In nem guten und großen Verein bin ich schon seit zwei Jahren, nur bin ich Wiener, da könnte es etwas happig werden.hmg382 hat geschrieben:Naja, das ist ja alles (2b) ... wenn in deiner BH keine AWN sitzen und dein Obmann/OSM im Verein einen gut begründeten Schrieb aufsetzt, dann steht einer Erweiterung nach (2) nichts im Wege:hasgunz hat geschrieben:Also NUR 15 Jahre bis ich 9 Plätze hab...![]()
Wennst natürlich nicht dem Schießsport gem. 11b nachgehst, dann geht nur (2b).[...] Unabhängig davon darf eine größere Anzahl, auch wenn eine weitere Bewilligung ausgestellt wird, nur erlaubt werden, sofern auch hierfür eine Rechtfertigung glaubhaft gemacht wird. Als solche Rechtfertigung gelten insbesondere die Ausübung der Jagd oder des Schießsports im Sinne des § 11b sowie das Sammeln von Schusswaffen.
2 Kollegen haben vor ca. 1,5 Jahren nach 3 Monaten Vereinsmitglieschaft von 2 auf 10 erweitert. Ohne Probleme. Möglich ist alles. Und ich lese jetzt aus dem neuen Gesetzestext nichts heraus, was dem entgegenstehen würde (außer natürlich übereifrige AWN-BHs etc.).
Naja, ich werde mal nachfragen, ob sich da was ergeben könnte...
LG