steht schon ca a dutzend mal im forum
es handelt sich um eine LANGWAFFE und nicht um eine FFW
daher halbautomat
daher noch bis 13.12.2019 militaerisch und daher verboten
ab 14.12.2019 vermutlich auch verboten da A8 (halbautomatische langwaffe, schussbereit unter 60cm)
alle angaben ohne gewehr

Danke GEWO aber ich bin noch immer etwas verwirrt.
Laut dem
derzeitigen Waffengesetz ist alles unter 60cm eine FFW und keine LW. Da die APC9 die 60cm nicht überschreitet, müsste sie ja eine FFW sein, ob sie als militärisch gilt oder nicht lassen wir jetzt mal weg. Warum als LW und keine FFW? Wer hat das so eingestuft bzw. veranlasst?
Weiters heisst es im
neuen Waffengesetz laut §17 Abs. 1 Z11: (Verbot) von halbautomatischen Schusswaffen mit Zentralfeuerzündung, soweit sie nicht unter Z 7 fallen,
sowie von halbautomatischen Schusswaffen mit Randfeuerzündung und einer Gesamtlänge von
über 60 cm, die ohne Funktionseinbuße mithilfe eines Klapp- oder Teleskopschafts oder eines
ohne Verwendung eines Werkzeugs abnehmbaren Schafts auf eine Gesamtlänge
unter 60 cm
gekürzt werden können
Das würde die APC9 wiederum ausschliessen, da sie die Länge von 60cm nicht überschreitet sondern auch ausgeklappt unter 60cm (59,7cm) bleibt.
Sie müsste als
theoretisch ebenfalls mit Dezember 2019 als Kat.B zu kaufen sein, wenn ich nicht irre - Magazine unter 20 Schuss vorausgesetzt.
Ich weiß es nervt aber mich interessiert dieser Fall, da die APC9 für mich als PCC der Hammer wäre.
Lg