Nein, müsste nicht, denn das ist im §58 Abs.13 geregelt.chili77 hat geschrieben:Müßte dann im 11er nicht irgendwo „ausgenommen Altbestand“ stehen?
Keine Ahnung.
Wenn sich keiner findet der sagt daß man das Zeug braucht?
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Solltet Ihr auf technische Probleme stossen bitte um Info entweder an admin@pulverdampf.com oder telefonisch an 0043 676 5145029 (gewo), danke.
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§ 11b (4)
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: § 11b (4)
Die gefährlichste Waffe sind die Menschen kleinen Kalibers.
Grün = Mod
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- Registriert: So 17. Dez 2017, 06:59
Re: § 11b (4)
danke schön ! Hatte es gelesen war mir aber nicht sicher es richtig zu interpretieren!
daher meine Frage!
Wenn Ihr/Du es auch so versteht reicht mir das völlig! Danke für die Antwort !
Problem ist das dass Mag ein Fassungsvermögen von 20 Stk (somit mM frei) allerdings in Verbindung mit der Waffe ein Gesamtfassungsvermögen von 30 aufweisst!
daher meine Frage!
Wenn Ihr/Du es auch so versteht reicht mir das völlig! Danke für die Antwort !
Problem ist das dass Mag ein Fassungsvermögen von 20 Stk (somit mM frei) allerdings in Verbindung mit der Waffe ein Gesamtfassungsvermögen von 30 aufweisst!
Mauser C96 Cal. 7,63mm Sentinel .22 Mag AMT Auto Mag .22 Win Colt Python 4" Mauser C96 Bolo 9mm Mauser 1910/14/34 Mauser HSc 7,65 Mauser WTP 1 WTP 2 Mauser DA 90 Mauser P08 P38 S&W Mod 29 .44 Springfield Cal.45 ACP
Re: § 11b (4)
Wenn das mit 58 (13) so ist dann ist das natürlich sehr gut. Altbestand darf behalten werden.
Re: § 11b (4)
Hi,
ist zwar a bissl OT, aber wovor ich mich wirklich fürchte,
ist auf Gedeih und Verderb den Vereinen ausgeliefert zu sein.
Von den Vereinen in Salzburg, in denen ich Mitglied bin,
stellen 2 grundsätzlich keine Empfehlungen für Erweiterungen aus,
ich kann mir nicht vorstellen dass das bei HiCaps plötzlich gemacht wird.
Bei einem von meinen Kärntner Vereinen sind sogar Pistolenkarabiner à la Roni unerwünscht, Pistolenstand 5 Schuss Regel...
Nur in 2 von 5 Vereinen seh ich Licht am Ende des Tunnels.
Besser wird’s nit.
Altbestand óle,
Tiberius
ist zwar a bissl OT, aber wovor ich mich wirklich fürchte,
ist auf Gedeih und Verderb den Vereinen ausgeliefert zu sein.
Von den Vereinen in Salzburg, in denen ich Mitglied bin,
stellen 2 grundsätzlich keine Empfehlungen für Erweiterungen aus,
ich kann mir nicht vorstellen dass das bei HiCaps plötzlich gemacht wird.
Bei einem von meinen Kärntner Vereinen sind sogar Pistolenkarabiner à la Roni unerwünscht, Pistolenstand 5 Schuss Regel...
Nur in 2 von 5 Vereinen seh ich Licht am Ende des Tunnels.
Besser wird’s nit.
Altbestand óle,
Tiberius
Re: § 11b (4)
Bis zu 5 Plätzen wirst Du ab 1.1.2019 keinen Verein brauchen (§23 Abs.2 erster und zweiter Satz).tiberius hat geschrieben:Hi,
ist zwar a bissl OT, aber wovor ich mich wirklich fürchte,
ist auf Gedeih und Verderb den Vereinen ausgeliefert zu sein.
Von den Vereinen in Salzburg, in denen ich Mitglied bin,
stellen 2 grundsätzlich keine Empfehlungen für Erweiterungen aus,
ich kann mir nicht vorstellen dass das bei HiCaps plötzlich gemacht wird.
Bei einem von meinen Kärntner Vereinen sind sogar Pistolenkarabiner à la Roni unerwünscht, Pistolenstand 5 Schuss Regel...
Nur in 2 von 5 Vereinen seh ich Licht am Ende des Tunnels.
Besser wird’s nit.
Altbestand óle,
Tiberius
Bei 7-9-10 Plätzen im 5-Jahres-Rhytmus brauchst Du zwar eine Vereinsmitgliedschaft (egal wieviele Mitglieder), aber keine Empfehlung (§23 Abs.2b)
Willst Du in kürzeren Intervallen als 5 Jahre oder über 10 Plätze hinaus erweitern, dann wird das nur als geadelter §11b-Schütze gehen, aber so wie ich das lese, wirst Du da keine Empfehlung vom Verein für die Erweiterung brauchen, sondern nur eine Bestätigung, dass Du regelmäßig trainierst und/oder an 3 Bewerben pro Jahr teilnimmst (§23 Abs.2 dritter und vierter Satz).
Edith: bin zwischendurch gedanklich falsch abgebogen
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Grün = Mod
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Re: § 11b (4)
bino71 hat geschrieben:Ich interpretiere es so:
IPSC Austria muß Bewebe haben, wo Deine AR/AK/... verwendet wird.
Würde aber auch heißen, wenn diese nicht wollen, daß Du mit der AK oder anderen AR Derivaten schießen darfst, wären auch keine langen Magazine dafür erforderlich.
hörts doch bitte auf Sachen zu ERFINDEN, die nirgends stehen & uns nur schaden.chili77 hat geschrieben:Im IPSC Regelment steht nirgends daß Du nicht mit 10 Schuß Magazinen antreten darfs. Du wärst zwar nicht konkurrenzfähig, aber als Bestätigung daß sie erforderlich sind reicht die Möglichkeit große Magazine zu nutzen nicht.
If liberty means anything at all, it means the right to tell people what they do not want to hear.
George Orwell
George Orwell
Re: § 11b (4)
Wer erfindet denn etwas? Wem wird durch diesen Thread geschadet?HS911 hat geschrieben: hörts doch bitte auf Sachen zu ERFINDEN, die nirgends stehen & uns nur schaden.
Ich weise auf Unausgegorenheit der Formulierung hin.
bino71 warnt vor möglichem Mißbrauch des Waffengesetzes.
Dein Beitrag hat keinerlei produktiven Inhalt.
Re: § 11b (4)
steht im entwurf irgendwo, dass der österreichische verband bewerbe in der disziplin abhalten muss? NEIN.chili77 hat geschrieben:Wer erfindet denn etwas? Wem wird durch diesen Thread geschadet?HS911 hat geschrieben: hörts doch bitte auf Sachen zu ERFINDEN, die nirgends stehen & uns nur schaden.
Ich weise auf Unausgegorenheit der Formulierung hin.
bino71 warnt vor möglichem Mißbrauch des Waffengesetzes.
Dein Beitrag hat keinerlei produktiven Inhalt.
steht im entwurf, dass irgendein regelwerk große magazine zwingend einfordern muss? NEIN.
demzufolge sind solche aussagen "dazuerfunden".
wieso schadet das?
weils garantiert irgendjemanden gibt, der das unhinterfragt für bare münze hält und dann wirds solange wiedergekäut, bis es alle glauben. wasser auf den mühlen der antis in den behörden und ministerien. Die brauchen selber gar keine abstrusen interpretationen mehr an den haaren herbeiziehen ...
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George Orwell
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Re: § 11b (4)
Im Entwurf steht daß „ein in einem internationalen Sportschützenverband vertretener österreichischer Sportschützenverband“ bestätigen muß daß eine solche Kat A Waffe zur Ausübung „einer anerkannten Disziplin des Schießsports“ erforderlich ist.
Es kann laut Wortlaut jede Art von Schützenverband sein. Bogenschützen vielleicht?
Du kannst gerne Wortklauberei betreiben und sagen daß das Wort Regelwerk nicht erwähnt wird.
Daß zB IPSC Rifle Open mit 10er Mags keinen Sinn macht sollte außer Frage stehen. Im Regelwerk steht wie von Dir kritisiert nichts davon, aber bestätigt muß es trotzdem werden.
Dieser Verband muß die Disziplin wie Du sagst, laut Text nicht abhalten.HS911 hat geschrieben:steht im entwurf irgendwo, dass der österreichische verband bewerbe in der disziplin abhalten muss? NEIN.
Es kann laut Wortlaut jede Art von Schützenverband sein. Bogenschützen vielleicht?
Es steht explizit dort daß bestätigt werden muß daß „eine solche Waffe zur Ausübung einer anerkannten Disziplin des Schießsports erforderlich ist.“HS911 hat geschrieben:steht im entwurf, dass irgendein regelwerk große magazine zwingend einfordern muss? NEIN.
Du kannst gerne Wortklauberei betreiben und sagen daß das Wort Regelwerk nicht erwähnt wird.
Daß zB IPSC Rifle Open mit 10er Mags keinen Sinn macht sollte außer Frage stehen. Im Regelwerk steht wie von Dir kritisiert nichts davon, aber bestätigt muß es trotzdem werden.
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Re: § 11b (4)
Es gibt z.B. Landesmeisterschaften mit dem SSLG. Somit sollte doch der Landesverband und oder der ÖSB eine Bestätigung ausstellen können.
Re: § 11b (4)
Nicht alles was hinkt ist ein Vergleich.chili77 hat geschrieben:Es kann laut Wortlaut jede Art von Schützenverband sein. Bogenschützen vielleicht?
Genau das steht dort. Wieso nicht einfach dabei belassen? Wieso zwanghaft eine Diskussion übers Regelwerk und 10 Schuss Magazine vom Zaun brechen? Was soll das bringen?Es steht explizit dort daß bestätigt werden muß daß „eine solche Waffe zur Ausübung einer anerkannten Disziplin des Schießsports erforderlich ist.
Das ist keine Wortklauberein sondern ein schlichtes Faktum. Der Gesetzesentwurf sagt nichts von Regelwerk. NICHTS. NULL. NIENTE. Es gibt keinen Grund absurde Interpretationen darüber in die Welt zu setzen.Du kannst gerne Wortklauberei betreiben und sagen daß das Wort Regelwerk nicht erwähnt wird.
Genau, es muss bestätigt werden. Nicht mehr und nicht weniger. Was das Regelwerk zu kleineren Magazinen sagt, ist nicht relevant. Alles was bei solchen Interpretationsversuchen rauskommt ist eine Steilvorlage für aktivistische Behörden. Bitte einfach bleiben lassen. Danke.Daß zB IPSC Rifle Open mit 10er Mags keinen Sinn macht sollte außer Frage stehen. Im Regelwerk steht wie von Dir kritisiert nichts davon, aber bestätigt muß es trotzdem werden.
If liberty means anything at all, it means the right to tell people what they do not want to hear.
George Orwell
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Re: § 11b (4)
Es ist richtig erbärmlich in jeder Diskussion Ironie An/Aus oder irgendsoeinen Blödsinn schreiben zu müssen, weil es ohne den Ausdrücklichen Vermerk nicht verstanden wird.HS911 hat geschrieben:Nicht alles was hinkt ist ein Vergleich.
HS911 hat geschrieben:Genau das steht dort. Wieso nicht einfach dabei belassen? Wieso zwanghaft eine Diskussion übers Regelwerk und 10 Schuss Magazine vom Zaun brechen? Was soll das bringen?Es steht explizit dort daß bestätigt werden muß daß „eine solche Waffe zur Ausübung einer anerkannten Disziplin des Schießsports erforderlich ist.
Was Du immer mit dem Wort Regelwerk hast. Es geht hier nicht um die Debatte über irgendein Regelwerk. Es geht um die Bestätigung der Erforderlichkeit.HS911 hat geschrieben:Das ist keine Wortklauberein sondern ein schlichtes Faktum. Der Gesetzesentwurf sagt nichts von Regelwerk. NICHTS. NULL. NIENTE. Es gibt keinen Grund absurde Interpretationen darüber in die Welt zu setzen.Du kannst gerne Wortklauberei betreiben und sagen daß das Wort Regelwerk nicht erwähnt wird.
Hier liegt das Problem das Du nicht erkennst, oder nicht erkennen willst. Wer genau bestätigt es denn?HS9k11 hat geschrieben:Genau, es muss bestätigt werden. Nicht mehr und nicht weniger.
Weder werde ich Deiner Verschwörungstheorie folgen noch akzeptiere ich Dich als personifizierte Zensur.HS9k11 hat geschrieben:Alles was bei solchen Interpretationsversuchen rauskommt ist eine Steilvorlage für aktivistische Behörden. Bitte einfach bleiben lassen. Danke.
Re: § 11b (4)
Ironie war unübersehbar, der Vergleich hinkt trotzdem.chili77 hat geschrieben:Es ist richtig erbärmlich in jeder Diskussion Ironie An/Aus oder irgendsoeinen Blödsinn schreiben zu müssen, weil es ohne den Ausdrücklichen Vermerk nicht verstanden wird.
Was Du immer mit dem Wort Regelwerk hast. Es geht hier nicht um die Debatte über irgendein Regelwerk. Es geht um die Bestätigung der Erforderlichkeit.



"ein in einem internationalen Sportschützenverband vertretener österreichischer Sportschützenverband". Z.B.: die IPSC Austria.Hier liegt das Problem das Du nicht erkennst, oder nicht erkennen willst. Wer genau bestätigt es denn?
Wenn die Argumente ausgehen, einfach mal Buzzword "Verschwörungstheorie" in den Raum werfen. Bravo, hast du fein gemacht.Weder werde ich Deiner Verschwörungstheorie folgen noch akzeptiere ich Dich als personifizierte Zensur.
Eine Bitte ist keine Zensur. Die Kiche im Dorf lassen bitte, danke.
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Re: § 11b (4)
Bei der Wiener LM waren es heuer zwei Serien zu je 15 Schuss. Erste Serie in 90 und zweite Serie in 30 Sekunden. Dazwischen drei Minuten um nachzuladen und seine Treffer zu beobachten. Ich denke, wenn die Nachfrage für derartige Bewerbe vorhanden ist, dann wird man auch Lösungen finden.woolf hat geschrieben:Der ÖSB könnte das ganz sicher.75reinhard hat geschrieben:Es gibt z.B. Landesmeisterschaften mit dem SSLG. Somit sollte doch der Landesverband und oder der ÖSB eine Bestätigung ausstellen können.
Aber ob es für sSLG (wo per Reglement 10 Schuss geladen werden) so eine Bestätigung geben wird?
Wird auch davon abhängen, wer so eine Bestätigung ausstellen dürfte: ÖSB, Landesverband, Landessportleiter?