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Nachweis des geleisteten Wehrdienstes
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Nachweis des geleisteten Wehrdienstes
Ist schon lange her, dass ich mein waffenrechtliches Dokument gemacht habe. Aber gibts den Punkt noch?
Ein Kollege von mir möchte die WBK beantragen, hat seinen Wehrdienst jedoch nicht in AT absolviert. Er hat aber auch kein Dokument das die Ableistung des Wehrdienstes nachweist. Er hat bloss noch seinen alten Dienstausweis, der sieht ca so aus:
http://chertopert.persiangig.com/Madare ... hedmat.JPG
Reicht dieser? Und ich vermute er müsste das übersetzen lassen oder?
Ein Kollege von mir möchte die WBK beantragen, hat seinen Wehrdienst jedoch nicht in AT absolviert. Er hat aber auch kein Dokument das die Ableistung des Wehrdienstes nachweist. Er hat bloss noch seinen alten Dienstausweis, der sieht ca so aus:
http://chertopert.persiangig.com/Madare ... hedmat.JPG
Reicht dieser? Und ich vermute er müsste das übersetzen lassen oder?
Re: Nachweis des geleisteten Wehrdienstes
Wenn der Antragssteller kein österreichischer Staatsbürger ist ist der Behörde relativ wurscht ob er irgendwie im Ausland Zivildienst oder Wehrdienst gemacht hat.
Hat der Kollege mittlerweile die österreichische Staatsbürgerschaft? Falls ja, wirds wohl reichen wenn er nachweisen kann dass er zur Zeit der Stellung noch kein Österreicher war...wobei ich nicht weiss ob er sich einen Gefallen tut wenn er den Behörden einen alten iranischen Militärausweis herzeigt...
Hat der Kollege mittlerweile die österreichische Staatsbürgerschaft? Falls ja, wirds wohl reichen wenn er nachweisen kann dass er zur Zeit der Stellung noch kein Österreicher war...wobei ich nicht weiss ob er sich einen Gefallen tut wenn er den Behörden einen alten iranischen Militärausweis herzeigt...
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf
Re: Nachweis des geleisteten Wehrdienstes
Bei mir wurde nicht nachgefragt. Kommt aber vermutlich auch auf das Alter der Person an.... Da war doch was mit 35 Jahren oder?
War zwar untauglich, aber musste auch den Bescheid dazu nicht herzeigen.
War zwar untauglich, aber musste auch den Bescheid dazu nicht herzeigen.
Re: Nachweis des geleisteten Wehrdienstes
Ja ist österr. Staatsbürger (seit ca. 3 Jahre). Alter 40 Jahre.
Auf dem pdf vom professional Arms steht was davon, dass man den Nachweis bis zum 50. Lebensjahr benötigt.
https://www.professional-arms.at/download/WBK_WP.pdf
Auf dem pdf vom professional Arms steht was davon, dass man den Nachweis bis zum 50. Lebensjahr benötigt.
https://www.professional-arms.at/download/WBK_WP.pdf
Re: Nachweis des geleisteten Wehrdienstes
Wie so oft dürfte das Vorgehen auch zu einem gewissen Grad von der Behörde abhängen.
Ich würde es in dem Alter mal ohne Wehrdienstbestätigung probieren - wenn die Behörde etwas sehen will, meldet sie sich eh. Dann kannst es immer noch mit dem ausländischen Ausweis probieren
Ich würde es in dem Alter mal ohne Wehrdienstbestätigung probieren - wenn die Behörde etwas sehen will, meldet sie sich eh. Dann kannst es immer noch mit dem ausländischen Ausweis probieren
- burggraben
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Re: Nachweis des geleisteten Wehrdienstes
Fr4gg3l hat geschrieben:Bei mir wurde nicht nachgefragt. Kommt aber vermutlich auch auf das Alter der Person an.... Da war doch was mit 35 Jahren oder?
War zwar untauglich, aber musste auch den Bescheid dazu nicht herzeigen.
Hab auch keinen Nachweis gebraucht, aber hab die WBK unter 35 beantragt. Liegt vermutlich daran dass es inzwischen auch online abfragbar ist beim Zentralen-"Bitte passendes einsetzen"-Register ob man abgeleistet hat oder untauglich war.
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Re: Nachweis des geleisteten Wehrdienstes
Für Ö (männliche) Staatsbürger, ist diese Information mittlerweile online von der Behörde abrufbar und die brauchen keinerlei sonstige Bestätigung oder dergleichen mehr. Für ausländische Staatsbürger und nunmehrige Österreich kann es bis maximal 35 ein Thema sein, später wird kein Staatsbürger mehr eingezogen.
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Re: Nachweis des geleisteten Wehrdienstes
ok, also ist die Info bis zum 50. Lebensjahr falsch!?
Wäre halt blöd wenn er die anderen Nachweise (psyco und Handhabung) die an die 400er kosten jetzt bezahlt und dann sagt die Behörde nein, weil dieser Nachweis fehlt und sie den anderen Ausweis nicht akzeptieren.
Wäre halt blöd wenn er die anderen Nachweise (psyco und Handhabung) die an die 400er kosten jetzt bezahlt und dann sagt die Behörde nein, weil dieser Nachweis fehlt und sie den anderen Ausweis nicht akzeptieren.
Zuletzt geändert von KGR84 am Mo 6. Aug 2018, 13:44, insgesamt 1-mal geändert.
- burggraben
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Re: Nachweis des geleisteten Wehrdienstes
Muss ein <35 jetzt einbürgerter, ehemals ausländischer Staatsbürger eigentlich bei uns nochmal zum Wehrdienst wenn er ihn im ursprünglichen Heimatland bereits abgeleistet hat?
Re: Nachweis des geleisteten Wehrdienstes
Soweit ich weis nicht, wenn er den Wehrdienst in einem anderen Land abgeleistet hat.
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Re: Nachweis des geleisteten Wehrdienstes
KGR84 hat geschrieben:ok, also ist die Info bis zum 50. Lebensjahr falsch!?
Wenn ich mich richtig erinnere gibt es ZWEI Fristen. Eine bis der du zum erstmaligen Einrücken eingezogen werden kannst. Und eine andere bis zu der du den Dienst maximal ableisten darfst. Die sind relativ weit auseinander und da gibts ein paar Spezialfälle welche schonmal drei Tage eingerückt sind, dann vorrübergehend untauglich, dann zwischenzeitlich Ausland, und dann müssens spät im Leben den Rest abdienen.
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Re: Nachweis des geleisteten Wehrdienstes
KGR84 hat geschrieben:ok, also ist die Info bis zum 50. Lebensjahr falsch!?
Nochmal genauer: Wehrpflicht ist nicht das selbe wie Grundwehrdienst. Wehrpflicht bis 50, erstmaliges Antreten zum Grundwehrdienst bis 35. Quelle: Rechtssatz
Bei unterbrochenem Grundwehrdienst wird es wohl auch sein können, dass man ein zweites Mal antreten muss und das könnte dann auch nach 35 sein.
Re: Nachweis des geleisteten Wehrdienstes
KGR84 hat geschrieben:ok, also ist die Info bis zum 50. Lebensjahr falsch!?
Wäre halt blöd wenn er die anderen Nachweise (psyco und Handhabung) die an die 400er kosten jetzt bezahlt und dann sagt die Behörde nein, weil dieser Nachweis fehlt und sie den anderen Ausweis nicht akzeptieren.
Kann ich mir nicht vorstellen. "Untaugliche" haben ja nichteinmal Wehrdienst geleistet und können den Prozess trotzdem ganz normal machen. Allerhöchstens scheiterts beim Psychodokterl.
Also ich kann zumindest sagen, dass bei meinem Antrag damit nur geschaut wurde ob ich eventuell Zivi war. Der Rest hat den nicht interessiert.
Re: Nachweis des geleisteten Wehrdienstes
Kann ich mir nicht vorstellen. "Untaugliche" haben ja nichteinmal Wehrdienst geleistet und können den Prozess trotzdem ganz normal machen. Allerhöchstens scheiterts beim Psychodokterl.
Joa kann man, und nur so am Rande es gibt so Dinge wie Lebensmittel Allergien warum einen die Fr. Doktor bei der Steko als untauglich befindet - weil - wir können Ihnen ja nix zu essen geben... da hilft auch 9f bei den ganzen Tests und ein guter Psycotest nix - letztes Wort hat der/die ÄrztIn.
Bekommst einen Bescheid wie alle Anderen auch - wo eben Untauglich - drauf steht; Schaut zwar ned toll aus, aber ersetzt den Nachweis über Präsenz-/Zivildienst.
Everything █████████ is ████ fine ███████████ trust ██████████████ your ████████ government ████.
Re: Nachweis des geleisteten Wehrdienstes
Maddin hat geschrieben:KGR84 hat geschrieben:ok, also ist die Info bis zum 50. Lebensjahr falsch!?
Wäre halt blöd wenn er die anderen Nachweise (psyco und Handhabung) die an die 400er kosten jetzt bezahlt und dann sagt die Behörde nein, weil dieser Nachweis fehlt und sie den anderen Ausweis nicht akzeptieren.
Kann ich mir nicht vorstellen. "Untaugliche" haben ja nichteinmal Wehrdienst geleistet und können den Prozess trotzdem ganz normal machen. Allerhöchstens scheiterts beim Psychodokterl.
Also ich kann zumindest sagen, dass bei meinem Antrag damit nur geschaut wurde ob ich eventuell Zivi war. Der Rest hat den nicht interessiert.
Im Fall der Untauglichkeit hast aber immerhin den Wisch, wo das draufsteht. Steht mE der Bescheinigung über die Ableistung gleich.
Bei mir (LPD Wien, BeKo 19ter) wollte auch niemand was diesbezüglich sehen.
ASL - Verein - SSC Stetten
22lr - 9x19 - 38spl - 357mag - 45ACP
Aussagen zu rechtlichen Inhalten sind lediglich meine persönliche Einschätzung und weder Rechtsberatung noch kundige Auskunft.
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