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Kurzwaffe und Schallmodulator
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Kurzwaffe und Schallmodulator
Nachdem ja jetzt Schalldämpfer für die Ausübung der Jagd erlaubt sind und das Führen einer Kurzwaffe zur Ausübing der Jagd auch, darf ich jetzt auf eine Kurzwaffe auch einen Schalldämpfer montieren oder nicht? Der §17 Abs. 3b WaffG hat ja keine Einschränkung oder??
Re: Kurzwaffe und Schallmodulator
Das ist korrekt.
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.
- Lindenwirt
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Re: Kurzwaffe und Schallmodulator
Hats schon wer probiert und einen SD gekauft bzw. eine Zusage eines Händlers das er einen SD für eine KW bekommt? (Ich traue dem Gesetz noch nicht so recht, wie es scheint ist ja alles irgendwie interpretierbar)
Re: Kurzwaffe und Schallmodulator
Ja.Lindenwirt hat geschrieben: ↑Fr 15. Feb 2019, 14:10Hats schon wer probiert und einen SD gekauft bzw. eine Zusage eines Händlers das er einen SD für eine KW bekommt? (Ich traue dem Gesetz noch nicht so recht, wie es scheint ist ja alles irgendwie interpretierbar)
Was willst du da am Gesetz interpretieren?
- Lindenwirt
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Re: Kurzwaffe und Schallmodulator
Ernsthaft jetzt?
Wenn alles so klar wäre bräuchten wir das Forum nicht. Die Händler wissen ja bis heute nicht einmal ob sie einen SD für eine Langwaffe versenden dürfen oder nicht. Der eine sagt ja, der andere nein (z.b. Shootingstore).
Wenn man das Thema SD wo hört geht es dabei immer um Langwaffen. Keine Ahnung ob unsere Waffenhändler das Gesetz gelesen haben und ab sofort SD für Kurzwaffen ausgeben, überhaupt welche im Sortiment haben, etc.
Möglicherweise wird auf die nächste Verordnung gewartet oder was weiß ich.
Deswegen ja die Frage, würde mich freuen wenn es jetzt so einfach geht, ich habe hier aber noch keinen einzigen Beitrag gelesen das ein Jäger in AT einen SD für eine Kurzwaffe erworben hat.
Wenn alles so klar wäre bräuchten wir das Forum nicht. Die Händler wissen ja bis heute nicht einmal ob sie einen SD für eine Langwaffe versenden dürfen oder nicht. Der eine sagt ja, der andere nein (z.b. Shootingstore).
Wenn man das Thema SD wo hört geht es dabei immer um Langwaffen. Keine Ahnung ob unsere Waffenhändler das Gesetz gelesen haben und ab sofort SD für Kurzwaffen ausgeben, überhaupt welche im Sortiment haben, etc.
Möglicherweise wird auf die nächste Verordnung gewartet oder was weiß ich.
Deswegen ja die Frage, würde mich freuen wenn es jetzt so einfach geht, ich habe hier aber noch keinen einzigen Beitrag gelesen das ein Jäger in AT einen SD für eine Kurzwaffe erworben hat.
Re: Kurzwaffe und Schallmodulator
Vielleicht weil sie sich nicht sicher sind ob ein Schalldämpfer in die Versandhandel Geschichte mit Waffen und Munition fällt.Lindenwirt hat geschrieben: ↑Fr 15. Feb 2019, 15:28Ernsthaft jetzt?
Wenn alles so klar wäre bräuchten wir das Forum nicht. Die Händler wissen ja bis heute nicht einmal ob sie einen SD für eine Langwaffe versenden dürfen oder nicht. Der eine sagt ja, der andere nein (z.b. Shootingstore).
Ich wüsste nicht wie da eine Ausnahme von SD für FFW hineininterpretietbar wäre.Waffengesetz hat geschrieben:(3b) Inhaber einer gültigen Jagdkarte sind vom Verbot des Erwerbs, der Einfuhr, des Besitzes, des Überlassens und des Führens von Vorrichtungen zur Dämpfung des Schussknalles (Abs. 1 Z 5) ausgenommen, wenn sie die Jagd regelmäßig ausüben. Dies gilt auch hinsichtlich solcher Vorrichtungen für nachweislich zur Ausübung der Jagd mitgebrachte oder eingeführte Schusswaffen. Solche Vorrichtungen sind auch wie die entsprechende Schusswaffe zu verwahren
Zuletzt geändert von Markus_H am Fr 15. Feb 2019, 15:39, insgesamt 1-mal geändert.
- Lindenwirt
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Re: Kurzwaffe und Schallmodulator
Will ich nicht. Ich bin selber Jäger und würde das aüßerst begrüßen.
Sagen wir mal so, mittlerweile traue ich Erfahrungsberichten mehr als dem geschriebenen Gesetz, speziell wenn es um Auslegungen des Waffengesetzes geht...
EDIT: Und wäre ich böse sage ich eine FFW brauche ich nicht zur Ausübung der Jagd (Mindestenergie wird nicht erreicht) sondern nur zur Erteilung eines Fangschusses. Unsere Behörden sind da kreativ und was willst dann machen? Ich denke da an die aktuellen Diskussionen was das Führen der FFW betrifft (nicht im Auto, etc.) obwohl das direkt den Erläuterungen zum Gesetz widerspricht.
Sagen wir mal so, mittlerweile traue ich Erfahrungsberichten mehr als dem geschriebenen Gesetz, speziell wenn es um Auslegungen des Waffengesetzes geht...
EDIT: Und wäre ich böse sage ich eine FFW brauche ich nicht zur Ausübung der Jagd (Mindestenergie wird nicht erreicht) sondern nur zur Erteilung eines Fangschusses. Unsere Behörden sind da kreativ und was willst dann machen? Ich denke da an die aktuellen Diskussionen was das Führen der FFW betrifft (nicht im Auto, etc.) obwohl das direkt den Erläuterungen zum Gesetz widerspricht.
Re: Kurzwaffe und Schallmodulator
Zum Glück gibts auch Gesetzespassagen, die nicht irgendwie auszulegen sind, sondern doch klar formuliert.
§17:
Edit: ist eh auch gerade gepostet worden.
Also zum Glück ist die Passage so gar nicht schwammig oder eben mit irgendwelchen weiteren Regulierungen oder Einschränkungen.
§17:
(3b) Inhaber einer gültigen Jagdkarte sind vom Verbot des Erwerbs, der Einfuhr, des Besitzes, des Überlassens und des Führens von Vorrichtungen zur Dämpfung des Schussknalles (Abs. 1 Z 5) ausgenommen, wenn sie die Jagd regelmäßig ausüben. Dies gilt auch hinsichtlich solcher Vorrichtungen für nachweislich zur Ausübung der Jagd mitgebrachte oder eingeführte Schusswaffen. Solche Vorrichtungen sind auch wie die entsprechende Schusswaffe zu verwahren. Wird dem Betroffenen die Jagdkarte entzogen oder endet die Gültigkeit der Jagdkarte, hat dieser die Vorrichtung zur Dämpfung des Schussknalles innerhalb von sechs Monaten einem Berechtigten zu überlassen. Bis zu diesem Zeitpunkt ist der Besitz dieser Vorrichtung zur Dämpfung des Schussknalles weiterhin zulässig. Hat die Behörde aufgrund bestimmter Tatsachen Grund zur Annahme, dass der Betroffene die Jagd tatsächlich nicht regelmäßig ausübt oder ausüben kann, so hat sie dies mit Bescheid festzustellen.

Edit: ist eh auch gerade gepostet worden.
Also zum Glück ist die Passage so gar nicht schwammig oder eben mit irgendwelchen weiteren Regulierungen oder Einschränkungen.

- Lindenwirt
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Re: Kurzwaffe und Schallmodulator
Der Gewo ist hier doch eh dauerpräsent. 
Ganz konkret, gibt es SD für Kuzwaffen bei dir lagernd und werden diese ab sofort und ohne Registrierung an Kunden mit Jagdkarte ausgegeben? Gibt es nach deinem Wissenstand Einschränkungen beim Führen eines SD für KW?

Ganz konkret, gibt es SD für Kuzwaffen bei dir lagernd und werden diese ab sofort und ohne Registrierung an Kunden mit Jagdkarte ausgegeben? Gibt es nach deinem Wissenstand Einschränkungen beim Führen eines SD für KW?
Re: Kurzwaffe und Schallmodulator
Mein Büma meint dazu:
SD Kat.A , hat dafür vorgesehen ein neues Waffenbuch, was er mir auch zeigte f. Kat.A.
Mit Bestätigung einer gültigen Jagdkarte kann derjenige SD kaufen, soviel er will.
Der Jäger wird dann mit dem jeweiligen SD und seinen Daten darin eingetragen.
Und haben fertig.
SD Kat.A , hat dafür vorgesehen ein neues Waffenbuch, was er mir auch zeigte f. Kat.A.
Mit Bestätigung einer gültigen Jagdkarte kann derjenige SD kaufen, soviel er will.
Der Jäger wird dann mit dem jeweiligen SD und seinen Daten darin eingetragen.
Und haben fertig.
- Lindenwirt
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Re: Kurzwaffe und Schallmodulator
Ok, danke für die Info.
Registrierung light quasi weil ins ZWR kommt ja nichts?
Registrierung light quasi weil ins ZWR kommt ja nichts?

Re: Kurzwaffe und Schallmodulator
Wird nicht im ZWR eingetragen. Habe einen SD von A-Tec auf einer .22lr 1911 SigSauerLindenwirt hat geschrieben: ↑Fr 15. Feb 2019, 17:25Ok, danke für die Info.
Registrierung light quasi weil ins ZWR kommt ja nichts?![]()
.22lr, 7,65mm, .38spcl., 9mm Para, .357mag., .44mag, .45ACP, .222rem, .270win, cal.12
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Re: Kurzwaffe und Schallmodulator
Ich kann hierzu beitragen, dass z.B. der Paar Rudi aktuell auf WG eine Glock mit SD verkauft - nur gegen Vorlage einer gültigen Jagdkarte.
Da Rudi jetzt kein Idiot ist und seit langem Waffenhandel betreibt schließe ich für mich (nur Interpretation meinerseits!) daraus, das im Zuge der Ausübung der Jagd auch SD auf KW erlaubt sind.
Da Rudi jetzt kein Idiot ist und seit langem Waffenhandel betreibt schließe ich für mich (nur Interpretation meinerseits!) daraus, das im Zuge der Ausübung der Jagd auch SD auf KW erlaubt sind.
"Wenige sind imstande, von den Vorurteilen der Umgebung abweichende Meinungen gelassen auszusprechen. Die meisten sind sogar unfähig, überhaupt zu solchen Meinungen zu gelangen."
Albert Einstein
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Re: Kurzwaffe und Schallmodulator
Nicht nur im Zuge der Jagdausübung. Auch am Schießplatz
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- Lindenwirt
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Re: Kurzwaffe und Schallmodulator
Alles klar, danke für die Rückmeldungen.