Maddin hat geschrieben:John Connor hat geschrieben:Maddin hat geschrieben: Kriegsmaterial soll weiter konkretisiert werden. zB. Legalisierung von Mündungsfeuerdämpfern und von Befestigungen für ein Bajonett.
Das versteh ich jetzt nicht was damit gemeint ist..
MFD sind ja auch jetzt nicht „verboten“. Der MFD und die Bajonettwarze beim AR sind wie auch die abgeschliffene Verschlusswarze in der geltenden Fassung des WaffG (und auch im KMG Kriterien) zur Abgrenzung von HA als Sportwaffen, die ja kein Kriegsmaterial sind.
Wenn der Kriegsmaterialbegriff in WaffG für HA fällt, braucht und das nicht mehr zu kümmern. Dann ist das nur noch für Im- und Export von HA (da gilt das KMG wie bisher) relevant, aber nicht für die Einstufung als KAT B im Inland.
Es soll einfach gesetzlich festgeschrieben werden, dass diese Dinge kein KM sind. Bislang war das immer eine Frage der Einstufung, aber nirgendwo gesetzlich festgehalten.
Ich kann die Meinung von John absolut nachvollziehen.
Dass die Halbautomaten kein Kriegsmaterial mehr sind, ist jetzt im §5WaffG festgehalten, daher fällt meines Erachtens auch jegliche weitere bisher notwendige Abgrenzung zu KM weg. Und wenn der §5 schon definiert, dass Halbautomaten kein KM sind, warum sollte noch zusätzlich irgendwo festgehalten sein, dass es sich dabei nicht um KM handelt?
Ich würde sogar soweit gehen und behaupten, dass aufgrund der Wortwahl im §5 alle Halbautomaten in .50BMG ab sofort vom KMATG/KMVo als "halbautomatisches Gewehr" ausgenommen sind, Repetierer in .50BMG aber sehr wohl noch als "Panzerbüchse" in den Bereich des KMATG/KMVo fallen.
Oder missverstehe ich Deine Aussage?

Die gefährlichste Waffe sind die Menschen kleinen Kalibers.
Grün = Mod