zeroflow hat geschrieben: ↑Mo 4. Mär 2019, 18:34
Wenn ich's richtig im Kopf habe könnte man zwar eine "richtige" AR-15 bekommen, darf diese aber nur an passenden Ständen mit extra Genehmigung oder so nutzen, unabhängig vom gewählten Modus?
Oder lieg ich da ganz falsch?
"AR 15" Varianten sind immer halbautomatisch. AR 15 bedeutet
nicht Assault Rifle 15
sondern Armalite Rifle 15. Lediglich die militärisch bezeichneten Handfeuerwaffen (nicht zu verwechseln mit Faustfeuerwaffen) wie z.B. "Colt M4 A1", "Colt M16 A4", "HK 416 A5" etc. sind vollautomatisch.
Hier in der Schweiz sind Seriefeuerwaffen, zu Halbautomaten abgeänderte Seriefeuerwaffen, Schalldämpfer, Laserzielgeräte, Nachtzielvorrichtungen, etc. -
VERBOTEN - .
Als anerkannter Waffensammler der kantonalen Waffenbehörde des Wohnkantons (wie z.B. ich

), kann man jedoch Seriefeuerwaffen/Schalldämpfer/Laserzielgeräte/zu Halbautomaten abgeänderte Seriefeuerwaffen/Nachtzielvorrichtungen/etc. beantragen, anschliessend bewilligt bekommen und danach erwerben. Nach dem Erwerb ist man alsdann nicht blosser Halter, sondern Besitzer des bewilligten Gegenstands.
Um die bewilligten und erworbenen Seriefeuerwaffen schiessen zu dürfen, bedarf es
immer einer Schiessbewilligung, welche auf Antrag von der Kantonalen Waffenbehörde des Wohnkantons erteilt werden kann. Allerdings sind solche Schiessbewilligungen nur für einen Tag und einen Schiessstand gültig.
Bewilligte und erworbene Schalldämpfer/Laserzielgeräte, können ohne Schiessbewilligung auf Schiessständen benutzt werden, sofern der Schiessstandbetreiber damit einverstanden ist.
Auch Jäger können Schalldämpfer und Nachtzielvorrichtungen beantragen und bewilligt bekommen. Sportschützen und einfache Legalwaffenbesitzer, sind vom Erwerb und Besitz verbotener Gegenstände jedoch i.d.R. ausgeschlossen.