Senf hat geschrieben:
Eine verbindliche Rechtsauskunft wirst nur vom Amt erhalten, ob es eine gute Idee ist sowas nachzufragen darf bezweifelt werden. Man muss nicht alles auf Punkt und Beistrich mit denjenigen Stellen ausdiskutieren, die im Großen und Ganzen zu unserem Nachteil arbeiten. Es gilt das altösterreichische Motto "wer lang fragt geht lang irr..."
ich seh das in vielen dingen so wie du
aber was laesst sich in DIESER frage denn viel verlieren?
es geht um eine simple definitionsfrage
und die "schlechtere" auslegung wurde bereits von sehr kompetenter stelle vertreten
jetzt gibt es zwei moeglichkeiten
variante 1:
es ist erlaubt
dann war das im praxiskommentar falsch und man ist in der zwischenzeit draufgekommen
da spricht einiges dafuer weils in der aktuellen ausgabe nicht mehr drinnen steht
dann wird man es wegen der anfrage ned justament wieder verbieten
was ist also der fehler dran?
variante 2:
es ist verboten
dann isses eh schon verboten, was soll dann jetzt wegen der anfrage passieren?
das es doppelt verboten wird?
bei regelungsluecken koennen wir drueber diskutieren ob es nicht sinnvoller ist die luecke eine luecke sein zu lassen und nicht hinz und kunz drauf zu hetzen
aber betreffend einer definition die von quasi "amts wegen" bereits in zwei richtungen ausgelegt wurde kann man durchaus nachfragen
ich hab da auch ned viel wahl weil die frage bei den waffenfuehrerscheinkursen regelmaessig auftritt
ich will das jetzt auch mal wissen
anfrage ist raus