Danke für deine fachkundige Meinung.The_Governor hat geschrieben:Selten dämliches Statement.FFWGK hat geschrieben:Erweitern ist jetz e super geregelt finde ich.Huck_Finn hat geschrieben:Nicht jeder ist ein Vereinsmeier oder hat die Zeit dafür. Wäre das Erweitern nicht so ein Theater sondern klar geregelt ohne Ermessensspielaraum je nach Laune würde es diesen, deiner Meinung nach unsäglichen Zustand, nicht geben.
Es spießt sich eben MEINE (und nun ähnlich auch die des Gesetzgebers) Definition eines Sportschützen mit der Eigendefinition mancher Forumsteilnehmer.
Wer den Sport als Sportschütze ausübt muss eben sowohl Zeit als auch Geld investieren. Das ist meine Meinung und die des Gesetzgeberd. Jeder darf anderer Meinung sein. Ich respektiere das, die Behörde erkennt es halt nicht an.
Dass der Gestzgeber hier meiner Meinung ist, ist nicht mein Fehler.
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Eilmeldung WaffG neu!!
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Eilmeldung WaffG neu!!
Im Forum zu diskutieren ist wie mit Tauben Schach zu spielen.
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Re: Eilmeldung WaffG neu!!
bezügl. Definition eines "Schützenvereins"
Die Definiton "ordentliches" Mitglied" gehört durch "Mitglied" ersetzt.
Vereine haben auch "außerordentliche Mitglieder", "Ehrenmitglieder" "fördende Mitglieder" usw.
Die werden laut diesem Gesetzesentwurf nicht mitgezählt, oder sehe ich da etwas falsch?
lg
Die Definiton "ordentliches" Mitglied" gehört durch "Mitglied" ersetzt.
Vereine haben auch "außerordentliche Mitglieder", "Ehrenmitglieder" "fördende Mitglieder" usw.
Die werden laut diesem Gesetzesentwurf nicht mitgezählt, oder sehe ich da etwas falsch?
lg
Re: Eilmeldung WaffG neu!!
Hier gehts mal darum, dass der IST-Zustand deutlich schlechter geworden ist.krekssus hat geschrieben:das problem sehe ich nun auch in weiterer folge bei den Vereinen. Manche haben schon aufnahmestopp.
Wenn jetzt die "kleinen" nicht fusionieren haben manche natürlich pech gehabt. ABER hier gehts ja nur darum dass man grosse Magazine benutzen und haben darf. Sprich den Rang eines Sportschützen zu haben ( mit Rechten und Pflichten )
Als normaler Schütze kann man ja weiterhin seine Bewerbe schiessen. Ich kenne nur wenige Bewerbe wo das "muss" hier ist grössere Mags zu haben.
Sportschütze ja, Verein ok. 100 Mitglieder ? wtf...
Re: Eilmeldung WaffG neu!!
zu a.)gewo hat geschrieben: zwei fragen an die die schon gelesen haben - ich hab grad keine zeit ich bestell magazine und HA nach
a.) schreckschusswaffen sollten eigentlich nach kat C,
b.) handler sollten ihren kompletten waffenbestand direkt im ZWR fuehren muessen
findet das wer wo im entwurf ...?
Schreckschusswaffen
§ 3b. (1) Schreckschusswaffen sind Waffen, die zum ausschließlichen Abfeuern von Knallpatronen, Gasen und Flüssigkeiten erzeugt wurden.
(2) Schreckschusswaffen, die am oder nach dem 14. September 2018 in der Europäischen Union hergestellt oder in diese eingeführt werden und nicht dem Durchführungsrechtsakt der Europäischen Union gemäß Art. 10a Abs. 3 der Richtlinie 91/477/EWG des Rates über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen, ABl. Nr. L 179 vom 8.7.2008 S. 5, entsprechen, gelten als Schusswaffe der entsprechenden Kategorie.
Ansonsten keinerlei Erwähnung im Text.
zu b.)
Habe nichts diesbezüglich gefunden.
Nur dies ist neu:
Verdächtige Transaktionen
§ 41b. Gewerbetreibende gemäß § 47 Abs. 2 haben der nächsten Sicherheitsdienststelle oder Sicherheitsbehörde unverzüglich sämtliche verdächtigen Umstände zu melden, wenn der dringende Verdacht besteht, dass die zu erwerbende Munition im Zuge der Begehung von strafbaren Handlungen verwendet werden könnte.
Re: Eilmeldung WaffG neu!!
Naja...der Istzustand ist dass jeder Sachbearbeiter festlegt ab wann jemand für ihn ein Sportschütze ist.
Jetzt hat man eine Definition im Gesetz und jeder weiß woran er ist. Dass diese Definition nicht jedem schmeckt/schmecken kann ist eine andere Geschichte...
Jetzt hat man eine Definition im Gesetz und jeder weiß woran er ist. Dass diese Definition nicht jedem schmeckt/schmecken kann ist eine andere Geschichte...
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Re: Eilmeldung WaffG neu!!
Was sagt die Anzahl an Mitgliedern über einen Verein aus? Bei meinem Tennisverein sind wir deutlich weniger als 100 Mitglieder. Trotzdem waren wir schon in der Staatsliga aktiv. Der Nachbarverein hat doppelt soviele Mitglieder und spielt in der Kreisliga E?
Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren!
Benjamin Franklin (1706 - 1790)
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Re: Eilmeldung WaffG neu!!
Hallo an alle
Wollte nur fragen ob ich das richtig verstanden habe.
Wenn ich jetzt mein sslg nicht zum sportlichen schießen benutze sondern nur so am Stand gehe darf ich die 30er mags abgeben und bekomme Geld dafür.
Gehe ich aber auf bewerbe und bin in einem Schützenverein bekomme ich die Genehmigung zum Erwerb und Verwendung dieser Magazine.
War bei den neuen Punkten bei den km Paragraphen dabei.
Da steht halt nur bei sportlichem schießen dabei.
Wollte nur fragen ob ich das richtig verstanden habe.
Wenn ich jetzt mein sslg nicht zum sportlichen schießen benutze sondern nur so am Stand gehe darf ich die 30er mags abgeben und bekomme Geld dafür.
Gehe ich aber auf bewerbe und bin in einem Schützenverein bekomme ich die Genehmigung zum Erwerb und Verwendung dieser Magazine.
War bei den neuen Punkten bei den km Paragraphen dabei.
Da steht halt nur bei sportlichem schießen dabei.
- kemira
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- Beiträge: 6824
- Registriert: Mo 10. Mai 2010, 10:43
- Wohnort: Los Karawancos
Re: Eilmeldung WaffG neu!!
Korrekt. Wenn der SV Hintertupfing-Schaaßklappersduaf 99 Mitglieder hat und eins dieser Mitglieder zufällig Europameister ist, ist das Mitglied nach der neuen Definition zwar Europameister, aber trotzdem kein Sportschütze. Bissl deppert, isn't it?diver99 hat geschrieben:Was sagt die Anzahl an Mitgliedern über einen Verein aus?
illegitimi non carborundum
...the Brotherhood of Blackpowder...
...the Brotherhood of Blackpowder...
Re: Eilmeldung WaffG neu!!
Seh ich ebenso. Die Hürden als Sportschütze zu gelten sind ein Witz, wer das nicht erfüllen kann soll es eben lassen.FFWGK hat geschrieben:Naja...der Istzustand ist dass jeder Sachbearbeiter festlegt ab wann jemand für ihn ein Sportschütze ist.
Jetzt hat man eine Definition im Gesetz und jeder weiß woran er ist. Dass diese Definition nicht jedem schmeckt/schmecken kann ist eine andere Geschichte...
Was kann ich mit einem 30 Schuß Magazin, was ich mit einem 10er nicht schaffeÜ Ernstjaft? Völlig wurscht.
Und die Vereinsmeiererei ist auch sowas von egal, weil ich rein theoretisch einem Verein in der Arktis beitreten kann und die Bewerbe schiess ich irgendwo anders.
Wir können wohl davon ausgehen, dass sich die jeweiligen Schiessstände mit den Vereinen da einig werden und jeder, der im Jahr diese 3 Bewerbe nicht zusammen bringt solls eben lassen.
Wie gesagt, ich seh das alles überrschend positiv.
PS: Jegliche Diskussion führt ebenfalls zu einer sofortigen permanenten Sperre.
Re: Eilmeldung WaffG neu!!
Dann schickt dich dein Chef ein Jahr ins Ausland. Du bist krank? Baust ein Haus? Was machst dann?Jo_Kux hat geschrieben:Seh ich ebenso. Die Hürden als Sportschütze zu gelten sind ein Witz, wer das nicht erfüllen kann soll es eben lassen.FFWGK hat geschrieben:Naja...der Istzustand ist dass jeder Sachbearbeiter festlegt ab wann jemand für ihn ein Sportschütze ist.
Jetzt hat man eine Definition im Gesetz und jeder weiß woran er ist. Dass diese Definition nicht jedem schmeckt/schmecken kann ist eine andere Geschichte...
Was kann ich mit einem 30 Schuß Magazin, was ich mit einem 10er nicht schaffeÜ Ernstjaft? Völlig wurscht.
Und die Vereinsmeiererei ist auch sowas von egal, weil ich rein theoretisch einem Verein in der Arktis beitreten kann und die Bewerbe schiess ich irgendwo anders.
Wir können wohl davon ausgehen, dass sich die jeweiligen Schiessstände mit den Vereinen da einig werden und jeder, der im Jahr diese 3 Bewerbe nicht zusammen bringt solls eben lassen.
Wie gesagt, ich seh das alles überrschend positiv.
Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren!
Benjamin Franklin (1706 - 1790)
Benjamin Franklin (1706 - 1790)
Re: Eilmeldung WaffG neu!!
Dann würde ich warten bis ich die Definition wieder erfülle bevor ich "Privilegien" in Anspruch nehme. Sie werden dir deine Magazine schon nicht wegnehmen während du an der der Herz-Lungenmaschine um dein Leben kämpfst.
Im Forum zu diskutieren ist wie mit Tauben Schach zu spielen.
Re: Eilmeldung WaffG neu!!
Tut mir leid aber so einen Blödsinn kann ich nicht unterstützen. Denkt mal an die anderen Leute und nicht nur an euch selbst. An die ältere Generation oder an körperlich eingeschränkte Personen.Jo_Kux hat geschrieben:Seh ich ebenso. Die Hürden als Sportschütze zu gelten sind ein Witz, wer das nicht erfüllen kann soll es eben lassen.FFWGK hat geschrieben:Naja...der Istzustand ist dass jeder Sachbearbeiter festlegt ab wann jemand für ihn ein Sportschütze ist.
Jetzt hat man eine Definition im Gesetz und jeder weiß woran er ist. Dass diese Definition nicht jedem schmeckt/schmecken kann ist eine andere Geschichte...
Was kann ich mit einem 30 Schuß Magazin, was ich mit einem 10er nicht schaffeÜ Ernstjaft? Völlig wurscht.
Und die Vereinsmeiererei ist auch sowas von egal, weil ich rein theoretisch einem Verein in der Arktis beitreten kann und die Bewerbe schiess ich irgendwo anders.
Wir können wohl davon ausgehen, dass sich die jeweiligen Schiessstände mit den Vereinen da einig werden und jeder, der im Jahr diese 3 Bewerbe nicht zusammen bringt solls eben lassen.
Wie gesagt, ich seh das alles überrschend positiv.
Natürlich ist das alles NICHT überraschend positiv. So ein Schwachsinn sry...
Re: Eilmeldung WaffG neu!!
Und du meinst, dass ein konstruierter Sonderfall für den Gesetzgeber maßgeblich wäre um darauf Rücksicht zu nehmen?diver99 hat geschrieben:Dann schickt dich dein Chef ein Jahr ins Ausland. Du bist krank? Baust ein Haus? Was machst dann?
Und selbst wenn es so einen Fall gibt, ich bin sicher, dass man da mit der Behörde eine Lösung finden kann und wenn nicht..... Pech gehabt.
Wenn jemand, aus welchem Grund auch immer, die (lächerlichen) Anforderungen für einen Sportschützen nicht erfüllt, dann ist das eben so.Maddin hat geschrieben:..Tut mir leid aber so einen Blödsinn kann ich nicht unterstützen. Denkt mal an die anderen Leute und nicht nur an euch selbst. An die ältere Generation oder an körperlich eingeschränkte Personen.
Natürlich ist das alles NICHT überraschend positiv. So ein Schwachsinn sry...
Wieviele ältere Personen, die das betreffen würde gibt es deiner Schätzung nach? Wieviele davon werden sich das Leben nehmen, weil sie jetzt mit ihrem M4 am Stand aufgelegt nur mehr mit 10er Magazinen schiessen dürfen statt mit 30ern?
Gehandikappte Personen detto... wieviele sind das? Hörts doch auf Sonderfälle zu erfinden, die unter der Wahrnehmungsgrenze liegen.
Wollen wir jetzt Gesetze für alle oder für Einzelpersonen?
Zuletzt geändert von Jo_Kux am Mo 8. Okt 2018, 13:53, insgesamt 1-mal geändert.
PS: Jegliche Diskussion führt ebenfalls zu einer sofortigen permanenten Sperre.
Re: Eilmeldung WaffG neu!!
Nicht nur.krekssus hat geschrieben:das problem sehe ich nun auch in weiterer folge bei den Vereinen. Manche haben schon aufnahmestopp.
Wenn jetzt die "kleinen" nicht fusionieren haben manche natürlich pech gehabt. ABER hier gehts ja nur darum dass man grosse Magazine benutzen und haben darf. Sprich den Rang eines Sportschützen zu haben ( mit Rechten und Pflichten )
Als normaler Schütze kann man ja weiterhin seine Bewerbe schiessen. Ich kenne nur wenige Bewerbe wo das "muss" hier ist grössere Mags zu haben.
Beispiel:
Jede WBK Erweiterung die außerhalb der im Text erwähnten Möglichkeiten fällt (oder mehr als 10 Plätze beinhaltet) mit der Begründung um den Schießsport besser ausüben zu können ("Als solche Rechtfertigung gilt insbesondere die Ausübung der Jagd oder des Schießsports.")
Schießsport --> Sportschütze --> Auflagen um als Sportschütze zu gelten
Zuletzt geändert von Atheki am Mo 8. Okt 2018, 13:51, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Eilmeldung WaffG neu!!
Maddin hat geschrieben:Tut mir leid aber so einen Blödsinn kann ich nicht unterstützen. Denkt mal an die anderen Leute und nicht nur an euch selbst. An die ältere Generation oder an körperlich eingeschränkte Personen.Jo_Kux hat geschrieben:Seh ich ebenso. Die Hürden als Sportschütze zu gelten sind ein Witz, wer das nicht erfüllen kann soll es eben lassen.FFWGK hat geschrieben:Naja...der Istzustand ist dass jeder Sachbearbeiter festlegt ab wann jemand für ihn ein Sportschütze ist.
Jetzt hat man eine Definition im Gesetz und jeder weiß woran er ist. Dass diese Definition nicht jedem schmeckt/schmecken kann ist eine andere Geschichte...
Was kann ich mit einem 30 Schuß Magazin, was ich mit einem 10er nicht schaffeÜ Ernstjaft? Völlig wurscht.
Und die Vereinsmeiererei ist auch sowas von egal, weil ich rein theoretisch einem Verein in der Arktis beitreten kann und die Bewerbe schiess ich irgendwo anders.
Wir können wohl davon ausgehen, dass sich die jeweiligen Schiessstände mit den Vereinen da einig werden und jeder, der im Jahr diese 3 Bewerbe nicht zusammen bringt solls eben lassen.
Wie gesagt, ich seh das alles überrschend positiv.
Natürlich ist das alles NICHT überraschend positiv. So ein Schwachsinn sry...
Auch dir danke für deine fachkundige Meinung. Bring mal ein paar Beispiele für deine Bedenken.
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