75th hat geschrieben:gewo hat geschrieben:sie muessen laut EU registriert werden
aber bei guten willen kann man sie grundsaetzlich ohne platzbedarf stellen
d.h. WBK erforderlich aber kein platz
zb fuer zwei stueck pro WBK oder so ...
Den guten Willen sehen wir wenn die VO aus der brüsseler Tintenburg umgesetzt wurde. Bis dahin ist sowieso alles Spekulation.
Du scheibst: ohne Platzbedarf ... z.B. zwei Stück pro WBK - ist doch auch ein Platz wenn auch als Zubehör?
man koennte sagen dass pro wbk zusaetzlich zu den waffenplaetzen bis zu zwei griffstuecke ohne weitere genehmigung zu erhalten sind ....