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von gewo » Do 17. Jan 2019, 10:30
MikeD hat geschrieben: Do 17. Jan 2019, 08:26
Wieso, ist doch super, somit ist es für Kat. B Waffen kein Problem, da diese ja auf Grund einer waffenrechtlichen Bewilligung besessen und mitgeführt (transportiert oder mit WP geführt) werden.
naja
wenns wirklich nur fuer das fuehren gilt ..
muss man halt vor dem betreten oder befahren einer waffenverbotszone die bis dahin transportierte kat B waffe rausholen durchladen und zugriffsbereit halten
denn sonst waere es ja kein fuehren sondern ein transportieren
und ob man transportieren darf ist ja unklar ... fuehren ist jedenfalls erlaubt

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