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Eilmeldung WaffG neu!!

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Evilcannibal79
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Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Beitrag von Evilcannibal79 » Mo 8. Okt 2018, 13:50

Dieser Teil ist aus der Erläuterung kopiert
also vorher alle HA eigentlich erlaubt, aber auf der einen Seite doch nicht? Was will man damit bezwecken?

*Vor dem Hintergrund, dass nun die Richtlinie (EU)
2017/853 an mehreren Stellen waffenrechtliche
Regelungen für halbautomatische Waffen vorsieht und dabei davon ausgeht, dass es sich um
Schusswaffen der Kategorie B handelt, sofern sie nicht ohnehin verboten sind, wird aus
verwaltungsökonomischen Gründen vorgeschlagen,
auch innerstaatlich in diesem Bundesgesetz
halbautomatische Schusswaffen grundsätzlich der
Kategorie B zuzuordnen. Das soll nicht zuletzt
Ausdruck des in § 1 Abs. 4 des Deregulierungsgrundsätzegesetzes, BGBl. I Nr. 45/2017, umschriebenen
Grundsatzes sein, dass bei der Vorbereitung der Umsetzung von Rechtsakten der Europäischen Union
darauf zu achten ist, dass die vorgegebenen Standards nicht ohne Grund übererfüllt werden.
Diese waffenrechtliche Zuordnung berührt jedoch
nicht den Anwendungsbereich des KMG. Dies
bedeutet, dass halbautomatische Karabiner oder halbautomatische Gewehre, sofern es sich nicht um Jagd-
oder Sportgewehre handelt, weiterhin unter das KMG fallen, auch wenn diese Schusswaffen – nach
diesem Bundesgesetz – grundsätzlich der Kategorie B zuzuordnen sind. *

Was wäre wenn man sich jetzt einfach so ein Teil holt und auf der BH eintragen lässt?
Es wäre ja grundsätzlich erlaubt.....

Ein gewurschtel is des schon wieder,
"Ich hab hier 6 kleine Freunde, die alle schneller laufen als du ... "

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Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Beitrag von FFWGK » Mo 8. Okt 2018, 13:51

Atheki hat geschrieben:
krekssus hat geschrieben:das problem sehe ich nun auch in weiterer folge bei den Vereinen. Manche haben schon aufnahmestopp.
Wenn jetzt die "kleinen" nicht fusionieren haben manche natürlich pech gehabt. ABER hier gehts ja nur darum dass man grosse Magazine benutzen und haben darf. Sprich den Rang eines Sportschützen zu haben ( mit Rechten und Pflichten )

Als normaler Schütze kann man ja weiterhin seine Bewerbe schiessen. Ich kenne nur wenige Bewerbe wo das "muss" hier ist grössere Mags zu haben.
Nicht nur.
Beispiel:
Jede WBK Erweiterung die außerhalb der im Text erwähnten Möglichkeiten fällt (oder mehr als 10 Plätze beinhaltet) mit der Begründung um den Schießsport besser ausüben zu können.
Schießsport --> Sportschütze --> Auflagen um als Sportschütze zu gelten
Dann willst du Privilegien nutzen die dir nicht zustehen. Nicht mehr...nicht weniger!

Der Gesetzgeber verknüpft das Recht beliebig viele Waffen besitzen zu dürfen an bestimmte Kriteren. Erfüllst du diese, darfst du. Erfüllst du sie nicht, darfst du nicht nicht.

Das Privileg ein Auto lenken zu dürfen ist an die Bedingung geknüpft dass du eine Fürerschein besitzt und eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen hast. Erfüllst duneren dieser Bedingungen nichtnerlischtndein Privileg.
Ja... Ich weiß...du musst dein Auto nicht abgeben. Nur um vorzubeugen.
Zuletzt geändert von FFWGK am Mo 8. Okt 2018, 13:56, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Beitrag von Atheki » Mo 8. Okt 2018, 13:53

FFWGK hat geschrieben:
Atheki hat geschrieben:
krekssus hat geschrieben:das problem sehe ich nun auch in weiterer folge bei den Vereinen. Manche haben schon aufnahmestopp.
Wenn jetzt die "kleinen" nicht fusionieren haben manche natürlich pech gehabt. ABER hier gehts ja nur darum dass man grosse Magazine benutzen und haben darf. Sprich den Rang eines Sportschützen zu haben ( mit Rechten und Pflichten )

Als normaler Schütze kann man ja weiterhin seine Bewerbe schiessen. Ich kenne nur wenige Bewerbe wo das "muss" hier ist grössere Mags zu haben.
Nicht nur.
Beispiel:
Jede WBK Erweiterung die außerhalb der im Text erwähnten Möglichkeiten fällt (oder mehr als 10 Plätze beinhaltet) mit der Begründung um den Schießsport besser ausüben zu können.
Schießsport --> Sportschütze --> Auflagen um als Sportschütze zu gelten
Dann willst du Privilegien nutzen die dir nicht zustehen. Nicht mehr...nicht weniger!
Ich glaube du hast mich da falsch vestanden.
Er schrieb, daß die Sportschützendefinition nur Auswirkungen auf die HighCap Magazine hat und dies ist nicht der Fall.

Das wollte ich nur aufzeigen. :)

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Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Beitrag von Evilcannibal79 » Mo 8. Okt 2018, 13:54

FFWGK hat geschrieben: Dann willst du Privilegien nutzen die dir nicht zustehen. Nicht mehr...nicht weniger!
Und genau da haben wir das Problem,...
Es sollte keine besonderen Privilegien für sowas geben, das ist so unnötig wie ein Kropf und reine Anlassgesetzgebung.
Aber simma froh das wir unsere Magazine nicht festschrauben müssen oder sonst so einen Schwachsinn.
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Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Beitrag von diver99 » Mo 8. Okt 2018, 13:54

Jo_Kux hat geschrieben:
diver99 hat geschrieben:Dann schickt dich dein Chef ein Jahr ins Ausland. Du bist krank? Baust ein Haus? Was machst dann?
Und du meinst, dass ein konstruierter Sonderfall für den Gesetzgeber maßgeblich wäre um darauf Rücksicht zu nehmen?
Und selbst wenn es so einen Fall gibt, ich bin sicher, dass man da mit der Behörde eine Lösung finden kann und wenn nicht..... Pech gehabt.
Wollen wir jetzt Gesetze für alle oder für Einzelpersonen?
Was ist daran ein konstruierter Einzelfall. Was willst dir mit der Behörde ausmachen? Das sie das Gesetz außer Kraft setzen?
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Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Beitrag von Bourne » Mo 8. Okt 2018, 13:57

FFWGK hat geschrieben:Naja...der Istzustand ist dass jeder Sachbearbeiter festlegt ab wann jemand für ihn ein Sportschütze ist.
Jetzt hat man eine Definition im Gesetz und jeder weiß woran er ist. Dass diese Definition nicht jedem schmeckt/schmecken kann ist eine andere Geschichte...
Schön, wenn es für Dich passt. Ich hab's ja schonmal gesagt und es kommt aus Deinen Posts hier klar hervor - Egoismus pur ...
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Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Beitrag von cas81 » Mo 8. Okt 2018, 13:59

FFWGK hat geschrieben: Dann willst du Privilegien nutzen die dir nicht zustehen. Nicht mehr...nicht weniger!
die Privilegien an einer Zahl festzumachen, siehe Beispiel mit Europameister, und an Auflagen zu knüpfen, die womöglich nicht erfüllbar sind, siehe 5 Bundesländerbewerbe, die erst mal regelmäßig angeboten werden müssen (auch um Trainingsbestätigung zu erlangen), sowie die daran geknüpfte defacto - "Enteignung" von TMHS, ist dennoch ganz weit über das Ziel hinausgeschossen. Das ginge auch wesentlich milder und dennoch entsprechend des Telos des Gesetzes.
Zuletzt geändert von cas81 am Mo 8. Okt 2018, 13:59, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Beitrag von FFWGK » Mo 8. Okt 2018, 13:59

Evilcannibal79 hat geschrieben:
FFWGK hat geschrieben: Dann willst du Privilegien nutzen die dir nicht zustehen. Nicht mehr...nicht weniger!
Und genau da haben wir das Problem,...
Es sollte keine besonderen Privilegien für sowas geben, das ist so unnötig wie ein Kropf und reine Anlassgesetzgebung.
Aber simma froh das wir unsere Magazine nicht festschrauben müssen oder sonst so einen Schwachsinn.
Hast du ernsthaft geglaubt, dass die Stückzahlbegrenzung fällt?
Aber wenn wir ständig von Salamitaktik reden (weil es ja so schlau klingt) ist das neue Gesetz ja mal eine ordentliche Scheibe zu unseren Gunsten.
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Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Beitrag von Maddin » Mo 8. Okt 2018, 13:59

Jo_Kux hat geschrieben:
diver99 hat geschrieben:Dann schickt dich dein Chef ein Jahr ins Ausland. Du bist krank? Baust ein Haus? Was machst dann?
Und du meinst, dass ein konstruierter Sonderfall für den Gesetzgeber maßgeblich wäre um darauf Rücksicht zu nehmen?
Und selbst wenn es so einen Fall gibt, ich bin sicher, dass man da mit der Behörde eine Lösung finden kann und wenn nicht..... Pech gehabt.
Maddin hat geschrieben:..Tut mir leid aber so einen Blödsinn kann ich nicht unterstützen. Denkt mal an die anderen Leute und nicht nur an euch selbst. An die ältere Generation oder an körperlich eingeschränkte Personen.

Natürlich ist das alles NICHT überraschend positiv. So ein Schwachsinn sry...
Wenn jemand, aus welchem Grund auch immer, die (lächerlichen) Anforderungen für einen Sportschützen nicht erfüllt, dann ist das eben so.
Wieviele ältere Personen, die das betreffen würde gibt es deiner Schätzung nach? Wieviele davon werden sich das Leben nehmen, weil sie jetzt mit ihrem M4 am Stand aufgelegt nur mehr mit 10er Magazinen schiessen dürfen statt mit 30ern?
Gehandikappte Personen detto... wieviele sind das? Hörts doch auf Sonderfälle zu erfinden, die unter der Wahrnehmungsgrenze liegen.
Wollen wir jetzt Gesetze für alle oder für Einzelpersonen?
Die Einzelpersonen sind dann wohl die Sportschützen oder ?

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Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Beitrag von jagawirth » Mo 8. Okt 2018, 14:01

woolf hat geschrieben:Neben der ärgerlichen (aber vorhersehbaren) Sache mit den Magazinen, Wegfall von D und der äußerst happigen Sportschützendefinition sollten wir mal die Verbesserungen zusammenfassen:
  • HA grundsätzlich Kat. B
  • Gewehrscheinwerfer nicht mehr verboten
  • der BMI soll nunmehr nur mehr "neuartige" Waffen und Munition verbieten können, nicht mehr uneingeschränkt alle, wie bisher
  • Schalldämpfer für Jäger
  • Jagdkarte soll auch zum Führen von Kat. B berechtigen
  • "Sammeln", "Schießsport" und "Jagd" sollen nunmehr - genauso wie bisher SV - einen Rechtsanspruch auf die WBK begründen
  • 9mm Kaliberbeschränkung beim WP für Polizisten entfällt
  • WP für Militärpolizei und Justizwache
  • WBK nun bei Erstaustellung fix mit 2 Plätzen, nicht mehr wie bisher mit "max. 2 Plätze"
  • Erweiterung nach 5 Jahren direkt auf max. 5 Stück ohne weitere Auflagen/Begründungen
  • Kat. B Waffen mit Baujahr vor 1900 belegen keinen Platz auf der WBK
  • wesentliche Bestandteile wie Läufe, Trommeln, Verschlüsse, Rahmen usw. bis zur doppelten Zahl an Waffen ohne Zubehöreintrag und
  • ohne dass diese explizit Zubehör zu einer besessenen Waffe sein müssen
  • Erweiterung über §23 (2b) nun bis 10 Waffen anstatt wie bisher nur 5
  • für einen WP für das Führen von Kat. C muss der Bedarf nicht mehr nachgewiesen, sondern nur mehr glaubhaft gemacht werden
  • Jäger und Sportschützen dürfen mit EUFWP nun 5 anstatt 3 Waffen nach AT mitnehmen
  • verlässlichen Findern von Waffen hat die Behörde eine WBK auszustellen oder zu erweitern
  • durch VO können nun Ex-ÖBH Waffen vorrangig verwertet anstatt vernichtet werden
  • Erben haben nun 6 Monate Zeit C-Waffen zu registrieren
  • der BMI und der BMLV dürfen Ergebnisse von Einstufungen nun ausdrücklich im Internet veröffentlichen
Hab ich was vergessen oder falsch rausgelesen?

Meiner Meinung nach ist das schon ein ganzer Haufen!
Danke für die Zusammenfassung.
Summa summarum finde ich eigentlich, dass es sich eher um eine Liberalisierung handelt. Insbesondere was die Halbautomaten betrifft und die Schalldämfper.
Die Regelung mit den Schützenvereinen hätte man besser lösen können, aber von einem generellen Verbot von Aug-Z und Co sind wir auch weit entfernt. Und wir dürfen nicht vergessen, dass uns dies die EU eingebrockt hat.

Was die HA betrifft und weshalb es nicht dem KMG widersprechen darf, so denke ich, dass es relativ eindeutig ist, weil das mit den "Halbautomatische Karabiner und Gewehre" nicht im KMG steht, sondern in der KriegsmaterialVERORDNUNG.

gerne für jede Kritik offen, wenn es wer anders liest ;)
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Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Beitrag von FFWGK » Mo 8. Okt 2018, 14:02

Bourne hat geschrieben:
FFWGK hat geschrieben:Naja...der Istzustand ist dass jeder Sachbearbeiter festlegt ab wann jemand für ihn ein Sportschütze ist.
Jetzt hat man eine Definition im Gesetz und jeder weiß woran er ist. Dass diese Definition nicht jedem schmeckt/schmecken kann ist eine andere Geschichte...
Schön, wenn es für Dich passt. Ich hab's ja schonmal gesagt und es kommt aus Deinen Posts hier klar hervor - Egoismus pur ...
Mir passt es gar nicht. Die Sportschützendefinition ist mir VIEL zu lasch. Der Vereinszwang wird nicht halten. Die Definition wer als Schießsportverein gilt ist unglücklich und etwas überzogen.
Aber das wolltest du bestimmt nicht hören ;-)

Gut hingegen finde ich dass es definiert wurde und du nicht mehr von der Laune des Sachbearbeiters abhängig bist.
Zuletzt geändert von FFWGK am Mo 8. Okt 2018, 14:04, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Beitrag von Maddin » Mo 8. Okt 2018, 14:03

jagawirth hat geschrieben:
woolf hat geschrieben:Neben der ärgerlichen (aber vorhersehbaren) Sache mit den Magazinen, Wegfall von D und der äußerst happigen Sportschützendefinition sollten wir mal die Verbesserungen zusammenfassen:
  • HA grundsätzlich Kat. B
  • Gewehrscheinwerfer nicht mehr verboten
  • der BMI soll nunmehr nur mehr "neuartige" Waffen und Munition verbieten können, nicht mehr uneingeschränkt alle, wie bisher
  • Schalldämpfer für Jäger
  • Jagdkarte soll auch zum Führen von Kat. B berechtigen
  • "Sammeln", "Schießsport" und "Jagd" sollen nunmehr - genauso wie bisher SV - einen Rechtsanspruch auf die WBK begründen
  • 9mm Kaliberbeschränkung beim WP für Polizisten entfällt
  • WP für Militärpolizei und Justizwache
  • WBK nun bei Erstaustellung fix mit 2 Plätzen, nicht mehr wie bisher mit "max. 2 Plätze"
  • Erweiterung nach 5 Jahren direkt auf max. 5 Stück ohne weitere Auflagen/Begründungen
  • Kat. B Waffen mit Baujahr vor 1900 belegen keinen Platz auf der WBK
  • wesentliche Bestandteile wie Läufe, Trommeln, Verschlüsse, Rahmen usw. bis zur doppelten Zahl an Waffen ohne Zubehöreintrag und
  • ohne dass diese explizit Zubehör zu einer besessenen Waffe sein müssen
  • Erweiterung über §23 (2b) nun bis 10 Waffen anstatt wie bisher nur 5
  • für einen WP für das Führen von Kat. C muss der Bedarf nicht mehr nachgewiesen, sondern nur mehr glaubhaft gemacht werden
  • Jäger und Sportschützen dürfen mit EUFWP nun 5 anstatt 3 Waffen nach AT mitnehmen
  • verlässlichen Findern von Waffen hat die Behörde eine WBK auszustellen oder zu erweitern
  • durch VO können nun Ex-ÖBH Waffen vorrangig verwertet anstatt vernichtet werden
  • Erben haben nun 6 Monate Zeit C-Waffen zu registrieren
  • der BMI und der BMLV dürfen Ergebnisse von Einstufungen nun ausdrücklich im Internet veröffentlichen
Hab ich was vergessen oder falsch rausgelesen?

Meiner Meinung nach ist das schon ein ganzer Haufen!
Danke für die Zusammenfassung.
Summa summarum finde ich eigentlich, dass es sich eher um eine Liberalisierung handelt. Insbesondere was die Halbautomaten betrifft und die Schalldämfper.
Die Regelung mit den Schützenvereinen hätte man besser lösen können, aber von einem generellen Verbot von Aug-Z und Co sind wir auch weit entfernt. Und wir dürfen nicht vergessen, dass uns dies die EU eingebrockt hat.

Was die HA betrifft und weshalb es nicht dem KMG widersprechen darf, so denke ich, dass es relativ eindeutig ist, weil das mit den "Halbautomatische Karabiner und Gewehre" nicht im KMG steht, sondern in der KriegsmaterialVERORDNUNG.

gerne für jede Kritik offen, wenn es wer anders liest ;)
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Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Beitrag von Armalito » Mo 8. Okt 2018, 14:04

Jo_Kux hat geschrieben:
FFWGK hat geschrieben:Naja...der Istzustand ist dass jeder Sachbearbeiter festlegt ab wann jemand für ihn ein Sportschütze ist.
Jetzt hat man eine Definition im Gesetz und jeder weiß woran er ist. Dass diese Definition nicht jedem schmeckt/schmecken kann ist eine andere Geschichte...
Seh ich ebenso. Die Hürden als Sportschütze zu gelten sind ein Witz, wer das nicht erfüllen kann soll es eben lassen.
Was kann ich mit einem 30 Schuß Magazin, was ich mit einem 10er nicht schaffeÜ Ernstjaft? Völlig wurscht.
Und die Vereinsmeiererei ist auch sowas von egal, weil ich rein theoretisch einem Verein in der Arktis beitreten kann und die Bewerbe schiess ich irgendwo anders.
Wir können wohl davon ausgehen, dass sich die jeweiligen Schiessstände mit den Vereinen da einig werden und jeder, der im Jahr diese 3 Bewerbe nicht zusammen bringt solls eben lassen.
Wie gesagt, ich seh das alles überrschend positiv.
+1, sehe ich ebenso
Geh bitte...

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Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Beitrag von Lexman1 » Mo 8. Okt 2018, 14:05

Mal nur so am Rande. Wie sieht's mit meinen 30ern aus, welche ich für meine Troy PAR habe? Das Teil ist ja kein Kat B. Jetzt darf ich die auch in Zukunft weiterhin besitzen und verwenden, aber in einen potentiellen M4- HA dürft ich die dann auch verwenden oder nicht?

Der käme jetzt bald, da ich im November meine 5 Jahre hinter mir habe und dann ja auf 5 Erweitern könnte!?
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Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Beitrag von Jo_Kux » Mo 8. Okt 2018, 14:06

Maddin hat geschrieben:Die Einzelpersonen sind dann wohl die Sportschützen oder ?
Wenn du die lächerlichen Pimpifaxanforderungen für Sportschützen nicht erfüllen kannst....tja, dann bist du eh keiner, wo ist dann das Problem?
PS: Jegliche Diskussion führt ebenfalls zu einer sofortigen permanenten Sperre.

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