Laut Erläuterungen ist es so, dass ein Magazin nur dann ein großes ist, wenn es für die Waffe für die es gebaut wurde groß ist.daHawk hat geschrieben:Je mehr ich darüber lese umso weniger versteh ich es.
Was würde passieren wenn ich eine Glock mit langem Magazin habe und gleichzeitig ein AR-15 mit 9mm Upper das auch das gleiche Magazin nimmt ? Muss ich das dann für beides melden ? Geht das überhaupt ?
Hast du also zB ein Glock Magazin mit 17 Schuss und ein AR-15 mit 9mm Upper aber keine Glock ist dein Magazin nicht verboten, weil nicht für eine LW entwickelt. Wenn du es aber ans AR ansteckst, hast du eine Kat A Langwaffe.
Melden musst du das Magazin dann, wenn es auch für eine Kurzwaffe groß ist. Also +20 Murmeln reingehen.
Wennst du es an die Glock steckst, hast auch eine Kat B Kurzwaffe. Kann nur raten sowas zu melden - sogar dies anzustreben.
Die Waffen werden ja wieder Kat B wennst das große Magazin abziehst. Den Kat A Platz hast du dann aber für die Waffenart (LW/KW) und den KAT A Platz darfst auch mit einer KAT B Waffe belegen.