Wenn jeder hier den Besitz von "HiCap" Magazinen meldet, dann bekommt er eine WBK mit Genehmigung dafür (lustig wird es nur, wenn man das zB im Namen eines 5-Jährigen macht - bekommt der dann auch eine WBK?). Die ist aufgrund Bestandsschutz auch noch dauerhaft und egal ob man Sportschütze ist oder nicht. Und das berechtigt auch für die Zukunft weiterhin derartige Magazine zu besitzen, kaufen und verkaufen. Und am Schießstand gilt § 17 ohnehin nicht, da kann man seine B-Waffe kurzzeitig zur A-Waffe mit "HiCap Magazin" aufrüsten.
Die Sportschützendefinition hängt lediglich mit der Erweiterung der Waffenbesitzkarte nach dem darin vorgegebenen Schema, eine Erweiterung wie bisher ist aber immer möglich (wenngleich die "normale" Erweiterung auch weiterhin Gutdünken der jeweiligen Behörde bleibt). Blöd wird es nur für jemanden, der später einmal ein "HiCap Magazin" will - der muss dann Sportschütze sein und bleiben, sonst muss er diese wieder abgeben.
Bei der zukünftig viel größeren Auswahl an Langwaffen-Halbautomaten ist es aber natürlich auch verständlich, dass man sich jetzt schon Sorgen um die Anzahl der Plätze auf der WBK machen muss und wie man erweitern kann
