Jo_Kux hat geschrieben:Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Bank zu einer scharfen FFW innerhalb ihrer Geschäftsräume JA gesagt hat.
Beim besten Willen nicht.
Bei der Kontrolle würd ich echt gern das Gesicht der Beamten sehen, wenn du ihnen sagst, dass die Waffe "Wo anders" liegt.
Ich glaub eher da pflanzt uns wer

Scharf ist ein Chilli, was soll bitte eine scharfe FFW sein
Außerdem zählt was in den Mietbedingungen steht. Hier ein Beispiel:
4. Verantwortlichkeit für den Safeinhalt.
(1) Die Vermieterpflichten der Bank erstrecken sich nicht auf die von dem Mieter im Safe verwahrten Sachen. Die Bank
nimmt vom Safeinhalt keine Kenntnis Der Mieter hat selbst dafür zu sorgen, dass der Safeinhalt nicht durch mangelhafte
Verwahrung seitens des Mieters oder zufolge seiner Beschaffenheit Schaden erleidet.
(2) Der Mieter darf den Safe nicht zur Aufbewahrung von gefährlichen (insbesondere leicht entflammbare) Sachen
benutzen. Er haftet für jeden aus der missbräuchlichen Benutzung des Safes entstehenden Schaden auch dann, wenn er die
gefährliche Beschaffenheit der aufbewahrten Sachen fahrlässig nicht kannte oder hätte kennen müssen. Um die Einhaltung
der Sicherheitsvorschriften zu überprüfen, ist die Bank berechtigt, aber nicht verpflichtet, in Gegenwart des Mieters
jederzeit Einsicht in den Inhalt des Faches und der Kassette zu nehmen.