Neigung zur Senkrechten: Das Kennzeichen hat grundsätzlich senkrecht zu stehen wobei Abweichungen bis zu 5° zulässig sind. Nur wenn dies aufgrund der Fahrzeugform erforderlich ist, so kann das Kennzeichen auch mehr geneigt sein. Bis zu 30° zur Senkrechten, wenn die Seite mit der Zulassungsnummer nach oben gerichtet ist und der Abstand des oberen Kennzeichenrand zur Fahrbahn maximal 1,20m beträgt, bzw. bis zu 15° zur Senkrechten, wenn die Seite mit der Zulassungsnummer nach unten gerichtet ist und der Abstand des oberen Kennzeichenrand zur Fahrbahn mehr als 1,20m beträgt.
30 Grad zur Senkrechten. Das auf dem Foto hat maximal 30 Grad zur Waagerechten. Aber gut, wir Waffenbesitzer sind ja grundsätzlich froh, wenn ein zuständiger BH Sachbearbeiter nicht alles übers Knie bricht!!!

Aber das ist offtopic. Sorry.