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Eilmeldung WaffG neu!!
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Eilmeldung WaffG neu!!
Prinzipiell ist seine Einstellungen unabhängig von irgendeiner politischen Gesinnung. Bin auch grün und hab Knarren zu Hause.
Wenn er von HA nix hält auch sein Recht. Die Verbieter-Mentalität wiederum
Das mit den Magazinen versteh ich nicht was da das Problem sein soll. Einfach vorher paar kaufen und gut is. Wer braucht denn schon 20 Magazine á 30+ Schuss daheim bitte? Das es für die Gewaltausübung irrelevant ist, eh klar. Das geht mit 10er Magazinen ebenso gut falls jemand dergestalt veranlagt ist.
Das mit 10 Waffen in 20 Jahren nervt aber. Kannst ja ewig warten falls du mal andere Disziplinen probieren willst
Wenn er von HA nix hält auch sein Recht. Die Verbieter-Mentalität wiederum
Das mit den Magazinen versteh ich nicht was da das Problem sein soll. Einfach vorher paar kaufen und gut is. Wer braucht denn schon 20 Magazine á 30+ Schuss daheim bitte? Das es für die Gewaltausübung irrelevant ist, eh klar. Das geht mit 10er Magazinen ebenso gut falls jemand dergestalt veranlagt ist.
Das mit 10 Waffen in 20 Jahren nervt aber. Kannst ja ewig warten falls du mal andere Disziplinen probieren willst
Re: Eilmeldung WaffG neu!!
Ich bin dann mal neugierig auf die Gesetzesvorlage.
Die Magazinbeschränkung ist einfach nur behindert.
Erweiterung auf 10 Waffen in 20 Jahren ist auch net wirkli das goldene vom Ei.
Aber ich denke das werden nicht die einzigen Blödheiten sein, die sie in ein Gesetz packen.
Die Magazinbeschränkung ist einfach nur behindert.
Erweiterung auf 10 Waffen in 20 Jahren ist auch net wirkli das goldene vom Ei.
Aber ich denke das werden nicht die einzigen Blödheiten sein, die sie in ein Gesetz packen.
- Prometheus
- .50 BMG
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- Registriert: Do 27. Nov 2014, 09:51
Re: Eilmeldung WaffG neu!!
mspaetauf hat geschrieben:Prinzipiell ist seine Einstellungen unabhängig von irgendeiner politischen Gesinnung. Bin auch grün und hab Knarren zu Hause.
Wenn er von HA nix hält auch sein Recht. Die Verbieter-Mentalität wiederum
Das mit den Magazinen versteh ich nicht was da das Problem sein soll. Einfach vorher paar kaufen und gut is. Wer braucht denn schon 20 Magazine á 30+ Schuss daheim bitte? Das es für die Gewaltausübung irrelevant ist, eh klar. Das geht mit 10er Magazinen ebenso gut falls jemand dergestalt veranlagt ist.
Das mit 10 Waffen in 20 Jahren nervt aber. Kannst ja ewig warten falls du mal andere Disziplinen probieren willst
Klar kann man sich vorher noch Magazine kaufen aber schon allein Zeit und Geld zu verschwenden für die Umsetzung von so einem Gesetz ist ein Witz.
Was erhofft man sich dadurch?
Mit ein bisschen Zeit und Geschick kann sich jeder daheim ein AR15 Magazin zurecht biegen und feilen. Warum also verbieten??
Zuletzt geändert von Prometheus am Fr 5. Okt 2018, 21:35, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Eilmeldung WaffG neu!!
mspaetauf hat geschrieben:Das mit 10 Waffen in 20 Jahren nervt aber. Kannst ja ewig warten falls du mal andere Disziplinen probieren willst
Das bezieht sich aber nur auf B Waffen. Für C ändert sich nichts, sprich weiterhin uneingeschränkte Stückzahl.
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Re: Eilmeldung WaffG neu!!
mspaetauf hat geschrieben:Das mit den Magazinen versteh ich nicht was da das Problem sein soll. Einfach vorher paar kaufen und gut is. Wer braucht denn schon 20 Magazine á 30+ Schuss daheim bitte?
Magazine sind Verschleißmaterial, habe erst letztens vor zwei Wochen mal IPSC mit Langwaffe probiert, das Magazin beim Wechselvorgang einfach auf den Boden knallen lassen, ist blöd gelandet und nun fehlt ein kleines Stück oben vom Plastik. Es funktioniert noch, aber ganz gesund sieht es nicht mehr aus.
Willst als IPSCler genug Magazine für dein Leben haben werden 20 nicht reichen, 200 sind da realistischer. 200 x 25€ sind eine Investition von 5000€. Die blöden Gesichter bei der BH wennst die dann anmeldest kriegst aber gratis obendrauf
Auch kann es sein oder wird es sein, dass die Magazine dann fest an die Waffe gebunden sind, und man diese dann nicht mit seinem zweiten AR-15 das Kat B ist verwenden darf.
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Und gaaaanz viele superböse Kat A Magazine
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Re: Eilmeldung WaffG neu!!
Das blöde Gesicht wird halt eher auf Seiten der Waffenbesitzer sein, wenn besondere Verwahrungsvorschriften für die 200 Magazine (sind ja dann KatA) kommen...
Re: Eilmeldung WaffG neu!!
Bzw. ich bin da eher auch noch darauf gespannt wie genau das mit Kat. A vs. Kat A geregelt wird.
Wie war das da bei den Vorderschaftrepetierflinten? Darf eine VSRF dadurch dass sie damals Kat. A wurde damit auch <45cm LL haben?
Oder gabs da nur die Ausnahmegenehmigung zu §17 Abs. 1.4 anstatt "Sondergenehmigung Kat. A, VSRF Marke XY, Seriennummer ABC1234"
Wie war das da bei den Vorderschaftrepetierflinten? Darf eine VSRF dadurch dass sie damals Kat. A wurde damit auch <45cm LL haben?
Oder gabs da nur die Ausnahmegenehmigung zu §17 Abs. 1.4 anstatt "Sondergenehmigung Kat. A, VSRF Marke XY, Seriennummer ABC1234"
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Re: Eilmeldung WaffG neu!!
zeroflow hat geschrieben:Bzw. ich bin da eher auch noch darauf gespannt wie genau das mit Kat. A vs. Kat A geregelt wird.
Wie war das da bei den Vorderschaftrepetierflinten? Darf eine VSRF dadurch dass sie damals Kat. A wurde damit auch <45cm LL haben?
Oder gabs da nur die Ausnahmegenehmigung zu §17 Abs. 1.4 anstatt "Sondergenehmigung Kat. A, VSRF Marke XY, Seriennummer ABC1234"
Die werden da wohl schätze ich eine Ziffer im § 17 Abs 1 hinzufügen: Waffen, mit Magazinen hoher Kapazität und man kriegt dann für diese Ziffer einen Eintrag. Sonst könnte man die dann ja auch gleich zu Vollauto umrüsten, wenn sie eh schon Kat A wären
Zuletzt geändert von mastercrash am Fr 5. Okt 2018, 21:46, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Eilmeldung WaffG neu!!
mspaetauf hat geschrieben:Wer braucht denn schon ...
Das ist die falsche Herangehensweise. Was jemand braucht bestimmt jeder noch selbst.
Re: Eilmeldung WaffG neu!!
Meine Überlegung, zwei Halbautomaten mit >20 Schuss Magazinen werden Kat. A
Daher zwei Kat. B Plätze frei
lg sepp
Daher zwei Kat. B Plätze frei
lg sepp
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Re: Eilmeldung WaffG neu!!
sepp hat geschrieben:Meine Überlegung, zwei Halbautomaten mit >20 Schuss Magazinen werden Kat. A
Daher zwei Kat. B Plätze frei
lg sepp
Die Hoffnung stirbt zuletzt, doch ich bin mir sicher, dass das dabei bedacht wurde
Dann könnte ich mir endlich meine gewünschte Beretta 92 kaufen
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Re: Eilmeldung WaffG neu!!
Abgesehen von der Jager Gilde frag ich mich was die bekannten Interessenvertretungen für uns Sportschützen erreicht haben??
Nix wie es ausschaut!
Oder vielleicht..." Ohne uns wär's noch schlechter gekommen..."
Resümee: Die finanzielle Unterstützung für so manche Interessenvertretung kann man sich getrost sparen..,
Nix wie es ausschaut!
Oder vielleicht..." Ohne uns wär's noch schlechter gekommen..."
Resümee: Die finanzielle Unterstützung für so manche Interessenvertretung kann man sich getrost sparen..,
Re: Eilmeldung WaffG neu!!
Man hat den Eindruck, ja.
Aber warten wir auf den Entwurf, der ja am Montag publiziert wird. Das wird spannend!
Aber warten wir auf den Entwurf, der ja am Montag publiziert wird. Das wird spannend!
Re: Eilmeldung WaffG neu!!
Na,na die IV hat sich eingesetzt das du als Sportschütze nach 20 Jahren 10 Plätze bekommst !
Also ich für meinen Teil trete aus beiden aus .
Also ich für meinen Teil trete aus beiden aus .
Re: Eilmeldung WaffG neu!!
Solang wir nicht wissen ob das 23.2 oder 23.2b betrifft würde ich den Ball flach halten.
Im Forum zu diskutieren ist wie mit Tauben Schach zu spielen.