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Gemeinsame Verwahrung Kategorie A, B, C und D
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Gemeinsame Verwahrung Kategorie A, B, C und D
Hallo,
ich weiß es gibt schon sehr viele Threads zum Thema "Verwahrung" und ich habe mir auch schon viele davon durchgelesen.
Ich habe verstanden dass man in einem Haus mit soliden Fenstern und Hauseingangtüre Kategorie C+D Waffen in einem einfachen Kasten/Spind verwahren kann, sofern die Kombination des Vorhängeschlosses nur berechtigten Personen bekannt ist und der Kasten/Spind gegen "wegtragen" zB durch Anschrauben gesichert ist.
Das gleiche gilt auch für Kategorie B, wobei hier der Kreis der "Berechtigten" natürlich kleiner ist.
Sehe ich es richtig, dass es rechtlich zulässig wäre in einem Haus mit ensprechender Außensicherung (s.o.) Kategorie A, B, C und D Waffen (inkl. Munition) gemeinsam in einem einfachen, verschraubten Spind mit Vorhängeschloß zu verwahren? Also zB AUG, Glock, Repetierbüchse und Bockflinte?
Bitte jetzt keine Diskussion ob das sinnvoll ist oder nicht. Es ist mehr eine akademische Frage und mich würde interessieren ob es hier ev. schon eine Rechtssprechung gibt die ich nicht gefunden habe...
ich weiß es gibt schon sehr viele Threads zum Thema "Verwahrung" und ich habe mir auch schon viele davon durchgelesen.
Ich habe verstanden dass man in einem Haus mit soliden Fenstern und Hauseingangtüre Kategorie C+D Waffen in einem einfachen Kasten/Spind verwahren kann, sofern die Kombination des Vorhängeschlosses nur berechtigten Personen bekannt ist und der Kasten/Spind gegen "wegtragen" zB durch Anschrauben gesichert ist.
Das gleiche gilt auch für Kategorie B, wobei hier der Kreis der "Berechtigten" natürlich kleiner ist.
Sehe ich es richtig, dass es rechtlich zulässig wäre in einem Haus mit ensprechender Außensicherung (s.o.) Kategorie A, B, C und D Waffen (inkl. Munition) gemeinsam in einem einfachen, verschraubten Spind mit Vorhängeschloß zu verwahren? Also zB AUG, Glock, Repetierbüchse und Bockflinte?
Bitte jetzt keine Diskussion ob das sinnvoll ist oder nicht. Es ist mehr eine akademische Frage und mich würde interessieren ob es hier ev. schon eine Rechtssprechung gibt die ich nicht gefunden habe...
Re: Gemeinsame Verwahrung Kategorie A, B, C und D
Ja, geht so.
WaffG normiert, dass Schusswaffen und Munition sicher zu verwahren sind. Paragraph 18 regelt dabei eindeutig, dass fuer Kriegsmaterial die Bestimmungen des Paragraph 16a (Verwahrung von Schusswaffen) analog gilt.
Wenn Du also die Verwahrung sicherstellst gem. WaffG dann darfst Du auch alles zusammen verwahren.
WaffG normiert, dass Schusswaffen und Munition sicher zu verwahren sind. Paragraph 18 regelt dabei eindeutig, dass fuer Kriegsmaterial die Bestimmungen des Paragraph 16a (Verwahrung von Schusswaffen) analog gilt.
Wenn Du also die Verwahrung sicherstellst gem. WaffG dann darfst Du auch alles zusammen verwahren.
Re: Gemeinsame Verwahrung Kategorie A, B, C und D
der (angeschraubte) blechspind ist so ziemlich das minimum fuer kat Bfast12 hat geschrieben: ↑Mo 21. Jan 2019, 21:49Sehe ich es richtig, dass es rechtlich zulässig wäre in einem Haus mit ensprechender Außensicherung (s.o.) Kategorie A, B, C und D Waffen (inkl. Munition) gemeinsam in einem einfachen, verschraubten Spind mit Vorhängeschloß zu verwahren? Also zB AUG, Glock, Repetierbüchse und Bockflinte? Bitte jetzt keine Diskussion ob das sinnvoll ist oder nicht. Es ist mehr eine akademische Frage und mich würde interessieren ob es hier ev. schon eine Rechtssprechung gibt die ich nicht gefunden habe...
und nur moeglich wenn
- ordentliche aussensicherung (mind. so gut wie die anderen objekte in der gegend)
- keine sonstigen gefahrenerhoehenden umstaende (wohngemeinschaft ect)
fuer kat A trau ich mir nix zu sagen
die verwahrungsart hat der "gefaehrlichkeit der waffen" angemessen zu sein
da waffen nicht gefaehrlich sind gehe ich davon aus die meinen die kategorien
also kat C/D blechspind kein problem
kat B blechspind wenn rahmenbedingungen passen ok
kat A ... kann sein dass da ein blechspind schon ein no-go ist (wir reden jetzt alle von den "zukuenftigen Kat B die beim anstecken vom phoesen phoesen 30schuss magazin kat A werden", gell, und nicht von ausnahmegenehmigungen nach §17 ...)
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
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Re: Gemeinsame Verwahrung Kategorie A, B, C und D
Ich denke gewo bezieht sich auf § 3 (2) der 2. Waffengesetz-Durchführungsverordnung.
Danke für die Antworten. Für die "neuen" Kategorie A Waffen ist das wohl eine weitere offene Frage.
Nur aus Interesse: wie wäre der Fall heute bei einer Altbestand-Vorderschaftrepetierflinte? Da müsste es doch auch Erfahrungswerte geben..
Edit: nat. Flinte statt Büchse
Danke für die Antworten. Für die "neuen" Kategorie A Waffen ist das wohl eine weitere offene Frage.
Nur aus Interesse: wie wäre der Fall heute bei einer Altbestand-Vorderschaftrepetierflinte? Da müsste es doch auch Erfahrungswerte geben..
Edit: nat. Flinte statt Büchse
Zuletzt geändert von fast12 am Di 22. Jan 2019, 05:43, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Gemeinsame Verwahrung Kategorie A, B, C und D
Bei § 18 Genehmigungen wird idR im Bescheid eine bestimmte Verwahrung vorgeschrieben (wenn nicht schon der Antragsteller von vornherein die Verwahrmethode benennt); mir ist ein Bescheid bekannt, wonach beispielsweise der Verschluss nicht in der Waffe sein darf bzw. woanders gelagert werden muss. § 17 gibt es keine zusätzlichen Auflagen, sofern nicht durch einen Bescheid vorgeschrieben.
Ich möchte an dieser Stelle aber zusätzlich anmerken, dass es wohl sehr selten wäre, wenn in einem gemeinsamen Haushalt mehrere Personen leben, die alle die gleiche § 17/18 Genehmigung haben und daher Waffen der Kategorie A gemeinsam verwahren können. Eine Waffe der Kategorie A ist vor Zugriff von nicht berechtigten Personen zu schützen, also jede Person die nicht eine entsprechende Genehmigung hat.
Ich möchte an dieser Stelle aber zusätzlich anmerken, dass es wohl sehr selten wäre, wenn in einem gemeinsamen Haushalt mehrere Personen leben, die alle die gleiche § 17/18 Genehmigung haben und daher Waffen der Kategorie A gemeinsam verwahren können. Eine Waffe der Kategorie A ist vor Zugriff von nicht berechtigten Personen zu schützen, also jede Person die nicht eine entsprechende Genehmigung hat.
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.
Re: Gemeinsame Verwahrung Kategorie A, B, C und D
Hallihallo,
möchte nicht extra wieder etwas anfangen.. daher würde ich mich hier gern anhängen..
Zum Thema Verwahrung seit dem 14.12.19
Ausgangspunkt Ehegatten beide im Besitz von
- WBK/Pass
- Halbautomaten Kat B
- zugehörige Magazine die diesen zu Kat A machen
- sowie div weitere Kat B Waffen
Bis dato war doch ein Urteil bekannt, welches besagte dass an Ehegatten keine überspitzen Anforderungen zu stellen wären und somit eine gemeinsame Verwahrung möglich machte...
wie sieht das denn nun bei der aktuellen Lage aus?
Bräuchte das Ehepaar nun eine getrennte Verwahrung oder ist die gemeinsame Verwahrung weiter zulässig da die gleichen Voraussetzungen gegeben?
möchte nicht extra wieder etwas anfangen.. daher würde ich mich hier gern anhängen..
Zum Thema Verwahrung seit dem 14.12.19
Ausgangspunkt Ehegatten beide im Besitz von
- WBK/Pass
- Halbautomaten Kat B
- zugehörige Magazine die diesen zu Kat A machen
- sowie div weitere Kat B Waffen
Bis dato war doch ein Urteil bekannt, welches besagte dass an Ehegatten keine überspitzen Anforderungen zu stellen wären und somit eine gemeinsame Verwahrung möglich machte...
wie sieht das denn nun bei der aktuellen Lage aus?
Bräuchte das Ehepaar nun eine getrennte Verwahrung oder ist die gemeinsame Verwahrung weiter zulässig da die gleichen Voraussetzungen gegeben?
Re: Gemeinsame Verwahrung Kategorie A, B, C und D
Dazu aus der Praxis: die LPD Wien hat kürzlich folgende Verwahrung im Rahmen eines Erweiterungsantrags (Beschreibung inkl Fotos) nicht beanstandet.gewo hat geschrieben: ↑Mo 21. Jan 2019, 22:45der (angeschraubte) blechspind ist so ziemlich das minimum fuer kat B
und nur moeglich wenn
- ordentliche aussensicherung (mind. so gut wie die anderen objekte in der gegend)
- keine sonstigen gefahrenerhoehenden umstaende (wohngemeinschaft ect)
fuer kat A trau ich mir nix zu sagen
die verwahrungsart hat der "gefaehrlichkeit der waffen" angemessen zu sein
da waffen nicht gefaehrlich sind gehe ich davon aus die meinen die kategorien
also kat C/D blechspind kein problem
kat B blechspind wenn rahmenbedingungen passen ok
kat A ... kann sein dass da ein blechspind schon ein no-go ist (wir reden jetzt alle von den "zukuenftigen Kat B die beim anstecken vom phoesen phoesen 30schuss magazin kat A werden", gell, und nicht von ausnahmegenehmigungen nach §17 ...)
Verwahrung mehrerer Kat B samt Magazinen und Munition im Rottner Gun5 Blechspind, dessen Schlüssel im Schlüsselsafe am Heizungsrohr. Wohnung im 3. OG (dh kein Einstieg durch Fenster möglich, ua mangels Balkonen am Haus), Wohnungstür WK3.
Ich bin gespannt, ob sie etwas dazu sagen, wenn in naher Zukunft mehrere dieser Waffen zu Kat A werden. Ich gehe davon aus, dass bei der Altbestandsmeldung dieses Thema unter den Tisch fällt (einfach weil andere Dinge im Fokus stehen) und ggf erst im Rahmen der Verwahrungskontrollen zur Sprache kommen wird (sofern bis dahin die Behörden eine Meinung zur Verwahrung von Kat A neu gefasst haben).
ASL - Verein - SSC Stetten
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Aussagen zu rechtlichen Inhalten sind lediglich meine persönliche Einschätzung und weder Rechtsberatung noch kundige Auskunft.
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Re: Gemeinsame Verwahrung Kategorie A, B, C und D
Also, dass man sein Verwahrungsgefäß anschrauben MUSS, ist mir neu. Ich habe einen Schrank mit etwa 140kg Gewicht (Schrank allein), der ist nach EU-Norm gemacht, das ist kein Blechspind, sondern so ein Teil mit recht dicken Wänden und einer umgehenden Verriegelung mit fetten Bolzen. Mir wurde gesagt, dass das nach österreichischer Gesetzeslage ausreicht und ich das Teil nicht noch in der schwierig zu bohrenden Wand der Altbau-Mietwohnung verankern müsste...?
Re: Gemeinsame Verwahrung Kategorie A, B, C und D
Muss man eh nicht.
Allerdings kann man aus Gesetz und Verordnung ableiten, dass die Waffen gegen Aneignung geschützt sein müssen, was die Mitnahme des Behältnisses umfasst
Eine Geldkassette, die irgendwo in der Wohnung herumsteht und die jeder einfach mitnehmen kann erfüllet diesen Schutz sicherlich nicht.
Ein von der Nationalbank ausgemusterter Tresor mit zehn Tonnen Gewicht höchstwahrscheinlich schon.
Über alles dazwischen entscheidet im Ernstfall ein Richter.
Wurde schon oft diskutiert:
viewtopic.php?t=30965
8 x 57 IS /// .357 Magnum /// 9mm Para /// .308 Win
Re: Gemeinsame Verwahrung Kategorie A, B, C und D
Ich möchte dazu eine Zusatzfrage stellen: Ich habe 3 Schränke. Alle sind als Waffen- oder Munitionsschränkne betitelt, also etwas mehr als normale Blechspinde wo man sonst nur das Arbeitsgewand hineinhängt.
Bei der Kontrolle vor Jahren wurde nur zur Verschraubung mit der Wand geraten, es jedoch nicht beanstandet.
Ich habe nun 2 Stahlbänder (2m lang, 8cm hoch, 0,5cm dick, also massiv) machen lassen und alle 3 Kästen oben und unten damit verschraubt. An der Wand stehen sie dadurch noch immer nicht (ich will das einfach nicht), aber sie hängen zusammen.
Die Kästen haben jeweils für die Wandbefestigung oben und unten ein Loch. Da geht die am Stahlband verschweisste Schraube rein und sind innen mit Sicherheitsmutter verschraubt.
Frage: Wird mir das die mögliche zukünftige Kritik ersparen? Die 3 Kästen sind jetzt zwar weiterhin nicht an der Wand verschraubt aber auseinander kriegt man sie jetzt auch nur mit schwerem Werkzeug - dann kann man sie gleich auch öffnen.
Bei der Kontrolle vor Jahren wurde nur zur Verschraubung mit der Wand geraten, es jedoch nicht beanstandet.
Ich habe nun 2 Stahlbänder (2m lang, 8cm hoch, 0,5cm dick, also massiv) machen lassen und alle 3 Kästen oben und unten damit verschraubt. An der Wand stehen sie dadurch noch immer nicht (ich will das einfach nicht), aber sie hängen zusammen.
Die Kästen haben jeweils für die Wandbefestigung oben und unten ein Loch. Da geht die am Stahlband verschweisste Schraube rein und sind innen mit Sicherheitsmutter verschraubt.
Frage: Wird mir das die mögliche zukünftige Kritik ersparen? Die 3 Kästen sind jetzt zwar weiterhin nicht an der Wand verschraubt aber auseinander kriegt man sie jetzt auch nur mit schwerem Werkzeug - dann kann man sie gleich auch öffnen.
Beste Grüße
Christoph
Christoph
Re: Gemeinsame Verwahrung Kategorie A, B, C und D
Persönliche Meinung: Solang plausibel argumentierbar ist, dass sie nicht mobil, dh im geschlossenen Zustand vom Aufstellungsort entfernbar sind, würde ich mir da keine Gedanken machen.
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Re: Gemeinsame Verwahrung Kategorie A, B, C und D
die frage wird im wesentlichen sein ob sie von zwei kräftigen Männern rausgetragen werden koennenchris01 hat geschrieben: ↑Do 23. Jan 2020, 11:23Ich möchte dazu eine Zusatzfrage stellen: Ich habe 3 Schränke. Alle sind als Waffen- oder Munitionsschränkne betitelt, also etwas mehr als normale Blechspinde wo man sonst nur das Arbeitsgewand hineinhängt.
Bei der Kontrolle vor Jahren wurde nur zur Verschraubung mit der Wand geraten, es jedoch nicht beanstandet.
Ich habe nun 2 Stahlbänder (2m lang, 8cm hoch, 0,5cm dick, also massiv) machen lassen und alle 3 Kästen oben und unten damit verschraubt. An der Wand stehen sie dadurch noch immer nicht (ich will das einfach nicht), aber sie hängen zusammen.
Die Kästen haben jeweils für die Wandbefestigung oben und unten ein Loch. Da geht die am Stahlband verschweisste Schraube rein und sind innen mit Sicherheitsmutter verschraubt.
Frage: Wird mir das die mögliche zukünftige Kritik ersparen? Die 3 Kästen sind jetzt zwar weiterhin nicht an der Wand verschraubt aber auseinander kriegt man sie jetzt auch nur mit schwerem Werkzeug - dann kann man sie gleich auch öffnen.
ab ca 150kg bis 180kg wird das wohl nicht mehr der fall sein
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