Doch, gibt es seit der Novelle. Und zwar von 2 auf 5 nach 5 Jahren WBK Besitz. §23 Abs 2 2. Satz WaffG.Lindenwirt hat geschrieben: ↑Mi 6. Mär 2019, 11:55Ich kapiers nicht, was wird da vergessen?cas81 hat geschrieben: ↑Di 5. Mär 2019, 19:41"Interessant" ab 01:27
https://youtu.be/X2bjlpTmGvM
Die Erweiterung ex lege von 2 auf 5 für JEDEN Legalwaffenbesitzer OHNE jegliche Rechtfertigung wird... vergessen? Das erweckt ja fast den Eindruck, als wolle man den LWB einen Grund liefern um Sportschütze zu werden und das wird man ja ganz unkompliziert beim Verein, dem angeblich einzigen Verein in Österreich, der die Auflagen des §11b erfüllt.
Hab ich einen Aluhut auf und bin taub, oder hört sonst auch niemand etwas von §23 (2) 2. Satz?
In §23 (2b) wird ja explizit erwähnt dass eine Mitgliedschaft in einem Verein notwendig ist.
Eine Erweiterung für "JEDEN Legalwaffenbesitzer OHNE jegliche Rechtfertigung" gibt es lt. Gesetz nicht.
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Erfahrungsbericht Verein
Re: Erfahrungsbericht Verein
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Re: Erfahrungsbericht Verein
Und ich sage wieder Nein, denn man muss Mitglied in einem Verein sein. (s. meinen Link oben, habs editiert)
Re: Erfahrungsbericht Verein
Das ist aber nur die Erweiterung 5 -> 7 -> 9 -> 10, also sämtliche nachgelagerten Schritte. Du liest im falschen Paragraphen.Lindenwirt hat geschrieben: ↑Mi 6. Mär 2019, 12:03Und ich sage wieder Nein, denn man muss Mitglied in einem Verein sein. (s. meinen Link oben, habs editiert)
Hier also die "Erweiterung für alle": min 5 Jahre seit Ausstellung von WBK oder WP, keine Auffälligkeiten.
(2) Die Anzahl der Schusswaffen der Kategorie B, die der Berechtigte besitzen darf, ist mit zwei festzusetzen. Auf Antrag ist die Anzahl der Schusswaffen der Kategorie B, die der Berechtigte besitzen darf, auf höchstens fünf zu erhöhen, sofern seit der erstmaligen Festsetzung der Anzahl mindestens fünf Jahre vergangen sind. Unabhängig davon darf eine größere Anzahl, auch wenn eine weitere Bewilligung ausgestellt wird, nur erlaubt werden, sofern auch hierfür eine Rechtfertigung glaubhaft gemacht wird. Als solche Rechtfertigung gelten insbesondere die Ausübung der Jagd oder des Schießsports im Sinne des § 11b sowie das Sammeln von Schusswaffen. Bei der Festsetzung der Anzahl der Schusswaffen der Kategorie B gemäß dem zweiten Satz ist die Anzahl der Schusswaffen gemäß § 17 Abs. 1 Z 7, 8 und 11 sowie § 18, die der Betroffene besitzen darf, einzurechnen.
Zuletzt geändert von Balistix am Mi 6. Mär 2019, 12:08, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Erfahrungsbericht Verein
Stimmt trotz zigmaliger Wiederholung leider noch immer nichtLindenwirt hat geschrieben: ↑Mi 6. Mär 2019, 12:03Und ich sage wieder Nein, denn man muss Mitglied in einem Verein sein. (s. meinen Link oben, habs editiert)

Nach 5 Jahren WBK kannst ohne andere Voraussetzungen von 2 auf max. 5 erhöhen
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Re: Erfahrungsbericht Verein
und das Wort "maximal" ist leider wieder ein Angriffspunkt ... je nach SB können es auch 3,4 oder eben 5 werden ...hobbycaptain hat geschrieben: ↑Mi 6. Mär 2019, 12:08Stimmt trotz zigmaliger Wiederholung leider noch immer nichtLindenwirt hat geschrieben: ↑Mi 6. Mär 2019, 12:03Und ich sage wieder Nein, denn man muss Mitglied in einem Verein sein. (s. meinen Link oben, habs editiert)![]()
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Re: Erfahrungsbericht Verein
Aaaaaaaaaaaaargh, jetzt hab ichs auch endlich mal kapiert. Ich habe mich schon dauernd gewundert von was ihr da schreibt. Ich dachte immer es geht um 2b. Danke für die Geduld.
EDIT:
Wobei man auch diesen Teil interpretieren kann wie man will:
"Größere Anzahl" Größere Anzahl von 5 oder größer als bei Antragstellung?
Wenn man möchte kann man auch hier die Rechtfertigung als notwendig rauslesen.
EDIT:
Wobei man auch diesen Teil interpretieren kann wie man will:
"Unabhängig davon" Unabhängig von was?Unabhängig davon darf eine größere Anzahl, auch wenn eine weitere Bewilligung ausgestellt wird, nur erlaubt werden, sofern auch hierfür eine Rechtfertigung glaubhaft gemacht wird. Als solche Rechtfertigung gelten insbesondere die Ausübung der Jagd oder des Schießsports im Sinne des § 11b sowie das Sammeln von Schusswaffen.
"Größere Anzahl" Größere Anzahl von 5 oder größer als bei Antragstellung?
Wenn man möchte kann man auch hier die Rechtfertigung als notwendig rauslesen.
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Re: Erfahrungsbericht Verein
Mach in diesem Absatz genau an deiner zitierten Stelle einen Absatz und es wird klarer und leichter lesbar, da optisch getrennt ...
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Re: Erfahrungsbericht Verein
Glock1768 hat geschrieben: ↑Mi 6. Mär 2019, 12:15und das Wort "maximal" ist leider wieder ein Angriffspunkt ... je nach SB können es auch 3,4 oder eben 5 werden ...hobbycaptain hat geschrieben: ↑Mi 6. Mär 2019, 12:08Stimmt trotz zigmaliger Wiederholung leider noch immer nichtLindenwirt hat geschrieben: ↑Mi 6. Mär 2019, 12:03Und ich sage wieder Nein, denn man muss Mitglied in einem Verein sein. (s. meinen Link oben, habs editiert)![]()
Nach 5 Jahren WBK kannst ohne andere Voraussetzungen von 2 auf max. 5 erhöhen
Genau das stört mich auch bzw. verwirrt mich, wovon das abhängt. Und das ist leider noch nirgends anders erklärt bzw. gibt es dazu schon eine Verordnung oder was auch immer, wie das umzusetzen ist ?
Theoretisch könnt ich ja auch eine Erhöhung von 2 auf 4 beantragen. Dann werden halt nur 4 genehmigt. Mehr als 5 geht halt auf keinen Fall ohne andere Nachweise.
Die Frage ist halt, ob der SB von sich aus 2 auf 5 ablehnen kann und einseitig 3 bestimmen kann, weil er meint, dass genügt eh ?

Re: Erfahrungsbericht Verein
seit einigen Seiten sind wir völlig OT 

Re: Erfahrungsbericht Verein
@Lindenwirt:
23 2 OHNE b Satz 2 wird vergessen. Das ist die wesentliche Neuerung überhaupt... aber dafür braucht es halt keinen Verein.
Und die Erweiterung für Jäger finde ich sowieso nicht.
All das steht aber eh schon weiter oben, noch deutlicher schaffe ich es nicht
Edit: too late, sorry
23 2 OHNE b Satz 2 wird vergessen. Das ist die wesentliche Neuerung überhaupt... aber dafür braucht es halt keinen Verein.
Und die Erweiterung für Jäger finde ich sowieso nicht.
All das steht aber eh schon weiter oben, noch deutlicher schaffe ich es nicht
Edit: too late, sorry
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Re: Erfahrungsbericht Verein
Dann gehst halt morgen wieder hin und erweiterst nochmalGlock1768 hat geschrieben: ↑Mi 6. Mär 2019, 12:15und das Wort "maximal" ist leider wieder ein Angriffspunkt ... je nach SB können es auch 3,4 oder eben 5 werden ...hobbycaptain hat geschrieben: ↑Mi 6. Mär 2019, 12:08Stimmt trotz zigmaliger Wiederholung leider noch immer nichtLindenwirt hat geschrieben: ↑Mi 6. Mär 2019, 12:03Und ich sage wieder Nein, denn man muss Mitglied in einem Verein sein. (s. meinen Link oben, habs editiert)![]()
Nach 5 Jahren WBK kannst ohne andere Voraussetzungen von 2 auf max. 5 erhöhen

Kostet halt wieder...
Im Forum zu diskutieren ist wie mit Tauben Schach zu spielen.
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Re: Erfahrungsbericht Verein
Hi, der Verein ist jetzt auf "Discord" (Messenger Plattform) vertreten. Dort gibt es eine rege Diskussion zu dem Thema.cas81 hat geschrieben: ↑Mi 6. Mär 2019, 13:05@Lindenwirt:
23 2 OHNE b Satz 2 wird vergessen. Das ist die wesentliche Neuerung überhaupt... aber dafür braucht es halt keinen Verein.
Und die Erweiterung für Jäger finde ich sowieso nicht.
All das steht aber eh schon weiter oben, noch deutlicher schaffe ich es nicht
Edit: too late, sorry
Denis Dobler vertritt die Meinung das es eben nicht möglich ist ohne SV auf 5 zu erweitern. Er liest §23 Absatz 2 so dass eben immer eine SV Bestätigung erforderlich ist, auch von 2 auf 5 nach 5 Jahren. Angeblich wurde das vom BMI bestätigt. Die Behörden handhaben es aber anscheinend anders, was gut ist für uns. Dennoch steht es jedem frei beim BMI nachzufragen und das werde ich jetzt auch tun.
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Re: Erfahrungsbericht Verein
Bei mir wurde bei der Erweiterung nach 23(2) EXPLIZIT eine Bestätigung nach 11b verlangt!
Die BMI Erörterung würde mich auch interessieren.
Die BMI Erörterung würde mich auch interessieren.
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Re: Erfahrungsbericht Verein
Denis Dobler ist kein Jurist. Seine Meinung sei ihm dennoch unbenommen. Und beim Herbeireden eines Mitgliedschaftserfordernisses darf man sich schon einmal fragen: cui bono?
Das Erfordernis einer SV-Mitgliedschaft lässt sich weder dem Gesetzeswortlaut noch den dazugehörigen Erläuterungen (die die Absicht bzw die Überlegungen des Gesetzgebers zu dieser Bestimmung wiedergeben) entnehmen.
Das Erfordernis einer SV-Mitgliedschaft lässt sich weder dem Gesetzeswortlaut noch den dazugehörigen Erläuterungen (die die Absicht bzw die Überlegungen des Gesetzgebers zu dieser Bestimmung wiedergeben) entnehmen.
Willst du ggf wirklich schlafende Hunde wecken? Und das noch bevor sich eine Vollzugspraxis überhaupt abzeichnet?Lindenwirt hat geschrieben: ↑Di 12. Mär 2019, 09:19Dennoch steht es jedem frei beim BMI nachzufragen und das werde ich jetzt auch tun.
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