Maddin hat geschrieben:John Connor hat geschrieben:Maddin hat geschrieben:
Hängts mich jetzt aus oder widersprichst du dir da nicht ? Steht ja eh „Erwerb“ dieses Magazins.
Also kannst weiterhin diese Magazine Erwerben.
Du hast recht und leider auch nicht. In den von mir zitierten Erläuternde Bemerkung steht auch Erwerb.
Leider aber im Gesetzesentwurf nicht (vermutlich: nicht mehr). "Für verbotene Waffen gemäß § 17 Abs. 9 und 10 hat die Behörde dem Betroffenen eine Ausnahme vom Verbot zum Besitz oder Führen solcher Magazine zu bewilligen
Könnte aber den Erwerb mitumfassen und ein Redaktionsversehen sein.
Ich hab den Entwurf leider nicht bereit. Was sagen die Strafbestimmungen ? Ist da der Erwerb aufgelistet ?
Nein, Verwaltungsübertretung gem § 51 Abs1 Z2 wenn
(...) verbotene Waffen gemäß § 17 Abs. 1 Z9 oder 10 besitzt oder verbotene Waffen (§17), die er besitzen darf, führt;