yoda hat geschrieben:@gewo
Dass mit Vitamin B alles geht ist sowieso klar
Fakt ist aber, dass ein Gewerbe nicht dazu dient eine private Sammlung aufzubauen, also hier eine private Ausnahmegenehmigung abzulehnen wäre vom Gesetz her sicher 100% gedeckt, da hier kein berechtigtes Interesse vorliegt, du kannst das Zeug ja immer noch verkaufen solange das Gewerbe angemeldet ist. Wenn du mit dem Gewerbe eigentlich unberechtigt vorab mal eine private Sammlung ohne ernsthaften Hintergrund aufbaust, wird die das wenig interessieren.
...
naja
da duerften deine freunde ned so ganz am puls der zeit sein
punkt A
von vitamin B war nirgendst die rede
punkt B
vom aufbau einer privtasammlung war auch keine rede
wenn du mil handelst und aufhoerst hast du faktisch keine chance alles auf null ab zu verkaufen
vor allem deshalb weil wir dzt nicht mal mehr fuer ausfuhren von mil. geraet IN ANDERE EU STAATEN (!) die erforderlichen ausfuhrgenehmigungen bekommen
und innerhalb von AT ist die nachfrage aufgrund der aenderung der gepflogenheiten der vergabe von ausnahmegenehmigungen seit 2012 auch gegen null gesunken
praktisch jeder haendler sitzt auf seinen mil musterstuecken bzw vorfuehrwaffen
die sind auch nicht vernueftig verkaufbar
nimmt doch keiner
hat doch eh jeder die selben am lager die frueher "gegangen" sind
von daher hat hat dzt jeder der aufhoert das selbe problem dass was weiss ich fuenf bis zehn stueck "uebrig sind"
bei einzelfirmen (personenunternehmen) fuehrt das zu sondergenehmigungen
bei gesellschaften zu verfall (da wegfall der rechtspersoenlichkeit)