Bourne hat geschrieben:mastercrash hat geschrieben:Laut Entwurf:
Wenn die ganze Waffe als Kat A nach § 17 Z 7 oder Z 8 eingetragen wird schon. Wenn du nur ein paar Magazine besitzt und dafür eine Genehmigung nach Z 9 oder Z 10 bekommst darfst nur die Magazine weiterhin besitzen die du schon hast.
Ich habe ein AUG und dazugehörige 30er Magazine. Somit kann ich diese Magazine in dem Fall auch weiterhin kaufen.
Nein. Du bekommst aber eine KAT A Bewilligung da du ein AUG und ein großes Magazin hast.
In Zukunft darfst Dir aber keine großen Mags mehr kaufen, wenn Du kein Sportschütze iS §11b bist.
Hättest nur die großen Mags, dann dürftest die zwar in Zukunft weiter haben, aber an einen HA nicht anstecken.
Bei AR Mags könnte man die dann nur an einen Repitierer anstecken. AUG Mags kannst dann nur an einen §11b Sportschützen verkaufen oder in die Vitrine stellen.