gewo hat geschrieben:...fakt ist dass du bei JEDEM waffenzubehoer welches du ausserhalb eines behoerdlich genehmigten schiesstandes zusammenbaust die stueckzahl der besessenen waffen erhoehst...
Und genau da sind wir wieder bei besagter Diskussion...
Wenn ich das Zubehör mit dem Original 223er Lower zusammen baue, auf das der RRA als zubehör gemeldet ist, dann hab ich eine Stückzahlerhöhung?
Wir haben das hier alles schon zig male durch gekaut...immer ohne Ergebnis, weil es eben eine Einschränkung der in Ö zugelassenen HA gibt.
Diese Beschränkung ist ja jetzt wohl gefallen und daher meine Frage.