Mjoelnir hat geschrieben:Dante-Mante hat geschrieben:So war jetzt gerade es beantragen ... Entweder 1 Platz im WP dafür behalte ich mir die 2 Plätze im WBK oder 2 Plätze im WP dafür die Abgabe des WBK..
Das ist ungesetzlich weil es zwei unterschiedliche Dokumente sind und du hättest einfach NEIN sagen sollen, das reicht.
Hast wieder brav gebuckelt vor dem Typen, Hauptsache den WP und den sogar auf die Arbeitszeit beschränkt.
Man sieht, mittlerweile buckeln sogar die Sicherheitsfirmen, weil ihnen wichtiger ist dass man so schnell wie möglich einen Angestellten hat der mit der Waffe um 8-10 Euro irgendwo stehen oder im Auto sitzen darf.
Das war im BH 12. Ich habe ihr gesagt das WBK und WP zwei unterschiedliche Dokumente sind. Sie hat extra bei der Waffenbehörde angerufen, dasselbe habe ich auch die Dame erklärt, sie sagte das es in Wien nicht möglich sei und ich mich entscheiden muss.. War ein Fehler von mir das ich nachgegeben habe doch der Druck von Arbeitgeber und die Dame (+ Dame von der WB) war schon nötigend..