BigBen hat geschrieben:,,,Könnte interessant werden wenn man nach Ungarn oder Tschechien zu einem IPSC match will..
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BigBen hat geschrieben:,,,Könnte interessant werden wenn man nach Ungarn oder Tschechien zu einem IPSC match will..
hasgunz hat geschrieben:Standardname0815 hat geschrieben:sic210 hat geschrieben:(...) sich im Besitz einer Ladevorrichtung befindet, die an halbautomatische Zentralfeuerwaffen oder Repetierwaffen montiert werden kann (...)[/i]
Ladevorrichtung ist so allgemein, dass es auf den ursprünglichen Konstruktionszweck für vollautomatische Waffen nicht ankommt.
Ich verstehe das eher so dass hier mit den Repetierwaffen solche gemeint sind die unter Kategorie B fallen, die Richtlinie also allgemein nur für Kat B gedacht war. Zb wären ja auch bei uns dem System nach Pumpguns Kat B, wenn sie nicht ganz verboten wären. Für solche Kat B Repetierwaffen würde die Richtline und damit die Magazinbeschränkung dann wohl an sich gelten.
Also ehrlich, Repetierer die Kat. B sind mit einem Magazin?
Mainstream Pumpguns mit Magazin Vorrichtung gibt es erst seit Kurzem:
Sonst würde mir keine passende Waffe einfallen...
Vorallem: das ist nicht der österreichische Gesetzestext...
LG
Hane hat geschrieben:Meine GooseGun ist ein Kat. B Repetierer.
Warum verstehe ich zwar nicht, aber Isso.
Promo hat geschrieben:Der Gesetzgeber in Österreich hat sich ja auch etwas gedacht, wieso er dezidiert die Magazine für HALBautomatische Schusswaffen und nicht die Magazine für automatische Schusswaffen verboten hat.
eXistenZ hat geschrieben:Obwohl so ein Magazin eine illegale Waffe sein soll ....
titan hat geschrieben:Auskunft BMI, dezitiert nachgefragt.
titan hat geschrieben:Promo hat Recht, der Gesetzgeber hat sich hier etwas gedacht. Er hat die Verwendung großer Magazine in halbautomatischen Waffen beschränkt. In Kat A Waffen ist das ohnehin hinfällig, für Kat C Waffen nicht relevant und in den meisten Fällen für Kat B nicht kompatibel.
Auskunft BMI, dezitiert nachgefragt. Wers nicht glauben möchte soll's halt nicht glauben. Es gibt keine Lösung die alle Facetten und Möglichkeiten abdeckt. Heute haben wir eben Glück, wen störts?
yoda hat geschrieben:Ich werde auf jeden Fall ein Schreiben verfassen, es muss alles genau erklärt werden für den normalen Bürger, aktuell ist vieles unklar. Ist mein R94 Magazin Kat. A ? Aktuell wahrscheinlich nicht weil AKM und R94 kompatibel, was aber wenn ein legaler AKM Halbautomat auf den Markt kommt, wird daslegale 30 Schuss AKM Magazin dann zum verbotenen >10 Schuss Kat. B Langwaffenmagazin ? Es sind schon viele Dinge illegal geworden, die ewig legal waren (Dekowaffen etc.). Das sind alles so Fragen die beantwortet werden müssen, wenn man schon solche Gesetze macht.
Logisch wäre es, aber ob das dann wirklich so ist weiß niemand. Werde auf jeden Fall mal auf diesen Runderlass warten, die Übergangsfrist gibt einem Zeit, was dann noch ungeklärt ist werde ich fragen, wenn man es nicht schwarz auf weiß hat, wird man im Ernstfall schlechte Karten haben.Promo hat geschrieben:Analog Gewehrscheinwerfer: wenn du dir ein Pistolenlamperl gekauft hast, weil du es auf deine Glock montiert hast, kein Problem. Nur weil jetzt eine neue Schiene für das OA15 herausgekommen ist und du deshalb dieses Pistolenlamperl auf deine OA15 montieren kannst, wird das Lamperl selbst nicht verboten. Erst dann, wenn du es montierst. Gleiche Logik für Magazine..
Edit: bitte setze kein Schreiben auf. Warte mal auf den ersten Runderlass des Ministeriums zu diesem Thema. Damit sparst du den Beamten auch viel Arbeit und sie kommen auf keine blöden Ideen.