Hallo!
Sind einschüssige Vorderlader nach dem neuen Entwurf des Waffengesetz jetzt registrierungspfichtig?
Oder bleibt alles beim altem ?
Mfg
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Solltet Ihr auf technische Probleme stossen bitte um Info entweder an admin@pulverdampf.com oder telefonisch an 0043 676 5145029 (gewo), danke.
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Einschüssige Vorderlader und neues Waffengesetz
Re: Einschüssige Vorderlader und neues Waffengesetz
Im §45 habe ich keine Änderungen gesehen. Somit bleibt alles beim Alten.
If the freedom of speech is taken away then dumb and silent we may be led, like sheep to the slaughter.
George Washington
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