Sinnhaftigkeit und Leute mit Waffenverbot mal außen vor gelassen.
Darf man eine Schreckschusswaffe jetzt ohne Waffenpass führen oder nicht?
Irgendwas soll sich ja da rückwirkend geändert haben.
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Danke schon mal
Greetings Oliver
Kannst du das konkreter ausführen?
Und du meinst der Beamte, der dir gegebenenfalls auflauert und dich zerpflückt weiss das und lässt dich ziehen?
das kann jeder sehen wie er will.Aardvark hat geschrieben: ↑Mi 6. Mär 2019, 08:45Und du meinst der Beamte, der dir gegebenenfalls auflauert und dich zerpflückt weiss das und lässt dich ziehen?
Aber liegt nur mir die Frage auf der zunge, WARUM man eine SSP führen wollen sollte?
Das ist doch wie einen Gummi mit haben wo man weiss, dass der Löcher hat.![]()
Grundsätzlich: Schreckschusswaffen waren in Österreich bisher Waffen iSd § 1 WaffG, nie aber Schusswaffen iSd § 2 WaffG. Neu ist, dass Schreckschusswaffen die ab 14.09.2018 entsprechend der EU-RL hergestellt wurden UND in Schusswaffen iSd § 2 WaffG umgebaut werden können, auch als Schusswaffen iSd § 2 und in weiterer Folge als Schusswaffen der Kat.A/B/C angesehen werden.SSG308 hat geschrieben: ↑Di 5. Mär 2019, 22:17(2) Schreckschusswaffen, die am oder nach dem 14. September 2018 in der Europäischen Union hergestellt oder in diese eingeführt werden und nicht dem Durchführungsrechtsakt der Europäischen Union gemäß Art. 10a Abs. 3 der Richtlinie 91/477/EWG über die Kontrolle des Erwerbs und des Besitzes von Waffen, ABl. Nr. L 256 vom 13.09.1991 S. 51, zuletzt geändert durch die Richtlinie (EU) 2017/853, ABl. Nr. L 137 vom 24.05.2017 S. 22, entsprechen, gelten als Schusswaffe der entsprechenden Kategorie.“
Erläuterungen:
Bei Schreckschusswaffen handelt es sich um Waffen [..] zum ausschließlichen Abfeuern von Knallpatronen, Gasen oder Flüssigkeiten hergestellt wurden. Diese sollen wie bisher nicht unter den Schusswaffenbegriff fallen. Nach den Vorgaben der Richtlinie (EU)2017/853 sollen jene Schreckschusswaffen, die zu echten Schusswaffen umgebaut werden können, als echte Schusswaffen der entsprechenden Kategorie A, B oder C zuzuordnen sein. Die Europäische Kommission wird einen Durchführungsrechtsakt erlassen, in dem technische Spezifikationen festgelegt werden, die Schreckschusswaffen zu erfüllen haben, um als nicht umbaubar zu gelten.
Zur (Jagd)Hundeausbildung - Gewöhnung an den Schussknall sind SSP u.a. nicht unüblich. Dabei wird man jetzt die SSP auch nicht unbedingt wie einen Kat. B Waffe behandeln wollen.
Blöde, aber ernst gemeinte Frage, wo in Ö muss man mit SSW und Abwehrstock rumlaufen? Bzw. was muss man tun um so gefährdet zu sein und trotzdem keinen WP zu bekommen?Glock1768 hat geschrieben: ↑Mi 6. Mär 2019, 09:04das kann jeder sehen wie er will.Aardvark hat geschrieben: ↑Mi 6. Mär 2019, 08:45Und du meinst der Beamte, der dir gegebenenfalls auflauert und dich zerpflückt weiss das und lässt dich ziehen?
Aber liegt nur mir die Frage auf der zunge, WARUM man eine SSP führen wollen sollte?
Das ist doch wie einen Gummi mit haben wo man weiss, dass der Löcher hat.![]()
Mangels Waffenpass führe ich eine SSW, weil ich von einem Pfefferspray absolut nichts halte ... mir ist das Risiko voll bewusst, dass der andere eine scharfe Waffe haben könnte und meine von einer scharfen Waffe nicht unterscheiden kann. Doch, wenn jemand glaubt, beim "Ziehen" eines Peffersprays, Kubotans, Abwehrstockes wird sein Gegenüber lächeln und seine Waffe nicht ziehen, das finde ich wieder naiv
Ich habe mich lange intensiv mit der Frage "meiner" Defensivwaffe beschäftigt und mangels Zeit kann ich jetzt nicht alles zusammenschreiben ... ich führe eben eine SSW und weiters in der Jacke einen Abwehrstock. Mein Einhandmesser habe ich zwar auch dabei, dieses ist für mich jedoch ausschließlich ein Werkzeug, da ich im Umgang (für Notsituationen) damit einfach nicht trainiert bin und meine Chancen NULL sind