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Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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- .308 Win
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Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung
Wenn ich jetzt eine FFW mit mehr als 20 Schuss Mag besitze kann ich Sie ab 1. Jänner in kat A umschreiben lassen ? (Altbestand) abzüglich eines Platzes von den B Waffen ? Wird dann für die eine Kat A ein gesondertes Dokument ausgestellt ?
Zuletzt geändert von silverstar am Mi 21. Nov 2018, 14:56, insgesamt 1-mal geändert.
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- HowlingWolf
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Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung
Soweit ich es jetzt durchgesehen habe: Von den "interessanten" Änderungen treten die Gewehrscheinwerfer, Schalldämpfer für Jäger, Führen für Jäger und die neuen Stückzahl-Bestimmungen am 1.1.2019 in Kraft. Alles andere (HA kein KM, Zubehör = Plätze x 2, HiCap"-Ban") tritt (frühestens) am 14.12.2019 in Kraft.
Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung
gewo hat geschrieben:ratpack hat geschrieben:cas81 hat geschrieben:"Sofern auch hierfür" bezieht sich auf "unabhängig davon". "Unabhängig davon" und "eine grössere Anzahl" zieht die Grenze zu den 5 Waffen.
ich befürchte es wird eher so ausgelegt werden:
1) per gesetz fix 2 plätze festgelegt
2) auf Antrag - mit der Bedingung, wenn mehr als 5 Jahre seit Ausstellung WBK usw.. können bis zu 5 genehmigt werden - vorher nur mittels listen usw....
3) Unabhängig davon darf eine größere Anzahl (als die gesetzlich fixen 2 Plätze) nur dann erlaubt werden wenn Rechtfertigung vorhanden...
also kommen Erweiterung nur für Jäger, Sportschützen oder Sammler in Frage...
erweiterungen von mehr als 5 kommen nur fuer sportschuetzen, jaeger und sammler in frage, ja das stimmt
bisher galt das fuer erweiterungen von mehr als 2
ich hoffe es, dass die Behörden das auch so sehen... wäre aber entgegen deren Agenda, die Ansammlung von Kampfmitteln in privaten händen zu unterbinden... würde ja bedeuten dass sind der Waffenbestand automatisch fast verdoppeln könnte... ab das in deren Sinn war...
Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung
ratpack hat geschrieben:3) Unabhängig davon darf eine größere Anzahl (als die gesetzlich fixen 2 Plätze) nur dann erlaubt werden wenn Rechtfertigung vorhanden...
also kommen Erweiterung nur für Jäger, Sportschützen oder Sammler in Frage...
Nein, bei über 5 brauchst die Voraussetzungen erst.
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Beiträge zu rechtlichen Themen entsprechen meiner persönlichen Einschätzung und sind nicht als Rechtsberatung, verbindlicher Ratschlag, oder sachkundige Auskunft zu betrachten.
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Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung
ratpack hat geschrieben:gewo hat geschrieben:ratpack hat geschrieben:
ich befürchte es wird eher so ausgelegt werden:
1) per gesetz fix 2 plätze festgelegt
2) auf Antrag - mit der Bedingung, wenn mehr als 5 Jahre seit Ausstellung WBK usw.. können bis zu 5 genehmigt werden - vorher nur mittels listen usw....
3) Unabhängig davon darf eine größere Anzahl (als die gesetzlich fixen 2 Plätze) nur dann erlaubt werden wenn Rechtfertigung vorhanden...
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ich hoffe es, dass die Behörden das auch so sehen... wäre aber entgegen deren Agenda, die Ansammlung von Kampfmitteln in privaten händen zu unterbinden... würde ja bedeuten dass sind der Waffenbestand automatisch fast verdoppeln könnte... ab das in deren Sinn war...
du bist etwas unbeholfen in der formulierung ...

ich seh schon den klenk titeln:
schlachtfeld österreich: minister verdoppelt waffenanzahl!

Zuletzt geändert von gewo am Mi 21. Nov 2018, 15:05, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung
HowlingWolf hat geschrieben:Soweit ich es jetzt durchgesehen habe: Von den "interessanten" Änderungen treten die Gewehrscheinwerfer, Schalldämpfer für Jäger, Führen für Jäger und die neuen Stückzahl-Bestimmungen am 1.1.2019 in Kraft. Alles andere (HA kein KM, Zubehör = Plätze x 2, HiCap"-Ban") tritt (frühestens) am 14.12.2019 in Kraft.
ja, so schauts aus
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Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung
silverstar hat geschrieben:Wenn ich jetzt eine FFW mit mehr als 20 Schuss Mag besitze kann ich Sie ab 1. Jänner in kat A umschreiben lassen ? (Altbestand) abzüglich eines Platzes von den B Waffen ? Wird dann für die eine Kat A ein gesondertes Dokument ausgestellt ?
NEIN
alles erst ab 14.12.2019
und keiner weiss noch wie und was
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Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung
danke für die Antwort!
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Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung
@gewo, falls ich kein z.B. OA mit Austria Version haben möchte, dann warte ich bis über den 14-12-2019 ?
Was man nicht tut, geschieht auch nicht.
Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung
Sollte nicht so sein:ratpack hat geschrieben:gewo hat geschrieben:ratpack hat geschrieben:
ich befürchte es wird eher so ausgelegt werden:
1) per gesetz fix 2 plätze festgelegt
2) auf Antrag - mit der Bedingung, wenn mehr als 5 Jahre seit Ausstellung WBK usw.. können bis zu 5 genehmigt werden - vorher nur mittels listen usw....
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bisher galt das fuer erweiterungen von mehr als 2
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Zu § 23 Abs. 2b: Mit der Änderung durch das Bundesgesetz, BGBl. I Nr. 161/2013, wollte – wie sich aus der Begründung des Ausschussberichts (BlgNR 2547 24. GP) ergibt - der Gesetzgeber „sowohl der Verwaltungsvereinfachung Rechnung [tragen], als auch dem Bedürfnis nach klaren Vorgaben bei der Klärung, ob im spezifischen Fall der Sportschützen eine höhere Anzahl als zwei Stück bewilligt werden darf. Sowohl die Behörden als auch die Betroffenen würden mehr Rechtssicherheit in dieser Frage erlangen. [....] Die Ausübung des Schießsports wird dabei in der Regel durch die Mitgliedschaft in einem Verein, zu dessen Tätigkeitsbereich die Ausübung des Schießsports gehört, glaubhaft gemacht werden können.“ Die Praxis hat aber gezeigt, dass die Verwaltungsvereinfachung mit der damals geschaffenen Regelung nicht im vollen Umfang erreicht wurde, da neben der Mitgliedschaft in einem Verein noch andere Nachweise verlangt wurden, die mit der beabsichtigten Intention der Vereinfachung nicht in Einklang zu bringen sind. Aus diesem Grund soll nun bereits auf Gesetzesebene auf die Mitgliedschaft in einem Verein, dessen Zweck nur die Ausübung des Schießsports umfasst, abgestellt werden.
Sohin soll unter Einhaltung sämtlicher Voraussetzungen des Abs. 2b Mitgliedern eines Schießsportvereins ermöglicht werden, bis zu zehn Schusswaffen der Kategorie B zu erwerben. Für die in diesem Absatz vorgesehene höchstzulässige Anzahl erlaubter Schusswaffen sind nicht nur Schusswaffen der Kategorie B, sondern auch Schusswaffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 7, 8 und 11 sowie gemäß § 18, die der Berechtigte besitzen darf, einzurechnen. Wie bisher darf der Antragsteller bislang keine Übertretungen dieses Bundesgesetzes begangen haben, so darf zum Antragsteller etwa keine Bestrafung wegen nicht ordnungsgemäßer Verwahrung vorliegen.
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Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung
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Zuletzt geändert von Burgenlandy am Mi 16. Sep 2020, 13:26, insgesamt 1-mal geändert.
Dieser Account wird auf meinen Wunsch hin stillgelegt - ich würde mich über eine gänzliche Löschung freuen.
Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung
Burgenlandy hat geschrieben:gewo hat geschrieben:....
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haha..

trotzdem glaub i ned dran, dass von 2 auf 5 Plätze es reichen wird, nur die WBK gehabt zu haben...

ich lese aus Bournes zitat heraus: Vereinszwang, Rechtfertigung Sportschütze...
ab 5 bis 10 sowieso nur Sportschütze.. aber daruntern jäger, sammler oder Sprotschütze... und eben nicht jedermann...

Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung
McMonkey hat geschrieben:@gewo, falls ich kein z.B. OA mit Austria Version haben möchte, dann warte ich bis über den 14-12-2019 ?
ja geht ned anders
ausser du bekommst a ausnahmegenehmigungkat A (alt)
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Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung
auch die psychotestklausel hat man auf einen vernueftigen rahmen gestutzt
"...Wird innerhalb von sechs Monaten ab Erstellung eines solchen Gutachtens ein weiteres Gutachten erstellt, darf dieses die Behörde in einem Verfahren zur Überprüfung der Verlässlichkeit nicht verwerten. Wurden der Behörde drei Gutachten im Sinne des zweiten Satzes gemeldet, ist die Ausstellung einer Waffenbesitzkarte oder eines Waffenpasses in zehn Jahre ab Erstellung des dritten Gutachtens unzulässig.“
zehn jahre sind zwar immer noch unangemessen lang aber besser als lebenslaenglich
"...Wird innerhalb von sechs Monaten ab Erstellung eines solchen Gutachtens ein weiteres Gutachten erstellt, darf dieses die Behörde in einem Verfahren zur Überprüfung der Verlässlichkeit nicht verwerten. Wurden der Behörde drei Gutachten im Sinne des zweiten Satzes gemeldet, ist die Ausstellung einer Waffenbesitzkarte oder eines Waffenpasses in zehn Jahre ab Erstellung des dritten Gutachtens unzulässig.“
zehn jahre sind zwar immer noch unangemessen lang aber besser als lebenslaenglich
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Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung
@Gewo
ausnahmegenehmigungkat A (alt) ?? Das meinte ich vorher ja ! Wenn man schon hat könnte man ab 1.1.2019 ansuchen oder sehe ich das falsch?
ausnahmegenehmigungkat A (alt) ?? Das meinte ich vorher ja ! Wenn man schon hat könnte man ab 1.1.2019 ansuchen oder sehe ich das falsch?
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