thatBigBen hat geschrieben:,,,Könnte interessant werden wenn man nach Ungarn oder Tschechien zu einem IPSC match will..
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Waffengesetz-Novelle – Frage zu Magazingrößen
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Re: Waffengesetz-Novelle – Frage zu Magazingrößen
doubleaction OG, Wien
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Re: Waffengesetz-Novelle – Frage zu Magazingrößen
Ja eben weil es nicht der österreichische Gesetzestext ist hab ich in die Richtung gedacht. Es könnten ja andere Länder durchaus diverse Repetierer als Kat B (schärfer) eingestuft haben. Ich denke eben dass die RL diese angesprochen hat. Was ich daraus folgere ist dass die erwähnten Repetierer für Österreich eben nur sehr eingeschränkte Relevanz haben weil die meisten bei uns eben nicht Kat B sind, sondern C. Deshalb wurde das villeicht auch bei der Umsetzung in Österreich nicht übernommen weil eben nicht relevant.hasgunz hat geschrieben:Also ehrlich, Repetierer die Kat. B sind mit einem Magazin?Standardname0815 hat geschrieben:Ich verstehe das eher so dass hier mit den Repetierwaffen solche gemeint sind die unter Kategorie B fallen, die Richtlinie also allgemein nur für Kat B gedacht war. Zb wären ja auch bei uns dem System nach Pumpguns Kat B, wenn sie nicht ganz verboten wären. Für solche Kat B Repetierwaffen würde die Richtline und damit die Magazinbeschränkung dann wohl an sich gelten.sic210 hat geschrieben:(...) sich im Besitz einer Ladevorrichtung befindet, die an halbautomatische Zentralfeuerwaffen oder Repetierwaffen montiert werden kann (...)[/i]
Ladevorrichtung ist so allgemein, dass es auf den ursprünglichen Konstruktionszweck für vollautomatische Waffen nicht ankommt.
Mainstream Pumpguns mit Magazin Vorrichtung gibt es erst seit Kurzem:
Sonst würde mir keine passende Waffe einfallen...
Vorallem: das ist nicht der österreichische Gesetzestext...
LG
Re: Waffengesetz-Novelle – Frage zu Magazingrößen
Repetierflinte, deshalb Kat. B (ist komplett Hirnverbrannt, genau wie die 90cm Mindestlänge).Hane hat geschrieben:Meine GooseGun ist ein Kat. B Repetierer.
Warum verstehe ich zwar nicht, aber Isso.
Diese wurden aber nie mit 10+ Magazinen ausgerüstet.
@Standardname0815
Zu der Gesetzeslage in anderen EU-Lndern kann ich leider nix sagen.
LG
Derjenige, der Freiheit für Sicherheit aufgibt, verliert am Ende beides.


Re: Waffengesetz-Novelle – Frage zu Magazingrößen
Das ist deine Vermutung. Vielleicht hat er das ganze Thema einfach nicht bedacht.Promo hat geschrieben:Der Gesetzgeber in Österreich hat sich ja auch etwas gedacht, wieso er dezidiert die Magazine für HALBautomatische Schusswaffen und nicht die Magazine für automatische Schusswaffen verboten hat.
Von deinen Beispielen mit FFW Magazinen etwas abzuleiten, ist spekulativ.
Aber wenn du vor hast es auszuprobieren kannst du ja davon berichten.
Obwohl so ein Magazin eine illegale Waffe sein soll, soll deren illegalen Besitz angeblich nicht so hart bestraft werden wie der Besitz von "klassischen" illegalen Waffen. Da war von einer Verwaltungsstrafe die Rede.
Vielleicht ist das dann mit einer Geldstrafe getan.
Aber irgendwie habe ich die Vermutung das sich das negativ auf die "Zuverlässigkeit" auswirken wird und ich würde sogar ein Waffenverbot nicht ausschließen.
Also ich werde das sicher nicht ausprobieren wollen.
Re: Waffengesetz-Novelle – Frage zu Magazingrößen
ich wuerde ueberhaupt mal gerne verstehen wie ein M A G A Z I N legistisch eine waffe sein soll?eXistenZ hat geschrieben: Obwohl so ein Magazin eine illegale Waffe sein soll ....
was eine waffe ist das ist im §1 des waffg geregelt
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Re: Waffengesetz-Novelle – Frage zu Magazingrößen
Das wird einer recht kreativen Auslegung bedürfen. Doch kann man froh sein, dass es beim Mag bleibt und nicht alles A ohne Ausnahmen wird.
Re: Waffengesetz-Novelle – Frage zu Magazingrößen
Promo hat Recht, der Gesetzgeber hat sich hier etwas gedacht. Er hat die Verwendung großer Magazine in halbautomatischen Waffen beschränkt. In Kat A Waffen ist das ohnehin hinfällig, für Kat C Waffen nicht relevant und in den meisten Fällen für Kat B nicht kompatibel.
Auskunft BMI, dezitiert nachgefragt. Wers nicht glauben möchte soll's halt nicht glauben. Es gibt keine Lösung die alle Facetten und Möglichkeiten abdeckt. Heute haben wir eben Glück, wen störts?
Auskunft BMI, dezitiert nachgefragt. Wers nicht glauben möchte soll's halt nicht glauben. Es gibt keine Lösung die alle Facetten und Möglichkeiten abdeckt. Heute haben wir eben Glück, wen störts?
Re: Waffengesetz-Novelle – Frage zu Magazingrößen
mag schon sein dass sie das wollentitan hat geschrieben: Auskunft BMI, dezitiert nachgefragt.
aber es muss halt auch im text so geregelt sein
ich versuch seit einiger zeit von meiner waffenbehoerde zu einer anderen sache auskunft zu bekommen die komplett bloedsinnig und sicher so nicht gewollt ist
kein bild kein ton bisher ...
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Re: Waffengesetz-Novelle – Frage zu Magazingrößen
Ich werde auf jeden Fall ein Schreiben verfassen, es muss alles genau erklärt werden für den normalen Bürger, aktuell ist vieles unklar. Ist mein R94 Magazin Kat. A ? Aktuell wahrscheinlich nicht weil AKM und R94 kompatibel, was aber wenn ein legaler AKM Halbautomat auf den Markt kommt, wird daslegale 30 Schuss AKM Magazin dann zum verbotenen >10 Schuss Kat. B Langwaffenmagazin ? Es sind schon viele Dinge illegal geworden, die ewig legal waren (Dekowaffen etc.). Das sind alles so Fragen die beantwortet werden müssen, wenn man schon solche Gesetze macht.
Re: Waffengesetz-Novelle – Frage zu Magazingrößen
Danke für die Bestätigungtitan hat geschrieben:Promo hat Recht, der Gesetzgeber hat sich hier etwas gedacht. Er hat die Verwendung großer Magazine in halbautomatischen Waffen beschränkt. In Kat A Waffen ist das ohnehin hinfällig, für Kat C Waffen nicht relevant und in den meisten Fällen für Kat B nicht kompatibel.
Auskunft BMI, dezitiert nachgefragt. Wers nicht glauben möchte soll's halt nicht glauben. Es gibt keine Lösung die alle Facetten und Möglichkeiten abdeckt. Heute haben wir eben Glück, wen störts?

A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.
Re: Waffengesetz-Novelle – Frage zu Magazingrößen
Analog Gewehrscheinwerfer: wenn du dir ein Pistolenlamperl gekauft hast, weil du es auf deine Glock montiert hast, kein Problem. Nur weil jetzt eine neue Schiene für das OA15 herausgekommen ist und du deshalb dieses Pistolenlamperl auf deine OA15 montieren kannst, wird das Lamperl selbst nicht verboten. Erst dann, wenn du es montierst. Gleiche Logik für Magazine..yoda hat geschrieben:Ich werde auf jeden Fall ein Schreiben verfassen, es muss alles genau erklärt werden für den normalen Bürger, aktuell ist vieles unklar. Ist mein R94 Magazin Kat. A ? Aktuell wahrscheinlich nicht weil AKM und R94 kompatibel, was aber wenn ein legaler AKM Halbautomat auf den Markt kommt, wird daslegale 30 Schuss AKM Magazin dann zum verbotenen >10 Schuss Kat. B Langwaffenmagazin ? Es sind schon viele Dinge illegal geworden, die ewig legal waren (Dekowaffen etc.). Das sind alles so Fragen die beantwortet werden müssen, wenn man schon solche Gesetze macht.
Edit: bitte setze kein Schreiben auf. Warte mal auf den ersten Runderlass des Ministeriums zu diesem Thema. Damit sparst du den Beamten auch viel Arbeit und sie kommen auf keine blöden Ideen.
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Re: Waffengesetz-Novelle – Frage zu Magazingrößen
Diese Lösung wurde in einem deutschen AR15 Forum präsentiert....


Re: Waffengesetz-Novelle – Frage zu Magazingrößen
Logisch wäre es, aber ob das dann wirklich so ist weiß niemand. Werde auf jeden Fall mal auf diesen Runderlass warten, die Übergangsfrist gibt einem Zeit, was dann noch ungeklärt ist werde ich fragen, wenn man es nicht schwarz auf weiß hat, wird man im Ernstfall schlechte Karten haben.Promo hat geschrieben: Analog Gewehrscheinwerfer: wenn du dir ein Pistolenlamperl gekauft hast, weil du es auf deine Glock montiert hast, kein Problem. Nur weil jetzt eine neue Schiene für das OA15 herausgekommen ist und du deshalb dieses Pistolenlamperl auf deine OA15 montieren kannst, wird das Lamperl selbst nicht verboten. Erst dann, wenn du es montierst. Gleiche Logik für Magazine..
Edit: bitte setze kein Schreiben auf. Warte mal auf den ersten Runderlass des Ministeriums zu diesem Thema. Damit sparst du den Beamten auch viel Arbeit und sie kommen auf keine blöden Ideen.
Was mich auch interessiert ist, ab wann ein Receiver ein Receiver ist, in den USA gibt es z.B.: 80% Receiver im Handel, solange nur eine einzige Bohrung fehlt ist ein Receiver nicht verwendungsfähig. Bei den Magazinen ist es das Selbe, die Magazinbestandteile dürften der Logik nach nicht betroffen sein, weil es kein verwendbares Magazin ist, aber er weiß ob es dann wirklich so gehandhabt wird ?
Re: Waffengesetz-Novelle – Frage zu Magazingrößen
Bitte pass auf bei den US Regelungen. Bei denen ist immer der Receiver das waffenrechtlich relevante Teil. Das darfst du nicht auf Österreich umlegen.
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Re: Waffengesetz-Novelle – Frage zu Magazingrößen
Es würde mich auch interessieren, wie es mit der Verwendung von Begrenzern aussieht? Damit können de-facto nur noch 10 Schuss in ein Magazin eingeführt werden, somit wäre es unter der 30 Schuss definition. Hier sollte mal genauer nachgefragt werden.
From My Cold, Dead Hands