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Dynamische Bewerbe und HiCaps ab 2019
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Dynamische Bewerbe und HiCaps ab 2019
Nach all den vielen Diskussionen vielleicht eine alternative Frage,
aber darf man nun bei dynamischen Bewerben mit seinem HA nur noch mit dem 10er Mag antreten oder jetzt schon ganz böse?
aber darf man nun bei dynamischen Bewerben mit seinem HA nur noch mit dem 10er Mag antreten oder jetzt schon ganz böse?
Re: Dynamische Bewerbe und HiCaps ab 2019
Ich versuche mal für die Lichtgestalt Licht in die Sache zu bringen.
Zuerst einmal würde ich dazu raten die Ausschreibung/Einladung zu dem jeweiligen Bewerb zu lesen. Das ist sicher aufschlussreich. Grundsätzlich gehe ich aber davon aus, dass es dzt. eigentlich keinen vernünftigen, nachvollziehbaren und/oder rechtlichen Grund gibt, weshalb man nur noch mit 10er Magazinen antreten soll dürfen bzw. warum Magazine mit mehr Fassungsvermögen (Stichwort Altbestand) jetzt schon "ganz böse" sein sollen.
In ein paar Jahren wo die Zahl der Schützen die nur noch 10er Magazine besitzen (also ohne Altbestand sind) immer mehr wird und diese Schützen dann mit ihren 10er Magazinen im Nachteil sind, kann es durchaus vorkommen, dass Veranstalter den jeweiligen Bewerb auf 10er Magazine beschränken. Wobei es auch da immer noch die "Sportschützen"-Option (auch dann noch Hi-Caps Mags) gibt. Nur weiß da noch niemand wie das genau definiert sein wird!

Zuerst einmal würde ich dazu raten die Ausschreibung/Einladung zu dem jeweiligen Bewerb zu lesen. Das ist sicher aufschlussreich. Grundsätzlich gehe ich aber davon aus, dass es dzt. eigentlich keinen vernünftigen, nachvollziehbaren und/oder rechtlichen Grund gibt, weshalb man nur noch mit 10er Magazinen antreten soll dürfen bzw. warum Magazine mit mehr Fassungsvermögen (Stichwort Altbestand) jetzt schon "ganz böse" sein sollen.
In ein paar Jahren wo die Zahl der Schützen die nur noch 10er Magazine besitzen (also ohne Altbestand sind) immer mehr wird und diese Schützen dann mit ihren 10er Magazinen im Nachteil sind, kann es durchaus vorkommen, dass Veranstalter den jeweiligen Bewerb auf 10er Magazine beschränken. Wobei es auch da immer noch die "Sportschützen"-Option (auch dann noch Hi-Caps Mags) gibt. Nur weiß da noch niemand wie das genau definiert sein wird!
Ihr nennt mich Menschenfeind, weil ich Gesellschaft meide, Ihr irret euch, ich liebe sie.
Doch um die Menschen nicht zu hassen, muss ich den Umgang unterlassen.
(Caspar David Friedrich 1774-1840)
Doch um die Menschen nicht zu hassen, muss ich den Umgang unterlassen.
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Re: Dynamische Bewerbe und HiCaps ab 2019
Vielen Dank, also rechtlich noch kein Problem.


Re: Dynamische Bewerbe und HiCaps ab 2019
Rechtlich mMn. zumindest dzt. kein Problem.Lichtgestalt hat geschrieben:Vielen Dank, also rechtlich noch kein Problem.
Ihr nennt mich Menschenfeind, weil ich Gesellschaft meide, Ihr irret euch, ich liebe sie.
Doch um die Menschen nicht zu hassen, muss ich den Umgang unterlassen.
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Re: Dynamische Bewerbe und HiCaps ab 2019
Vorsicht, mit so gefährlichem Halbwissen!gunlove hat geschrieben:Ich versuche mal für die Lichtgestalt Licht in die Sache zu bringen.![]()
Zuerst einmal würde ich dazu raten die Ausschreibung/Einladung zu dem jeweiligen Bewerb zu lesen. Das ist sicher aufschlussreich. Grundsätzlich gehe ich aber davon aus, dass es dzt. eigentlich keinen vernünftigen, nachvollziehbaren und/oder rechtlichen Grund gibt, weshalb man nur noch mit 10er Magazinen antreten soll dürfen bzw. warum Magazine mit mehr Fassungsvermögen (Stichwort Altbestand) jetzt schon "ganz böse" sein sollen.
In ein paar Jahren wo die Zahl der Schützen die nur noch 10er Magazine besitzen (also ohne Altbestand sind) immer mehr wird und diese Schützen dann mit ihren 10er Magazinen im Nachteil sind, kann es durchaus vorkommen, dass Veranstalter den jeweiligen Bewerb auf 10er Magazine beschränken. Wobei es auch da immer noch die "Sportschützen"-Option (auch dann noch Hi-Caps Mags) gibt. Nur weiß da noch niemand wie das genau definiert sein wird!


Die HiCap Magazine sind verboten! Es besteht lediglich eine Übergangsfrist zum Melden des Besitzes. Sobald sie aber ohne Ausnahmebewilligung benutzt werden, hast du eine verbotene Waffe benutzt...

Und wieso soll der Begriff Sportschütze unklar sein? Schon seit der Begutachtung steht dieser fest! Er wurde lediglich noch leicht abgeändert... das Gesetz ist allerdings schon gültig!!

Re: Dynamische Bewerbe und HiCaps ab 2019
Ich frag mich nur wie man dem Gesetz gerecht werden soll, wenn man noch gar nicht weiß wie, wo, was, wann zu melden ist...Schmidl hat geschrieben:Vorsicht, mit so gefährlichem Halbwissen!gunlove hat geschrieben:Ich versuche mal für die Lichtgestalt Licht in die Sache zu bringen.![]()
Zuerst einmal würde ich dazu raten die Ausschreibung/Einladung zu dem jeweiligen Bewerb zu lesen. Das ist sicher aufschlussreich. Grundsätzlich gehe ich aber davon aus, dass es dzt. eigentlich keinen vernünftigen, nachvollziehbaren und/oder rechtlichen Grund gibt, weshalb man nur noch mit 10er Magazinen antreten soll dürfen bzw. warum Magazine mit mehr Fassungsvermögen (Stichwort Altbestand) jetzt schon "ganz böse" sein sollen.
In ein paar Jahren wo die Zahl der Schützen die nur noch 10er Magazine besitzen (also ohne Altbestand sind) immer mehr wird und diese Schützen dann mit ihren 10er Magazinen im Nachteil sind, kann es durchaus vorkommen, dass Veranstalter den jeweiligen Bewerb auf 10er Magazine beschränken. Wobei es auch da immer noch die "Sportschützen"-Option (auch dann noch Hi-Caps Mags) gibt. Nur weiß da noch niemand wie das genau definiert sein wird!![]()
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Die HiCap Magazine sind verboten! Es besteht lediglich eine Übergangsfrist zum Melden des Besitzes. Sobald sie aber ohne Ausnahmebewilligung benutzt werden, hast du eine verbotene Waffe benutzt...![]()
Und wieso soll der Begriff Sportschütze unklar sein? Schon seit der Begutachtung steht dieser fest! Er wurde lediglich noch leicht abgeändert... das Gesetz ist allerdings schon gültig!!
Den Altbestand wird man schätze ich bis zum Ende der Meldefrist ohne eine solche Meldung benutzen können, ohne dass dir die Behörde wegen der bösen Kat. A auf die Finger klopft.
Re: Dynamische Bewerbe und HiCaps ab 2019
um es vom Halbwissen abzuheben wäre es gut, das zu präzisieren denke ichSchmidl hat geschrieben:Vorsicht, mit so gefährlichem Halbwissen!![]()
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Ab welchem Tag / Datum und aus welchem §/Ziffer/etc des neuen WaffG hast Du es?Schmidl hat geschrieben:Die HiCap Magazine sind verboten!
Ab welchem Tag / Datum kann man melden und bis wann muss man spätestens melden und aus welchem §/Ziffer/etc des neuen WaffG hast Du es?Schmidl hat geschrieben:Es besteht lediglich eine Übergangsfrist zum Melden des Besitzes.
Ab welchem Tag / Datum und aus welchem §/Ziffer/etc des neuen WaffG hast Du es?Schmidl hat geschrieben:Sobald sie aber ohne Ausnahmebewilligung benutzt werden, hast du eine verbotene Waffe benutzt
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dvc & AA

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- burggraben
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Re: Dynamische Bewerbe und HiCaps ab 2019
Und woraus genau leitest du das obige "Vollwissen" ab? Insbesondere die Unterscheidung zwischen Benutzung und Besitz die du machst erscheint mir fragwürdig. Wenn sie innerhalb der Übergangsfrist ohne Ausnahmebewilligung nicht benutzt werden dürften, dann dürfte man sie wohl auch nicht besitzen. Genau wissen tut es noch keiner, weil die Praxis erst in Verordnung und Erlässen geregelt werden muss. Deine Variante erscheint mir aber auch nur als Halbwissen, und sogar als eher wackliges Halbwissen.Schmidl hat geschrieben:Vorsicht, mit so gefährlichem Halbwissen!![]()
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Die HiCap Magazine sind verboten! Es besteht lediglich eine Übergangsfrist zum Melden des Besitzes. Sobald sie aber ohne Ausnahmebewilligung benutzt werden, hast du eine verbotene Waffe benutzt...![]()
Die Magazine sind ab dem ersten Tag verboten, das ist soweit klar. Aber vom Wortlaut des Gesetzes her würde ich die Trennlinie eher bei neuen Magazinen / Altbestand ziehen, nicht zwischen Besitz und Benutzung vom Altbestand so wie du. Sprich neue verbotene Magazine kaufen / importieren geht nicht. Deinen legal besessenen Altbestand kann du aber weiter besitzen und benutzen, sowohl vor als auch nach der Meldung. Wie gesagt, genau weiss es keiner, aber so würde ich das in der Praxis umsetzen.
Re: Dynamische Bewerbe und HiCaps ab 2019
Magazine sind erst ab 14.12.2019 verboten! Ab diesem Datum zwei Jahre Meldefrist.
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Re: Dynamische Bewerbe und HiCaps ab 2019
Par. 17 Abs 1 Zi 7 und 8m_a_d hat geschrieben:um es vom Halbwissen abzuheben wäre es gut, das zu präzisieren denke ichSchmidl hat geschrieben:Vorsicht, mit so gefährlichem Halbwissen!![]()
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Kann doch jeder selbst nachlesen imneuen WaffG! Wurde mit BGBla 97 am 22.12 verlautbart...
Ab welchem Tag / Datum und aus welchem §/Ziffer/etc des neuen WaffG hast Du es?Schmidl hat geschrieben:Die HiCap Magazine sind verboten!
Sofort ab Gültigkeit des Gesetzes! Dieser Teil ab 14.12.2019. Damit ist eine Übergangsfrist gleich inkludiert![]()
Par. 17: verbotene Waffen Abs 1 Zi 9 und 10
Ab welchem Tag / Datum kann man melden und bis wann muss man spätestens melden und aus welchem §/Ziffer/etc des neuen WaffG hast Du es?Schmidl hat geschrieben:Es besteht lediglich eine Übergangsfrist zum Melden des Besitzes.
ab14.12 gilt auch der Teil mit den Magazinen. Die Übergangsfrist scheint gleich inkludiert zu sein...
Ab welchem Tag / Datum und aus welchem §/Ziffer/etc des neuen WaffG hast Du es?Schmidl hat geschrieben:Sobald sie aber ohne Ausnahmebewilligung benutzt werden, hast du eine verbotene Waffe benutzt
Zuletzt geändert von Schmidl am Mi 2. Jan 2019, 15:35, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Dynamische Bewerbe und HiCaps ab 2019
Und genau deswegen, weil es derzeit noch keine Verordnung bzw Erlässe dazu gibt, gilt das Gesetz nach Punkt und Beistrich!!burggraben hat geschrieben:Und woraus genau leitest du das obige "Vollwissen" ab? Insbesondere die Unterscheidung zwischen Benutzung und Besitz die du machst erscheint mir fragwürdig. Wenn sie innerhalb der Übergangsfrist ohne Ausnahmebewilligung nicht benutzt werden dürften, dann dürfte man sie wohl auch nicht besitzen. Genau wissen tut es noch keiner, weil die Praxis erst in Verordnung und Erlässen geregelt werden muss. Deine Variante erscheint mir aber auch nur als Halbwissen, und sogar als eher wackliges Halbwissen.Schmidl hat geschrieben:Vorsicht, mit so gefährlichem Halbwissen!![]()
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Die HiCap Magazine sind verboten! Es besteht lediglich eine Übergangsfrist zum Melden des Besitzes. Sobald sie aber ohne Ausnahmebewilligung benutzt werden, hast du eine verbotene Waffe benutzt...![]()
Die Magazine sind ab dem ersten Tag verboten, das ist soweit klar. Aber vom Wortlaut des Gesetzes her würde ich die Trennlinie eher bei neuen Magazinen / Altbestand ziehen, nicht zwischen Besitz und Benutzung vom Altbestand so wie du. Sprich neue verbotene Magazine kaufen / importieren geht nicht. Deinen legal besessenen Altbestand kann du aber weiter besitzen und benutzen, sowohl vor als auch nach der Meldung. Wie gesagt, genau weiss es keiner, aber so würde ich das in der Praxis umsetzen.
Wo du persönlich eine Trennung ziehst ist mehr als fraglich und schwerst bedenklich! Wer öfters mit Gesetzen zu tun hat, weiss wie diese zu lesen sind! Wieso sollte man den Altbestand weiter nutzen können, nur weil man es meldet? Lies das Gesetz, bevor du so nen Blödsinn verbreitest!!

- burggraben
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Re: Dynamische Bewerbe und HiCaps ab 2019
Die Meldung des Altbestands hat genau den Sinn, dass du weiter in Zukunft unbeschränkt weiter nutzen darfst. Was genau daran ist Blödsinn?Schmidl hat geschrieben:Wieso sollte man den Altbestand weiter nutzen können, nur weil man es meldet? Lies das Gesetz, bevor du so nen Blödsinn verbreitest!!
Aber darum gings ja gar nicht in der Fragestellung. Es ging um Besitz / Nutzung vor der Meldung.
- burggraben
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Re: Dynamische Bewerbe und HiCaps ab 2019
Kann ich jetzt nicht so stehenlassen und würd mal behaupten das ist falsch. Die Übergangsfrist ist nicht "gleich inkludiert". Auf welchem § berufst du dich hier?Schmidl hat geschrieben:Sofort ab Gültigkeit des Gesetzes! Dieser Teil ab 14.12.2019. Damit ist eine Übergangsfrist gleich inkludiert![]()
Par. 17: verbotene Waffen Abs 1 Zi 9 und 10
Ich sage die Übergangsfrist beträgt zwei Jahre und beginnt für die Teilbereiche die es betrifft erst dann zu laufen wenn die entsprechenden § im Dezember 2019 in Kraft treten. Quelle: §58 (13)
Zitat aus der Regierungsvorlage:
Für Menschen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens gemäß § 62
Abs. 21 verbotene Waffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 7 bis 11 rechtmäßig besitzen, ist
der Besitz dieser verbotenen Waffen weiterhin zulässig, wenn die Betroffenen
dies der Behörde innerhalb von zwei Jahren ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens
gemäß § 62 Abs. 21 melden
Re: Dynamische Bewerbe und HiCaps ab 2019
Derart herablassend, unhöflich und besserwisserisch aufzutreten ist per se schon ein Problem. Richtig unangenehm wird es, wenn dann die derart penetrant vorgetragenen Behauptungen auch noch so an der Materie vorbeigehen. Bis 14.12.2019 ändert sich noch nichts bezüglich "hi-cap" Magazinen. Ab 14.12.2019 hat man zwei Jahre Zeit, sie zu melden. Auch in diesen zwei Jahren ändert sich praktisch noch nichts. Ab dem 14.12.2021 sind derartige Magazine dann Kat A - bis dahin wird aber sehr viel Wasser die Donau hinabfließen und wir werden Dank dieses Forums sehr viel Erfahrungswerte anhäufen.Schmidl hat geschrieben: Lies das Gesetz, bevor du so nen Blödsinn verbreitest!!
Würde deinen Auftritt in diesem Topic jetzt Mal als gehörig misslungen bezeichnen.
Und ganz abgesehen vom fachlichen Griff ins Klo möchte ich dich auffordern, einen anständigen "Ton" zu wahren.
Re: Dynamische Bewerbe und HiCaps ab 2019
Da muss ich dir recht geben! Das mit der Übergangsfrist ab 12/2019 war mir nicht in Erinnerung. Weiss es auswendig nicht bis ins kleinsteDetail!burggraben hat geschrieben:Kann ich jetzt nicht so stehenlassen und würd mal behaupten das ist falsch. Die Übergangsfrist ist nicht "gleich inkludiert". Auf welchem § berufst du dich hier?Schmidl hat geschrieben:Sofort ab Gültigkeit des Gesetzes! Dieser Teil ab 14.12.2019. Damit ist eine Übergangsfrist gleich inkludiert![]()
Par. 17: verbotene Waffen Abs 1 Zi 9 und 10
Ich sage die Übergangsfrist beträgt zwei Jahre und beginnt für die Teilbereiche die es betrifft erst dann zu laufen wenn die entsprechenden § im Dezember 2019 in Kraft treten. Quelle: §58 (13)
Zitat aus der Regierungsvorlage:Für Menschen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens gemäß § 62
Abs. 21 verbotene Waffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 7 bis 11 rechtmäßig besitzen, ist
der Besitz dieser verbotenen Waffen weiterhin zulässig, wenn die Betroffenen
dies der Behörde innerhalb von zwei Jahren ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens
gemäß § 62 Abs. 21 melden
Du musst bei dem von dir zitierten Gesetzestext allerdings zwischen Besitz und Benutzung unterscheiden! Heisst du wirst nur nicht enteignet! Für die Benutzung musst du trotzdem die neuen Voraussetzungen erfüllen!