph 23 Abs 2 b
Genau das ist eben nicht egal, denn Anspruch vs Ermessen. Dass die Leute nicht verstehen, dass es um 2b geht, ist nicht mal das Schlimmste. Schlimmer ist vielmehr, dass nicht nur einmal überhaupt die Rechtsgrundlage weggelassen wird und man immer und immer wieder den eigentlich selbstverständlichsten Fakten nachrennen muss, der Thread damit verwässert wird und dass dies dann auch noch verteidigt wird. Bei einem dermaßen heiklen Unterschied sollte man schon strikt beim Thema bleiben, immerhin ist das so für viele schon verwirrend genug.Glock1768 hat geschrieben:Die Frage war, wie kulant oder eben nicht Behörden reagieren ... Und da ist es egal ob 2b oder 2bino71 hat geschrieben:Darf ich Fragen, warum Einige nicht verstehen, daß es in diesem Thread um §23 Abs 2b und nicht um §23 Abs 2 geht?
Dass du dich nicht "verarschen" lässt ist übrigens interessant, denn dies würde aufgrund o.g. Tatsache für 2b gelten. So bekämpfst du eigentlich nur die Ermessensentscheidung der Behörde. Eh voll zurecht, jedoch abermals am Thema vorbei und hier kommt's auf eine sehr strikte Trennung an.
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Beiträge zu rechtlichen Themen entsprechen meiner persönlichen Einschätzung und sind nicht als Rechtsberatung, verbindlicher Ratschlag, oder sachkundige Auskunft zu betrachten.
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Re: Erweiterung nach Paragraph 23 Abs 2 b
Ich hab den Gesetzestext jetzt nicht nochmal durchgelesen
Aber ich denke jedwedge Erweiterung ist ermessenssache oder?
Aber ich denke jedwedge Erweiterung ist ermessenssache oder?
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
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Re: Erweiterung nach Paragraph 23 Abs 2 b
Nein, 2b ist ein Rechtsanspruch ohne Ermessen, sofern Voraussetzungen xyz gegeben sind. Voraussetzungen für 2 ohne b sind nur sehr grob determiniert und lassen der Behörde Spielraum. Das ist ja der wesentliche Unterschied zwischen den beiden. Kann man der Behörde also nicht glaubhaft machen, dass man dies und jenes inbesondere für Jagd oder Sport benötigt, dann bekommt man gem 2b trotzdem mehr, wenn Sportschütze -da ist wieder eine kleine Glaubhaftmachung implementiert-, 5 Jahre, brav gewesen und Verwahrungsmöglichkeiten vorhanden.
So zumindest das Soll und der Kommentar im afaik letztgültigen Erlass Mai 2015.
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Re: Erweiterung nach Paragraph 23 Abs 2 b
@cas81: du hast in deinen Ausführungen absolut recht ...
Natürlich auch hinsichtlich meiner Ausführungen. Aber manche Behörden kommen dir eben auch schon vor Ablauf der 5 Jahre entgegen und manche eben nicht ... und auch hier muss man dann oftmals für seinen Anspruch kämpfen ... das wollte ich etwas unterstreichen
Aber du hast Recht ... es ist ein Unterschied zwischen Anspruch und Ermessen.
Natürlich auch hinsichtlich meiner Ausführungen. Aber manche Behörden kommen dir eben auch schon vor Ablauf der 5 Jahre entgegen und manche eben nicht ... und auch hier muss man dann oftmals für seinen Anspruch kämpfen ... das wollte ich etwas unterstreichen
Aber du hast Recht ... es ist ein Unterschied zwischen Anspruch und Ermessen.
Re: Erweiterung nach Paragraph 23 Abs 2 b
Ich verstehe das leider nicht, hilf mir da bitte:Glock1768 hat geschrieben:Aber manche Behörden kommen dir eben auch schon vor Ablauf der 5 Jahre entgegen und manche eben nicht ...
Wie kann die Behörde nach 2b entgegenkommen, wenn eine zwingende Voraussetzung nicht erfüllt ist, nämlich die 5 Jahre? Bezüglich der vorzeitigen Bearbeitung des Antrages, sodass man diesen kurz vorher schon einreichen kann und bei erreichen der 5 Jahre wartet dann ggf das Upgrade der WBK (quasi als aufschiebende Bedingung)? Oder meinst du eh das "willkürliche" Entgegenkommen bei 2 ohne b? (super Deutsch, i know, herrje

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Re: Erweiterung nach Paragraph 23 Abs 2 b
Bekomme jetzt nach 5j. 2b problemlos auf meiner BH nur mit Vereinsausweis. Für alles darüber hinaus hättens gerne dazu 10 Listen innerhalb eines Jahres absolvierter Bewerbe. Schaffbar wenn man darauf hin arbeitet. Sehr nette Leute dort - Rechtfertigungsschreiben o.Ä. unnötig.
pugna pro patria 

Re: Erweiterung nach Paragraph 23 Abs 2 b
Vienne?Shan hat geschrieben:Bekomme jetzt nach 5j. 2b problemlos auf meiner BH nur mit Vereinsausweis. Für alles darüber hinaus hättens gerne dazu 10 Listen innerhalb eines Jahres absolvierter Bewerbe. Schaffbar wenn man darauf hin arbeitet. Sehr nette Leute dort - Rechtfertigungsschreiben o.Ä. unnötig.
Re: Erweiterung nach Paragraph 23 Abs 2 b
prinzipiell ja, du hast den rechtsanspruch wenn die voraussetzungen erfüllt sindcas81 hat geschrieben:Nein, 2b ist ein Rechtsanspruch ohne Ermessen, sofern Voraussetzungen xyz gegeben sind...
allerdings spießt es sich bei einer kleinigkeit:
“zur ausübung des schießsports“
DORT hat die behörde jetzt wieder den ermessensspielraum, dass sie von dir bewiesen haben wollen, dass du den sport ausübst
je nach sachbearbeiter kann da die vereinsmitgliedschaft reichen oder du brauchst ergebnislisten, schreiben vom verein oder sonstwas...



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Re: Erweiterung nach Paragraph 23 Abs 2 b
Nein . Brauchte Listen . Und bin bei einen Verein . Brauchte ein Schreiben auch noch .
Re: Erweiterung nach Paragraph 23 Abs 2 b
Die Beiträge sagen eigentlich klar es gibt "nur" 23/2 ... 2b wird regelmässig (absichtlich) missinterpretiert und in einen 2 umgewandelt
Re: Erweiterung nach Paragraph 23 Abs 2 b
teilweise aber auch anders rum
da bekommst dann nach §23 2 nur +2 und ned mehr als insg. 5stück
am besten höflich und nett fragen gehen und wenn komische Sachen kommen nachfragen mit “entschuldigung aber ich dachte das ist so und so...“
da bekommst dann nach §23 2 nur +2 und ned mehr als insg. 5stück
am besten höflich und nett fragen gehen und wenn komische Sachen kommen nachfragen mit “entschuldigung aber ich dachte das ist so und so...“