burggraben hat geschrieben:Danke für den Link. In der Version steht nix von führen sondern von bei sich haben, was auch transportieren mit WBK erlauben würde.
achso ...
§ 36b. (1) Ist auf Grund bestimmter Tatsachen, insbesondere wegen vorangegangener
gefährlicher Angriffe, zu befürchten, dass es an bestimmten öffentlichen Orten (§ 27
Abs. 2) zu gefährlichen Angriffen gegen Leben, Gesundheit oder Eigentum von
Menschen kommen wird, sind die Sicherheitsbehörden ermächtigt, zur Vorbeugung
solcher Angriffe mit Verordnung zu verbieten, diese Orte mit Waffen oder mit
Gegenständen, die geeigne
t sind und den Umständen nach dazu dienen, Gewalt
gegen Menschen oder Sachen auszuüben, zu betreten. Das Verbot gilt nicht für
Menschen, die Waffen in Ausübung ihres Berufes oder auf Grund einer
waffenrechtlichen Bewilligung an diesen Orten
mit sich führenich weiß, dass im hinteren Text
"... das Verbot soll nicht für jene Menschen gelten, die Waffen in Ausübung ihres Berufes
an diesen Orten bei sich haben. Damit sind nich
t nur Organe des öffentlichen
Sicherheitsdienstes erfasst, sondern etwa auch Angehörige privater
Sicherheitsdienste, die dort ihrer beruflichen Tätigkeit nachgehen. Ebenso soll das
Verbot nicht für Menschen gelten, die Waffen auf Grund einer waffenrechtlic
hen
Bewilligung, wie etwa eines Waffenpasses, bei sich haben..."
steht, doch hier ist die Intention für mich eindeutig ... führen mit WP und nicht Transportieren mit WBK
9x19: 2x CZ 75 Shadow Mamba, 2x Glock 17 Gen4, Glock 19 Gen4, 2x Glock 34 Gen4, Glock 43, Tactical 73 TAC-9
.357: S&W 686-3
.22: TSG.22, CZ 75 Kadett II, CZ 455 Evolution
.223: Howa M 1500 Archangel, Troy PAR National, Springfield AR15