Es geht hier um rechtliche Angelegenheiten. Entweder man drueckt sich exakt aus und kennt sich aus - wie zB gewo oder die studierten Juristen - oder man sagt einfach mal nicht, was man sich halt irgendwie so zusammenreimt. Wenn ich mich nicht auskenne, dann gebe ich meinen Senf nicht ab. Ich habe die Gesetzestext gepostet und daraufhin wurde dem einfach widersprochen.Trijikon hat geschrieben: ↑Mo 21. Jan 2019, 14:51
Ich glaube das er sich nur falsch ausdrückt denn:
Fakt:
die Behörde sieht nur das du zB 30 Langwaffen hast aber nicht das du sie auf 2 Wohnsitze aufgeteilt hast.
Wahrscheinlich werden sie dich zumindest befragen wo und wie du sie aufbewahrst.
LG Wolfgang
Bei einer medizinischen Frage werden doch auch nicht so viele "Meinungen" kommen sondern hard facts, die man noetigenfalls auch untermauern kann.
Zu Deiner Frage: Ja die Behoerde kann mich ja fragen, wo und wie ich aufbewahre wenn sie das tun will. Ich muss meiner Meldepflicht bei 20 Waffen im raeuml. Naeheverhaeltnis nachkommen, was die Behoerde macht oder machen muss steht auf einem anderen Blatt.
Wenn die Frage kommt, dann verweise ich auf den 2. WS und die Sache ist gegessen.
Bei mir kamen auch schon Polizisten zur 5-jaehrigen WBK ueberpruefung an den neu gemeldeten HWS. Hab bei der Tuere schon gesagt, dass die Waffen am NWS gelagert werden und Aufwiedersehen.