Eric01 hat geschrieben:Was wolln die denn bei der Kontrolle dann von mir sehen, wenn man es nicht gleich an der Waffe erkennt das es eine Autsria Version ist?
Einfach die ZWR Meldung?
Wieder eine Frage bei der man mehrere Seiten drüber schreiben könnte.
Die Einstufungen werden per Bescheid gemacht und ein Bescheid bindet nur die Person an die sie gerichtet sind. Theoretisch müsste jeder sein AR-15 selbst als Kat B ganz aufwändig und teuer einstufen lassen. Das macht natürlich keiner und ist auch nicht sinnvoll.
Wenn dir ein Händler in AT die Waffe registriert kannst grundsätzlich erstmal davon ausgehen, dass sie die nötigen Modifikationen hinter sich hat. Die Behörde könnte dich natürlich anschreiben, was so gut nie passiert, ihnen zu beweisen, dass die Modifikationen so gemacht wurden und die Waffe der eingestuften entspricht. Bei einer gewöhnlichen Kontrolle werden normalerweise nur die Seriennummern mit dem ZWR abgeglichen, aber ohne Schriftzug könnte auch da ein Beamter auf die Idee kommen einen Aktenvermerk oder sowas zu machen, dass er zweifelt, dass es eine Kat B ist und du dann nachweisen müsstest, dass alles genauso wie bei der eingestuften ist.
Kurzum: Viel um nichts. kauf die Waffe, trag sie ins ZWR ein (bzw der Händler wenn sie neu ist), zu 99,9% passt das dann. Ansonsten gehen die Rennereien los, hats auch schon Forenbeiträge hier gegeben (Schmeisser M5 ist nicht eingestuft, weil das die Schmeisser Jungs nicht für nötig hielten, obwohl dort ein waffenrelevantes Teil, der Lauf, anders ist als beim M4. Aber Schmeisser darf sich natürlich solche Patzer erlauben, immerhin sind sie ja die Ferraris unter den Bleispritzen

).