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Eilmeldung WaffG neu!!

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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John Connor
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Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Beitrag von John Connor » Mo 8. Okt 2018, 22:12

Maddin hat geschrieben:
John Connor hat geschrieben:
Maddin hat geschrieben:
Hängts mich jetzt aus oder widersprichst du dir da nicht ? Steht ja eh „Erwerb“ dieses Magazins.

Also kannst weiterhin diese Magazine Erwerben.


Du hast recht und leider auch nicht. In den von mir zitierten Erläuternde Bemerkung steht auch Erwerb.
Leider aber im Gesetzesentwurf nicht (vermutlich: nicht mehr). "Für verbotene Waffen gemäß § 17 Abs. 9 und 10 hat die Behörde dem Betroffenen eine Ausnahme vom Verbot zum Besitz oder Führen solcher Magazine zu bewilligen



Könnte aber den Erwerb mitumfassen und ein Redaktionsversehen sein.



Ich hab den Entwurf leider nicht bereit. Was sagen die Strafbestimmungen ? Ist da der Erwerb aufgelistet ?

Nein, Verwaltungsübertretung gem § 51 Abs1 Z2 wenn
(...) verbotene Waffen gemäß § 17 Abs. 1 Z9 oder 10 besitzt oder verbotene Waffen (§17), die er besitzen darf, führt;

The_Governor
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Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Beitrag von The_Governor » Mo 8. Okt 2018, 22:14

Hailwood hat geschrieben:
The_Governor hat geschrieben:Welche "Frist" gilt für die Magazingeschichte?



2 Jahre ab dem Inkrafttreten für die Meldung des Altbestandes


Und danach sollte es "ewig" gelten?

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Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Beitrag von cas81 » Mo 8. Okt 2018, 22:15

woolf hat geschrieben:Ja, die VO gilt weiterhin unverändert, denn es kommt ja eigentlich kein neues Waffengesetz, sondern es wird das Waffengesetz 1996 lediglich geändert (wie auch schon mehrmals zuvor, zuletzt 2016, 2015, 2013, 2012 ...)


Bei einer solchen massiven Änderung wird doch eine neue VO kommen. Und nun steht im Gesetz, was die alte VO regeln wollte. Oder meinst du eher nicht? Sportschütze ist nun legaldefiniert, da kommt die VO doch nicht herum...
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Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Beitrag von brausi » Mo 8. Okt 2018, 22:23

cas81 hat geschrieben:
brausi hat geschrieben:
cas81 hat geschrieben:Auch 23 2b hat noch immer Schießsport drin.

Eben nicht. Da steht "dem Mitglied eines Sportschützenvereins"

Ja und wie ist der neu definiert? Darin liegt ja das Problem

Der Sportschützenverein ist mit Ausnahme des "hi cap Sportschützen" nirgendwo definiert oder werden Mindestanforderungen gestellt. Nur im hi cap Sportschützenparagraphen als flankierende Maßnahme für den Mist. "Ein Schießsportverein im Sinne des Abs 1...."
Nicht "im Sinne dieses Gesetzes". Isoliert auf den hi cap Sportschützen.
Das Gesetz wird unnötig komplex und kompliziert. Scheiß EU.

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Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Beitrag von cas81 » Mo 8. Okt 2018, 22:26

Der Sportschütze ist definiert und ein solcher ist man nur, wenn man in einem Verein gem 11b 2 ist. Und da nur Sportwaffen Expansiv haben dürfen und die Sportwaffen am Sportschützen haften...

Sorry, ich glaube zu verstehen, was du sagst, aber irgendwas scheint mir immer noch zu entgehen.
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Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Beitrag von brausi » Mo 8. Okt 2018, 22:33

Wir (also wir 2) sprachen vom "Jedermann" Erweiterungsparagraphen 23 2b, der nun eigentlich auch ein wenig verschärft wurde und eine einfache Vereinsmitgliedschaft fordert, dafür aber mehr hergibt. Vorher ja tatsächlich für "Jedermann". Die "Sportschützenerweiterung" des Abs 2 könnte tatsächlich an den "hi cap Sportschützen" abzielen. Blöd.
Wegen der VO, das war eine andere Diskussion. Aber es spräche nichts dagegen in diesem Zusammenhang in den neuen Durchführungserlaß weiterhin die "Mitgliedschaft in einem Schützenverein" zu belassen.

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Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Beitrag von Maddin » Mo 8. Okt 2018, 22:37

Weiß eigentlich jemand wieso jetzt die Umformulierung zu Expansivmunition ?

Anhaltspunkte aus der RL wären mir nicht bekannt. Verwaltungsvereinfachung mit der geworben wird kann’s auch kaum sein..

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Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Beitrag von brausi » Mo 8. Okt 2018, 22:38

Wenn man Optimist ist könnte man aufgrund der Definition im 11b trennen zwischen "hi cap" "Sportschütze" und "Hobbyschütze". "Die Ausübung des Schießsports als Sportschütze im Sinne dieses Gesetzes...." könnte heißen, man kann den Schießsport auch ausüben ohne "Sportschütze" zu sein. Damit wären wir wieder beim reinen "hi cap Sportschützen". Ich glaube auch wirklich das war die Intention. Frage ist was dann daraus gemacht wird.
edit: Hab mir die Erläuterung jetzt nochmals durchgelesen. Der Optimismus schwindet. Hier will man offenbar wirklich "Mindestanforderungen an Vereine" festschreiben. Versehen oder Absicht, oder saublöd formuliert in den Erläuterungen?
Zuletzt geändert von brausi am Mo 8. Okt 2018, 22:46, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Beitrag von brausi » Mo 8. Okt 2018, 22:40

Maddin hat geschrieben:Weiß eigentlich jemand wieso jetzt die Umformulierung zu Expansivmunition ?

Anhaltspunkte aus der RL wären mir nicht bekannt. Verwaltungsvereinfachung mit der geworben wird kann’s auch kaum sein..

Reparatur. Das wäre eigentlich die EU-Intention damals 1996 beim EU aufezwungenen WaffG 1996 gewesen. Nach damaligem technischen Stand wurde aber auf Teilmantelhohlspitz formuliert. Intention war eigentlich immer jegliche FFW-Expansivmunition zu verbieten.

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Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Beitrag von Maddin » Mo 8. Okt 2018, 22:44

brausi hat geschrieben:
Maddin hat geschrieben:Weiß eigentlich jemand wieso jetzt die Umformulierung zu Expansivmunition ?

Anhaltspunkte aus der RL wären mir nicht bekannt. Verwaltungsvereinfachung mit der geworben wird kann’s auch kaum sein..

Reparatur. Das wäre eigentlich die EU-Intention damals 1996 beim EU aufezwungenen WaffG 1996 gewesen. Nach damaligem technischen Stand wurde aber auf Teilmantelhohlspitz formuliert. Intention war eigentlich immer jegliche FFW-Expansivmunition zu verbieten.


Danke !

Hmm schade. Wenns wirklich so kommt wird die Pistole für SV deutlich unattraktiver.

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Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Beitrag von eXistenZ » Mo 8. Okt 2018, 22:44

brausi hat geschrieben:Intention war eigentlich immer jegliche FFW-Expansivmunition zu verbieten.

Also wenn eine neue VO kommt können wir davon ausgehen das die statt "Teilmantelhohlspitzmunition" einfach "Hohlspitzmunition" reinschreiben werden. Oder sehe ich das zu schwarz?

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Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Beitrag von Maddin » Mo 8. Okt 2018, 22:52

Hmm ja ist schon vieles unklar aktuell. Erwerb von Magazinen, Expansivmunition etc. Ob man da in der Begutachtungsfrist noch was rauskitzeln kann ist eh fraglich.

Was mich am meisten stört ist gar nicht mal der Verwaltungsaufwand, sondern die Gefahr, dass man auch wenn man möchte gar nicht die Möglichkeit bekommt die Def. des neuen Sportschützens bzw. Vereins zu erfüllen, weils einfach an den Vereinen mangeln wird. Eventuell kann man sich da aber - typisch österreichisch - irgendwie zu seinem Recht durchwuschtln.

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