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von gewo » So 3. Mär 2019, 22:39
Winston hat geschrieben: ↑So 3. Mär 2019, 20:00
gewo hat geschrieben: ↑So 3. Mär 2019, 19:04
Winston hat geschrieben: ↑So 3. Mär 2019, 17:36
Ich persönlich hab schon sehr viele Kurz- und Langwaffen auf Raststätten oder Parkplätzen ver- und gekauft. Aber Probleme oder blöde Blicke hatte ich noch nie. Man setzt sich ins Auto und hat seine Ruhe
naja
langwaffe kat C und D warum nicht
aber kurzwaffe geht da aber nur mit waffenpass ....
Das musst du mir jetzt bitte erläutern. Warum geht das nur mit Pass?
eine kat B waffe muss ausserhalb der orte an denen du mit ihr hantieren darfst ( im wesentlichen wohnung, haus, betriebsstaette, eingefriedete liegenschaft, schauraum vom waffenhaendler) transportiert werden.
transport heisst im verschlossenen behaeltnis und ungeladen
beide bedingungen muessen ueber die gesamte transportdauer aufrecht erhalten bleiben.
waffe unterwegs aus der schachtel nehmen ist - selbst im ungeladenen zustand - illegales fuehren
ein tatbestand des strafrechtes uebrigens und „ nicht nur“ ein verwaltungsrechtes
dh vorstrafe ...
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