hari hat geschrieben:gewo hat geschrieben:Kein Widerspruch?
Nein, weil das Landesgesetz die Dinge eben speziell regelt. Ausserdem geht es beim OGH Urteil um eine spezifische Haftungsfrage, und nicht um die Abwägung von Bundesgesetz zu Landesgesetz. Zeig mir bitte das Bundesgesetz wo ganz klar steht "Hunde dürfen ohne Leinenzwang frei herumlaufen". So ein Gesetz wuerde ueber dem Landesgesetz stehen, das ist klar. Aber der Fall besteht hier ja nicht.
Kannst aber gerne mit der Ordnungswache in Graz diskutieren gehen
Die sind jetzt dann mit Lesegeräten ausgestattet damit der Halter sofort ermittelt werden kann, da sich leider eben viele nicht an das Landesgesetz halten.
du das fuehrt hier zu nix
da du sicher die prinzipien der gesetzeswirkung kennst haettest du mich fragen muessen :“ Zeig mir bitte das Bundesgesetz wo ganz klar steht "Hunde dürfen nur mit Leine frei herumlaufen“
dieses gesetz gibt es nicht
kann es auch nicht geben
weil es sich massiv mit dem tierschutz spiessen wuerde
so wie hunderte landes und gemeindebestimmungen in die der unkundige gemeindesekretaer mit googlemich juristenkenntnissen immer fuer die gemeinderatssitzung am nachmittag irgendwelche bestimmungen reintextet die dann von den werten frau und herr gemeineraeten schenkelklopfend vor begeisterung beschlossen werden.
der oft voellige bloedsinn wird dann im gemeindeblatt veroeffentlicht, der juristische dienst des landes hat schon lange kapituliert weil er 2/3 aller gemeindebestimmungen stanta pede sofort muesste aufheben lassen und die bevoelkerung liest ehrfuerchtig irgendwelchen schwachsinn und glaubt dran.
und auf landesebene sieht es manchmal nicht anders aus. prosecco statt bier zum buffet, das ist der wesentliche unterschied ...
mag ein wenig ueberzeichnet sein
aber ned sehr