Dieses Mal ist es noch relativ glimpflich ausgegangen. Aber ich lese einige Änderungen, die uns bei der nächsten Anpassung (vielleicht unter einer anderen Regierung) auf den Kopf fallen könnten ...Jo_Kux hat geschrieben:Wo ist die Sportschützendefinition ein Problem? Na wirst halt mitglied in einem schwindligen Verein, oder kannst dir die 35€ nimma leistenbino71 hat geschrieben:Oida Kux: Sportschützendefinition, ordentliche Mitglieder, Schali nur für Jäger, Kat D weg,...
?
Ich verstehs echt nicht, ALLE Sportschützen (und die Definition zu erreichen ist nur wirklich nicht schwer) bekommen wenn sie wollen eine Kat A Sondergenehmigung.... ich checks einfach nicht.
Schalli nur für Jäger? NA UND? Kat D weg... Wahnsinn... Was konnte Kat D was jetzt nicht mehr geht?
Seids mir ned bös, aber im Verhältnis zu einer linken Regierung mit der SPÖ.... nein, ich schreibs nicht...
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Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung
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Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung
Zuletzt geändert von Bourne am Mi 21. Nov 2018, 17:52, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung
Die IPSC Austria wäre z.B. ein Kandidat dafür.Bourne hat geschrieben:Kann mir jemand erklären, was das genau bedeutet?Wer ist dieser Sportschützenverband und muss er es nur für die Waffe allgemein bestätigen oder für jeden Sportschützen einzeln?§ 11b. (4) Von der Ausübung des Schießsports mit einer Waffe der Kategorie A ist überdies nur dann auszugehen, wenn ein in einem internationalen Sportschützenverband vertretener österreichischer Sportschützenverband bestätigt, dass eine solche Waffe zur Ausübung einer anerkannten Disziplin des Schießsports erforderlich ist.
Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung
Soll das heißen daß ich, um die AR und die Glock mit den großen Mags behalten zu dürfen, Mitglied bei IPSC Austria werden muß?Warnschuss hat geschrieben:Die IPSC Austria wäre z.B. ein Kandidat dafür.Bourne hat geschrieben:Kann mir jemand erklären, was das genau bedeutet?Wer ist dieser Sportschützenverband und muss er es nur für die Waffe allgemein bestätigen oder für jeden Sportschützen einzeln?§ 11b. (4) Von der Ausübung des Schießsports mit einer Waffe der Kategorie A ist überdies nur dann auszugehen, wenn ein in einem internationalen Sportschützenverband vertretener österreichischer Sportschützenverband bestätigt, dass eine solche Waffe zur Ausübung einer anerkannten Disziplin des Schießsports erforderlich ist.
Shootingpark Leobersdorf scheint ja nicht zu reichen.
Was gibt es denn noch für internationale Sportschützenvereine?
Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung
Burgenlandy hat geschrieben:Könnte mir jemand Beispiele für gasdruckbelastete Teile geben, die zuvor nicht relevamt waren? Zählt der Upper dazu? Lower nicht.
Ohne deine Frage zu beantworten möchte ich hervorheben, dass diese Änderung gegenüber dem ersten Entwurf aus einer der eingebrachten Stellungnahmen übernommen wurde. Dort wurde das reklamiert um Rechtssicherheit zu haben. Dies zeigt, dass die Stellungnahmen gelesen und sinnvolle Änderungen auch übernommen wurden.
Schließe mich im Übrigen BigBen an, was die Umsetzung betrifft. Beschweren, dass es keine Kat.D mehr gibt, brauchst du dich nicht beim BMI oder bei der Regierung. Das hat die EU entschieden. Die Umsetzung der Richtlinie erfolgt mE tatsächlich auf einem minimalistischen Niveau. Mir wäre keine Verschärfung aufgefallen, welche nicht auf Vorgaben durch die EU-RL basieren würde. Im Gegenzug wurden Präzisierungen, Einräumung von zusätzlichen Optionen und in gewissen Aspekten auch Liberalisierungen getroffen.
Und falls du jetzt damit kommst: die Sportschützen-Definition wurde ergänzend zu den bisherigen Möglichkeiten im Gesetz geschaffen. Sie stellt dadurch keine Verschlechterung sondern lediglich eine zusätzliche Option dar. Für durchwegs einige Personen dürfte diese auch eine wesentliche Erleichterung gegenüber der bisherigen IST-Situation sein.
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.
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Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung
chili77 hat geschrieben:Soll das heißen daß ich, um die AR und die Glock mit den großen Mags behalten zu dürfen, Mitglied bei IPSC Austria werden muß?Warnschuss hat geschrieben:Die IPSC Austria wäre z.B. ein Kandidat dafür.Bourne hat geschrieben:Kann mir jemand erklären, was das genau bedeutet?
Wer ist dieser Sportschützenverband und muss er es nur für die Waffe allgemein bestätigen oder für jeden Sportschützen einzeln?
Shootingpark Leobersdorf scheint ja nicht zu reichen.
Was gibt es denn noch für internationale Sportschützenvereine?
Es steht nichts davon, dass man dort Mitglied sein muss. Genau genommen nicht einmal, dass man dann tatsächlich solche Bewerbe schießen muss, sondern nur den Schießsport ausüben. Das ist ein Unterschied im neuen WaffG. Siehe §11b (1). Es scheint also Training dafür auch zu gelten, wenn ich es richtig verstanden habe. Oder ich sehe das zu gutgläubig liberal.
Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung
Sportschütze = ein Training pro Monat ODER drei Bewerbe pro JahrWarnschuss hat geschrieben:chili77 hat geschrieben:Soll das heißen daß ich, um die AR und die Glock mit den großen Mags behalten zu dürfen, Mitglied bei IPSC Austria werden muß?Warnschuss hat geschrieben:
Die IPSC Austria wäre z.B. ein Kandidat dafür.
Shootingpark Leobersdorf scheint ja nicht zu reichen.
Was gibt es denn noch für internationale Sportschützenvereine?
Es steht nichts davon, dass man dort Mitglied sein muss. Genau genommen nicht einmal, dass man dann tatsächlich solche Bewerbe schießen muss, sondern nur den Schießsport ausüben. Das ist ein Unterschied im neuen WaffG. Siehe §11b (1).
Für die Frage mit der Kat A hab ich einen Thread aufgemacht.
viewtopic.php?f=20&t=43694
Zuletzt geändert von chili77 am Mi 21. Nov 2018, 18:22, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung
Bin sogar in 2, aber eben nicht als ordentliches Mitglied, weil das die wenigsten Vereine anbieten.Jo_Kux hat geschrieben:Wo ist die Sportschützendefinition ein Problem? Na wirst halt mitglied in einem schwindligen Verein, oder kannst dir die 35€ nimma leisten?
Ich hab schon 2 Plätze mit 2 Kat A als Altbestand. Du willst es halt nicht verstehen, daß es eben schwieriger gemacht worden ist.Ich verstehs echt nicht, ALLE Sportschützen (und die Definition zu erreichen ist nur wirklich nicht schwer) bekommen wenn sie wollen eine Kat A Sondergenehmigung.... ich checks einfach nicht.
Und das interessante ist, es gibt immer welche, die auch noch Klatschen trotz Verschärfung.
Ich schreib auch nix zur jetzigen Buberlpartie, die das Schiff lenken.Seids mir ned bös, aber im Verhältnis zu einer linken Regierung mit der SPÖ.... nein, ich schreibs nicht...
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Beim Shoootingpark Leobersdorf bist kein ordentliches Mitglied ... gilt also nicht.
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Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung
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Zuletzt geändert von Burgenlandy am Mi 16. Sep 2020, 13:26, insgesamt 1-mal geändert.
Dieser Account wird auf meinen Wunsch hin stillgelegt - ich würde mich über eine gänzliche Löschung freuen.
Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung
@Burgenlandy (ohne Edit wär jetzt a "Burgenlady" daraus geworden): das was die EU an Änderungen gegenüber IST-Stand gefordert hat, wurde umgesetzt. Und punktuell eben noch liberalisiert. Was hast du denn erwartet, dass die Regierung die Stückzahlbeschränkung abschafft oder gar einfach das gesamte WaffG streicht und an deren Stelle die EU-RL stellt?
Pumpgunverbot, da weiß jeder der involviert ist, dass es dann riesiges mediales Tamtam gibt und daher will das heiße Stück niemand angreifen. Was in Zukunft eventuell mal ginge wäre vielleicht Ausnahmebestände zum Erwerb von § 17 Gegenständen zu definieren, also zB Sportschützen eine VSRF analog großer Magazine erlauben. Dann hätte man sie verboten belassen, aber es gäbe eine Möglichkeit diese fallweise zu erlauben. Nebenbei gibt es im WaffG zukünftig eine weitere theoretische Möglichkeit, das aber erst im Detail wenn es dann auch beschlossen ist.
Klientelbonus, na und? Ist die Scheibe der Salami, nur dass das Salamistück an die Waffenbesitzer ging. Für alle ging halt kein SD, also fängt man mal bei den Jägern an. Und bei der nächsten Änderung heißt es es gibt eh keine Probleme und deshalb dürfen dann zukünftig alle. Analog WP für Polizisten halt, zuerst bis 9x19mm, später entfällt das. So erwarte ich das auch bei den Schalldämpfern.
Betreffend WP für Polizisten übrigens auch hier, was hast du denn erwartet weil du vom "Normalo bleibt auf der Strecke" schreibst? Dass ab sofort jeder mit WBK führen darf? Wenn du das unbedingt möchtest, dann werde halt Polizist, Jagdschutz, Justizwachebeamter, etc.
Pumpgunverbot, da weiß jeder der involviert ist, dass es dann riesiges mediales Tamtam gibt und daher will das heiße Stück niemand angreifen. Was in Zukunft eventuell mal ginge wäre vielleicht Ausnahmebestände zum Erwerb von § 17 Gegenständen zu definieren, also zB Sportschützen eine VSRF analog großer Magazine erlauben. Dann hätte man sie verboten belassen, aber es gäbe eine Möglichkeit diese fallweise zu erlauben. Nebenbei gibt es im WaffG zukünftig eine weitere theoretische Möglichkeit, das aber erst im Detail wenn es dann auch beschlossen ist.
Klientelbonus, na und? Ist die Scheibe der Salami, nur dass das Salamistück an die Waffenbesitzer ging. Für alle ging halt kein SD, also fängt man mal bei den Jägern an. Und bei der nächsten Änderung heißt es es gibt eh keine Probleme und deshalb dürfen dann zukünftig alle. Analog WP für Polizisten halt, zuerst bis 9x19mm, später entfällt das. So erwarte ich das auch bei den Schalldämpfern.
Betreffend WP für Polizisten übrigens auch hier, was hast du denn erwartet weil du vom "Normalo bleibt auf der Strecke" schreibst? Dass ab sofort jeder mit WBK führen darf? Wenn du das unbedingt möchtest, dann werde halt Polizist, Jagdschutz, Justizwachebeamter, etc.
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Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung
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Zuletzt geändert von Burgenlandy am Mi 16. Sep 2020, 13:26, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung
Spannende Frage. Gasdruckbelastet ist der upper eigentlich nicht. Untrennbar mit einem wesentlichen Teil verbunden auch nicht, weil die barrel nut ist im wesentlichen nur ein Schraube und das kann wohl nicht als untrennnar bezeichnet werden. Vielleicht sind die Schmeisser upper wo der upper mit Lauf/barrel nut verpinnt wurde aber rechtlich "untrennbar". Keine Ahnung.Burgenlandy hat geschrieben:Könnte mir jemand Beispiele für gasdruckbelastete Teile geben, die zuvor nicht relevamt waren? Zählt der Upper dazu? Lower nicht.
Eventuell fällt der bolt carrier drunter weil man den gas key als gasdruckbelastet ansehen könnte. Teilweise erfüllt er andere Anforderungen, aber nicht alle. Beweglichen Verschluss nimmt er zumindest auf.
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Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung
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Zuletzt geändert von Burgenlandy am Mi 16. Sep 2020, 13:26, insgesamt 1-mal geändert.
Dieser Account wird auf meinen Wunsch hin stillgelegt - ich würde mich über eine gänzliche Löschung freuen.
Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung
Lese ich im Gesetz anders. Dort ist keine Mitgliedschaft erwähnt sonden nur die Bestätigung von diesem Verein von Nöten.gewo hat geschrieben: rot:
mitgliedschaft in einem verein der mitglied in einem internationalen verband ist der die bestaetigt das magazine mit hoehrer kapazitaet zu ausuebung des sportes notwendig sind (IPSC- Austria)
Ob die IPSC Austria die Bestätigung an eine Mitgliedschaft knüpfen oder ein offizeilles Schreiben als Bestätigung für alle freigeben wird, steht noch in den Sternen.
Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung
Da du offenbar den §11b ansprichst:Atheki hat geschrieben:Lese ich im Gesetz anders. Dort ist keine Mitgliedschaft erwähnt sonden nur die Bestätigung von diesem Verein von Nöten.gewo hat geschrieben: rot:
mitgliedschaft in einem verein der mitglied in einem internationalen verband ist der die bestaetigt das magazine mit hoehrer kapazitaet zu ausuebung des sportes notwendig sind (IPSC- Austria)
Ob die IPSC Austria die Bestätigung an eine Mitgliedschaft knüpfen oder ein offizeilles Schreiben als Bestätigung für alle freigeben wird, steht noch in den Sternen.
Der Abs.1 verlangt nach einer Bestätigung des Vereins (in dem Du und weitere 34 andere Mitglied sind), dass Du regelmäßig trainierst oder an Bewerben teilnimmst.
Der Abs.4 verlangt "überdies" (im Sinne von "zusätzlich") eine Bestätigung eines österreichischen Verbandes (der in einem internationalen Verband Mitglied sein muss), dass die Kat A Waffe für das Training/die Teilnahme an einer anerkannten Disziplin notwendig ist.
Daher kommen unterm Strich zwei Bestätigungen raus, eine vom Verein, dass Du "emsiger Sportschütze bist" und die zweite vom Verband, dass die Disziplin Kat A erfordert.
Die gefährlichste Waffe sind die Menschen kleinen Kalibers.
Grün = Mod
Grün = Mod
Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung
Richtig.Yukon hat geschrieben:Da du offenbar den §11b ansprichst:Atheki hat geschrieben:Lese ich im Gesetz anders. Dort ist keine Mitgliedschaft erwähnt sonden nur die Bestätigung von diesem Verein von Nöten.gewo hat geschrieben: rot:
mitgliedschaft in einem verein der mitglied in einem internationalen verband ist der die bestaetigt das magazine mit hoehrer kapazitaet zu ausuebung des sportes notwendig sind (IPSC- Austria)
Ob die IPSC Austria die Bestätigung an eine Mitgliedschaft knüpfen oder ein offizeilles Schreiben als Bestätigung für alle freigeben wird, steht noch in den Sternen.
Der Abs.1 verlangt nach einer Bestätigung des Vereins (in dem Du und weitere 34 andere Mitglied sind), dass Du regelmäßig trainierst oder an Bewerben teilnimmst.
Der Abs.4 verlangt "überdies" (im Sinne von "zusätzlich") eine Bestätigung eines österreichischen Verbandes (der in einem internationalen Verband Mitglied sein muss), dass die Kat A Waffe für das Training/die Teilnahme an einer anerkannten Disziplin notwendig ist.
Daher kommen unterm Strich zwei Bestätigungen raus, eine vom Verein, dass Du "emsiger Sportschütze bist" und die zweite vom Verband, dass die Disziplin Kat A erfordert.
Ich sehe es genau so: Vereinsmitgliedschaft für Sportschütze in einem der Definition erfüllenden Vereins und zusätzlich die Bestätigung der z.B. IPSC Austria für Kat.A
(4) Von der Ausübung des Schießsports mit einer Waffe der Kategorie A ist überdies nur dann auszugehen, wenn ein in einem internationalen Sportschützenverband vertretener österreichischer Sportschützenverband bestätigt, dass eine solche Waffe zur Ausübung einer anerkannten Disziplin des Schießsports erforderlich ist.
Aber gewo schrieb, daß man bezüglich Abs.4 Mitglied in dem Verein (derzeit nur die IPSC Austria welche die Bedingungen erfüllt) sein muß um die Bestätigung für Kat. A Disziplin zu bekommen und dies ist, wie oben nachzulesen und auch von dir geschrieben, nicht notwendig.